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Interventionen im Bienenzuchtsektor - Bienenjahr 2024/2025

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EU-Verordnung 2021/2115, Artikel 55 Interventionen im Bienenzuchtsektor Provinzielles Teilprogramm zur Umsetzung 2023/2027

© I.A. - Dominio pubblico

Beschreibung

Es handelt sich um Beihilfen für die Bienenzucht, die in den strategischen Plänen der GAP vorgesehen sind und aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden. (EU-Verordnung Nr. 2021/2115 vom 2. Dezember 2021)

Die Interventionen zielen ab auf:

(a) Anhebung des Qualifikationsniveaus und der Professionalität aller Imker, sowohl derjenigen, die für die Vermarktung, als auch derjenigen, die für den Eigenverbrauch produzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu verbessern und die grundlegende Maßnahme zugunsten der Umwelt der Bestäuber zu gewährleisten und zu erhalten;

(b) Unterstützung materieller und immaterieller Investitionen zugunsten der Imkereibetriebe, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation im Bienenzuchtsektor sowie weitere Maßnahmen, darunter: (i) Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und -krankheiten, insbesondere der Varroa; (ii) Verhinderung von Schäden durch ungünstige Witterungsbedingungen und Förderung der Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur Anpassung an den Klimawandel; (iii) Wiederauffüllung des Bienenbestands; (iv) Rationalisierung der Wanderimkerei; (v) Verbesserung der Qualität und Valorisierung der Bienenstockproduktion im Hinblick auf die Vermarktung;

(c) Förderung der wirtschaftlichen und strukturellen Kenntnisse des Sektors und der Industrie, Verbesserung der Kenntnisse über die chemisch-physikalischen und qualitativen Merkmale des Honigs und anderer Imkereierzeugnisse, insbesondere durch die Ermittlung und Bewertung von Parametern, die für die Charakterisierung und Vermarktung des Honigs wichtig sind, Förderung und Verbreitung von Qualitätserzeugnissen durch Sensibilisierung der Verbraucher.

Diese Ziele werden durch die folgenden Interventionen und Aktionen des Unterprogramms für Bienenzucht der Provinz verfolgt:
- Aktion A - Dienstleistungen in den Bereichen technische Hilfe, Beratung, Ausbildung, Information und Austausch bewährter Praktiken, auch durch Vernetzung, für Imker und Bienenzuchtorganisationen;
◦ Aktion A1 - Auffrischungs- und Ausbildungskurse
◦ Aktion A2 - Technische Hilfe und Beratung für Unternehmen
- Aktion B - Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter
Aktion B1 - Schädlings- und Krankheitsbekämpfung - Kauf von Bienenstöcken mit Varroa-Netzen und Oxalsäure-Sublimatoren
Aktion B3 - Wiederaufstockung des Bienenbestands - Kauf von Bienenfamilien, Bienenkernen, Bienenköniginnen und Zuchtimkereiausrüstung
Aktion B4 - Rationalisierung der Wandertierhaltung - Kauf von Maschinen, Ausrüstungen und verschiedenen Materialien für die nomadische Tätigkeit
Aktion B5 - Ausrüstung und Verwaltungssysteme - Maschinen und Ausrüstung für die Gewinnung, Konservierung und Verpackung von Honig und anderen Bienenstockerzeugnissen
- Aktion F - Absatzförderung, Kommunikation und Marketing, einschließlich Marktbeobachtungsmaßnahmen und Aktivitäten, die insbesondere darauf abzielen, die Verbraucher für die Qualität von Imkereierzeugnissen zu sensibilisieren
Aktion F1 - Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualität - Teilnahme an Wettbewerben zur Prämierung der Honigqualität durch melissopalynologische, organoleptische und chemisch-physikalische Bewertungen

Beschränkungen

Die finanzierten Ausrüstungen müssen:
(a) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren im Betrieb verbleiben
(b) eindeutig gekennzeichnet sein

An wen es sich richtet

Unter Bezugnahme auf die Definitionen des Ministerialerlasses Nr. 614768 vom 30. November 2022 und späterer Änderungen und Ergänzungen sind folgende Maßnahmen förderfähig

1. die Imker - Aktionen B1 B3 B4 B5

2. assoziierte Formulare. Für die Zwecke dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden "assoziierte Formen der ersten Ebene" als Vereinigungen und Genossenschaften von Imkern und "assoziierte Formen der zweiten Ebene" als ihre Verbände und Vereinigungen definiert - Aktionen A1 A2 B5 F1

Auf Imkereiforschung spezialisierte Einrichtungen - Aktion A1

Alle Begünstigten müssen im Besitz einer bei APPAG eingerichteten Unternehmensdatei sein und über eine PEC-Adresse (zertifizierte elektronische Post) verfügen.

