Interventionen im Bienenzuchtsektor - Bienenjahr 2025/2026
- Aktiv
EU-Verordnung 2021/2115, Artikel 55 Interventionen im Bienenzuchtsektor Provinzielles Teilprogramm zur Umsetzung 2023/2027
Beschreibung
Es handelt sich um Beihilfen für die Bienenzucht, die in den strategischen Plänen der GAP vorgesehen sind und aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden. (EU-Verordnung Nr. 2021/2115 vom 2. Dezember 2021)
Die Interventionen zielen ab auf:
(a) Anhebung des Qualifikationsniveaus und der Professionalität aller Imker, sowohl derjenigen, die für die Vermarktung als auch derjenigen, die für den Eigenverbrauch produzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu verbessern und die grundlegenden Maßnahmen zugunsten der Umwelt der Bestäuber zu gewährleisten und zu erhalten;
(b) Unterstützung von materiellen und immateriellen Investitionen zugunsten der Imkereibetriebe, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation im Bienenzuchtsektor und andere Maßnahmen, darunter: (i) Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und -krankheiten, insbesondere der Varroa; (ii) Verhinderung von Schäden durch ungünstige Witterungsbedingungen und Förderung der Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur Anpassung an den Klimawandel; (iii) Wiederauffüllung des Bienenbestands; (iv) Rationalisierung der Wanderimkerei; (v) Verbesserung der Qualität und Valorisierung der Bienenstockproduktion im Hinblick auf die Vermarktung;
(c) Förderung der wirtschaftlichen und strukturellen Kenntnisse des Sektors und der Industrie, Verbesserung der Kenntnisse über die chemisch-physikalischen und qualitativen Merkmale des Honigs und anderer Imkereierzeugnisse, insbesondere durch die Ermittlung und Bewertung von Parametern, die für die Charakterisierung und Vermarktung des Honigs wichtig sind, Förderung und Verbreitung von Qualitätserzeugnissen durch Sensibilisierung der Verbraucher.
Diese Ziele werden durch die folgenden Interventionen und Aktionen des Unterprogramms für Bienenzucht der Provinz verfolgt:
- Aktion A - Dienstleistungen in den Bereichen technische Hilfe, Beratung, Ausbildung, Information und Austausch bewährter Praktiken, auch durch Vernetzung, für Imker und Bienenzuchtorganisationen;
◦ Aktion A1 - Auffrischungs- und Ausbildungskurse
◦ Aktion A2 - Technische Hilfe und Beratung für Unternehmen
- Aktion B - Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter
Aktion B1 - Schädlings- und Krankheitsbekämpfung - Kauf von Bienenstöcken mit Varroa-Netzen und Oxalsäure-Sublimatoren
Aktion B3 - Wiederaufstockung des Bienenbestands - Kauf von Bienenfamilien, Bienenkernen, Bienenköniginnen und Zuchtimkereiausrüstung
Aktion B4 - Rationalisierung der Wandertierhaltung - Kauf von Maschinen, Ausrüstungen und verschiedenen Materialien für die nomadische Tätigkeit
Aktion B5 - Ausrüstung und Verwaltungssysteme - Maschinen und Ausrüstung für die Gewinnung, Konservierung und Verpackung von Honig und anderen Bienenstockerzeugnissen
- Aktion F - Absatzförderung, Kommunikation und Marketing, einschließlich Marktbeobachtungsmaßnahmen und Aktivitäten, die insbesondere darauf abzielen, die Verbraucher für die Qualität von Imkereierzeugnissen zu sensibilisieren
Aktion F1 - Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualität - Teilnahme an Wettbewerben zur Prämierung der Honigqualität durch melissopalynologische, organoleptische und chemisch-physikalische Bewertungen
Beschränkungen
Die finanzierten Geräte müssen:
(a) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren im Betrieb verbleiben
(b) eindeutig gekennzeichnet sein
An wen es sich richtet
Unter Bezugnahme auf die Definitionen des Ministerialerlasses Nr. 614768 vom 30. November 2022 und späterer Änderungen und Ergänzungen sind folgende Maßnahmen förderfähig
1. die Imker - Aktionen B1 B3 B4 B5
2. assoziierte Formulare. Für die Zwecke dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden "assoziierte Formen der ersten Ebene" als Vereinigungen und Genossenschaften von Imkern und "assoziierte Formen der zweiten Ebene" als ihre Verbände und Vereinigungen definiert - Aktionen A1 A2 B5 F1
Auf Imkereiforschung spezialisierte Einrichtungen - Aktion A1
Alle Begünstigten müssen im Besitz einer bei APPAG eingerichteten Unternehmensdatei sein und über eine PEC-Adresse (zertifizierte elektronische Post) verfügen.
Die Imker müssen eine Mehrwertsteuernummer besitzen und mindestens einen Bienenstock in der Volkszählung 2025 gemeldet haben.
Verbände müssen mindestens 30 Imker als Mitglieder haben.
