Beschreibung
Die Einzelgenehmigung für ortsfeste Telekommunikations- und Rundfunkanlagen sowie für die entsprechenden Bauwerke wird von der für die Telekommunikation zuständigen Provinzstruktur ausgestellt und umfasst das Gutachten über die Einhaltung der Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sowie alle Ermächtigungstitel und alle Zustimmungserklärungen, wie auch immer sie bezeichnet werden, in den folgenden Fällen
(a) für die Errichtung und Änderung von ortsfesten Fernmelde- und Rundfunkanlagen sowie für die Errichtung und Änderung der entsprechenden Bauwerke, wenn eine Genehmigung nach staatlichen Vorschriften erforderlich ist
(b) für die Errichtung und Änderung von Bauwerken, die zur Unterbringung fester Telekommunikations- und Rundfunkanlagen bestimmt sind, wenn für ihre Ausführung eine Baugenehmigung gemäß dem Landesgesetz über die Verwaltung des Territoriums 2015 erforderlich ist.
In anderen Fällen ist für die Errichtung oder Änderung von Telekommunikations- und Rundfunkanlagen sowie der dazugehörigen Bauwerke die Vorlage einer SCIA, einer Mitteilung, einer Erklärung oder eines anderen in den staatlichen Vorschriften vorgesehenen Vereinfachungsinstituts erforderlich. Innerhalb von dreißig Tagen nach Einreichung der genannten Anträge gibt die Umweltschutzbehörde der Provinz in den in den staatlichen Vorschriften vorgesehenen Fällen ihre Stellungnahme ab.