Die Imker müssen im Besitz einer Mehrwertsteuernummer sein und mindestens einen Bienenstock bei der Volkszählung 2024 gemeldet haben.

Die Verbände müssen mindestens 30 Imker als Mitglieder haben.

Auf Imkereiforschung spezialisierte Einrichtungen müssen in der Provinz tätig sein und über nachweisliche Erfahrung im Imkereisektor verfügen.

Für einige Aktionen gibt es weitere spezifische Anforderungen an die Begünstigten.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter folgender Adresse eingereicht werden https://srt.infotn.itdas auch über das Portal zu erreichen ist https://a4g.provincia.tn.it/von 24. Dezember 2024 und bis zum 31. Januar 2025 gemäß den im Verfahrenshandbuch für Kontrollen und Sanktionen der APPAG-Zahlstelle festgelegten Verfahren.

Der Zugang zum reservierten Bereich der SR Trient ist nur registrierten Benutzern gestattet; daher muss sich jeder Benutzer zunächst gemäß den im Handbuch auf der Homepage der SRTrento-Website angegebenen Verfahren akkreditieren. Die eingereichten Anträge müssen digital signiert sein. Für jegliche Unterstützung beim Zugang und der Aktivierung des Portals wenden Sie sich bitte an die E-Mail helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Auf dem Portal der SR Trient gibt es für jede Aktion im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein eigenes, unabhängiges Antragsverfahren.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  • Beschreibung der Projektinitiative
  • Kostenvoranschläge
  • Bericht zur Begründung der Ausgaben etwaige vor der Einreichung des Antrags getätigte Ausgaben
  • alle weiteren Unterlagen, die gemäß den spezifischen Bestimmungen für jede Aktion erforderlich sind.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

recante norme sul sostegno ai piani strategici che gli Stati membri devono redigere nell’ambito della politica agricola comune (piani strategici della PAC) e finanziati dal Fondo europeo agricolo di garanzia (FEAGA) e dal Fondo europeo agricolo per lo sviluppo rurale (FEASR) e che abroga i regolamenti (UE) n. 1305/2013 e (UE) n. 1307/2013

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Approvazione dei criteri e delle modalità di agevolazione degli aiuti previsti dal Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027, nell'ambito degli Interventi per l'apicoltura, all'art. 55 del regolamento (UE) n. 2021/2115 del Parlamento Europeo e del Consiglio del 02 dicembre 2021 e apertura del bando per l'anno apistico 2024/2025.

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Approvazione del 'Manuale delle procedure, dei controlli e delle sanzioni, Intervento settoriale apicoltura, Annualità 2024/2025', art. 55 Reg (UE) 2021/2115.

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Proroga del termine per la presentazione delle domande, e ulteriori modifiche, relative agli aiuti previsti dal Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027, nell'ambito degli Interventi per l'apicoltura, approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 2203 del 23/12/2024.

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Regolamento (UE) n. 2021/2115 del Parlamento europeo e del Consiglio del 02/12/2021 art. 55 - Interventi per l'apicoltura. Anno apistico 2024-2025. Approvazione delle graduatorie delle domande di aiuto e relativa concessione dei contributi. Presa atto delle domande non ammissibili.

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Modifica della determinazione del Dirigente n. 3988 di data 17/04/2025 avente per oggetto: 'Regolamento (UE) n. 2021/2115 del Parlamento europeo e del Consiglio del 02/12/2021 art. 55 - Interventi per l'apicoltura. Anno apistico 2024-2025. Approvazione delle graduatorie delle domande di aiuto e relativa concessione dei contributi. Presa atto delle domande non ammissibili.'

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Letzte Änderung: 21.10.2025 16:51

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