Beschreibung
Es handelt sich um Beihilfen für die Bienenzucht, die in den strategischen Plänen der GAP vorgesehen sind und aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert werden. (EU-Verordnung Nr. 2021/2115 vom 2. Dezember 2021)
Die Interventionen zielen ab auf:
(a) Anhebung des Qualifikationsniveaus und der Professionalität aller Imker, sowohl derjenigen, die für die Vermarktung, als auch derjenigen, die für den Eigenverbrauch produzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu verbessern und die grundlegende Maßnahme zugunsten der Umwelt der Bestäuber zu gewährleisten und zu erhalten;
(b) Unterstützung materieller und immaterieller Investitionen zugunsten der Imkereibetriebe, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation im Bienenzuchtsektor sowie weitere Maßnahmen, darunter: (i) Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und -krankheiten, insbesondere der Varroa; (ii) Verhinderung von Schäden durch ungünstige Witterungsbedingungen und Förderung der Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur Anpassung an den Klimawandel; (iii) Wiederauffüllung des Bienenbestands; (iv) Rationalisierung der Wanderimkerei; (v) Verbesserung der Qualität und Valorisierung der Bienenstockproduktion im Hinblick auf die Vermarktung;
(c) Förderung der wirtschaftlichen und strukturellen Kenntnisse des Sektors und der Industrie, Verbesserung der Kenntnisse über die chemisch-physikalischen und qualitativen Merkmale des Honigs und anderer Imkereierzeugnisse, insbesondere durch die Ermittlung und Bewertung von Parametern, die für die Charakterisierung und Vermarktung des Honigs wichtig sind, Förderung und Verbreitung von Qualitätserzeugnissen durch Sensibilisierung der Verbraucher.
Diese Ziele werden durch die folgenden Interventionen und Aktionen des Unterprogramms für Bienenzucht der Provinz verfolgt:
- Aktion A - Dienstleistungen in den Bereichen technische Hilfe, Beratung, Ausbildung, Information und Austausch bewährter Praktiken, auch durch Vernetzung, für Imker und Bienenzuchtorganisationen;
◦ Aktion A1 - Auffrischungs- und Ausbildungskurse
◦ Aktion A2 - Technische Hilfe und Beratung für Unternehmen
- Aktion B - Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter
Aktion B1 - Schädlings- und Krankheitsbekämpfung - Kauf von Bienenstöcken mit Varroa-Netzen und Oxalsäure-Sublimatoren
Aktion B3 - Wiederaufstockung des Bienenbestands - Kauf von Bienenfamilien, Bienenkernen, Bienenköniginnen und Zuchtimkereiausrüstung
Aktion B4 - Rationalisierung der Wandertierhaltung - Kauf von Maschinen, Ausrüstungen und verschiedenen Materialien für die nomadische Tätigkeit
Aktion B5 - Ausrüstung und Verwaltungssysteme - Maschinen und Ausrüstung für die Gewinnung, Konservierung und Verpackung von Honig und anderen Bienenstockerzeugnissen
- Aktion F - Absatzförderung, Kommunikation und Marketing, einschließlich Marktbeobachtungsmaßnahmen und Aktivitäten, die insbesondere darauf abzielen, die Verbraucher für die Qualität von Imkereierzeugnissen zu sensibilisieren
Aktion F1 - Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualität - Teilnahme an Wettbewerben zur Prämierung der Honigqualität durch melissopalynologische, organoleptische und chemisch-physikalische Bewertungen
Beschränkungen
Die finanzierten Ausrüstungen müssen:
(a) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren im Betrieb verbleiben
(b) eindeutig gekennzeichnet sein