Auf Imkereiforschung spezialisierte Einrichtungen müssen auf dem Gebiet der Provinz tätig sein und über nachweisliche Erfahrung im Imkereisektor verfügen.
Für einige Aktionen gibt es weitere spezifische Anforderungen an die Begünstigten.
So geht es
Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter folgender Adresse eingereicht werden https://srt.infotn.itdas auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/von 24. Dezember 2025 und bis zum 04. Februar 2026, 13:00 Uhr gemäß den im Verfahrenshandbuch für Kontrollen und Sanktionen der APPAG-Zahlstelle festgelegten Verfahren.
Der Zugang zum reservierten Bereich der SR Trient ist nur registrierten Benutzern gestattet; daher muss sich jeder Benutzer zunächst gemäß den im Handbuch auf der Homepage der SRTrento-Website angegebenen Verfahren akkreditieren. Die eingereichten Anträge müssen digital signiert sein. Für jegliche Unterstützung beim Zugang und der Aktivierung des Portals wenden Sie sich bitte an die E-Mail helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.
Auf dem Portal der SR Trient gibt es für jede Aktion im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein eigenes, unabhängiges Antragsverfahren.
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden
- Beschreibung der Projektinitiative
- Kostenvoranschläge
- Bericht zur Begründung der Ausgaben etwaige vor der Einreichung des Antrags getätigte Ausgaben
- alle weiteren Unterlagen, die gemäß den spezifischen Bestimmungen für jede Aktion erforderlich sind
Bei den assoziierten Formularen der ersten Stufe müssen zusätzlich zu den grundlegenden Unterlagen diese spezifischen Dokumente beigefügt werden:
1. Dokumente der Vereinigung
Die Gründungsurkunde und die Satzung der Vereinigung.
Das Protokoll der Sitzung, in der die Teilnahme an der Aufforderung beschlossen wurde.
Aus dem Protokoll muss eindeutig hervorgehen, wer zur Vorlage und Unterzeichnung des Antrags befugt ist.
2. Liste der Mitglieder
Sie müssen die Liste der zum Zeitpunkt der Antragstellung ordnungsgemäß eingetragenen Mitglieder vorlegen.
Obligatorische Angaben:
Für jedes Mitglied sind Steuernummer, Name und BDA-Unternehmenscode erforderlich.
Diese Liste ist auch im Excel-Format vorzulegen.
Behandlungsplan (Antivarroa)
Der Plan für den Kauf von Tierarzneimitteln muss eingereicht werden.
Vorgehensweise: Für die Erstellung des Plans ist ausschließlich die herunterladbare Excel-Vorlage zu verwenden, die unten beigefügt ist.
Was muss die Datei enthalten?
Daten des Mitglieds (CF, Name, BDA-Code).
Zeitraum der Behandlung (Sommer oder Herbst 2026).
Anzahl der Bienenstöcke (Hinweis: Es darf nicht mehr sein als die Anzahl, die das Mitglied tatsächlich besitzt).
Art des Medikaments und Anzahl der benötigten Packungen.
Format: Dieser Plan muss auch als Excel-Kopie eingereicht werden.
Zeiten und Fristen
Frist für die Einreichung von Anträgen 04/02/2026 um 13:00
Bis zum 15. April 2026 ist es möglich, den vollständigen Verzicht auf den gewährten Beitrag förmlich mitzuteilen, ohne die Möglichkeit zu verlieren, in den folgenden drei Bienenzuchtjahren einen Antrag zu stellen.
Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Zahlung ist der 30. Juni 2026
Zugang zum Service
Einreichung von Anträgen über das SR-TRENTO-Portal
Dokumente
Referenzgesetzgebung
recante norme sul sostegno ai piani strategici che gli Stati membri devono redigere nell’ambito della politica agricola comune (piani strategici della PAC) e finanziati dal Fondo europeo agricolo di garanzia (FEAGA) e dal Fondo europeo agricolo per lo sviluppo rurale (FEASR) e che abroga i regolamenti (UE) n. 1305/2013 e (UE) n. 1307/2013
WeiterlesenApprovazione dei criteri e delle modalità di agevolazione degli aiuti previsti dal Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027, nell''ambito degli Interventi per l''apicoltura, all''art. 55 del regolamento (UE) n. 2021/2115 del Parlamento Europeo e del Consiglio del 02 dicembre 2021 e apertura del bando per l''anno apistico 2025/2026.
WeiterlesenPiano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027, nell'ambito degli Interventi per l'apicoltura, all'art. 55 del Regolamento (UE) n. 2021/2115 del Parlamento europeo e del Consiglio del 02/12/2021. Anno apistico 2025/2026. Approvazione delle graduatorie delle domande di aiuto e relativa concessione dei contributi. Presa atto delle domande non ammissibili e di una domanda rinunciata.
WeiterlesenBegleitdokumente
Informazioni estratte dalla determinazione del dirigente del Servizio agricoltura nr. 3418 del 07 aprile 2026.
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