Beschreibung
ist eine Person, die über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und mindestens 25 % ihrer Gesamtarbeitszeit entweder direkt oder als Teilhaber einer Gesellschaft landwirtschaftlichen Tätigkeiten (im Sinne vonArtikel 2135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) widmet und mindestens 25 % ihres Gesamteinkommens aus diesen Tätigkeiten bezieht.
Die Zahl des IAP wurde durch Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 99 vom 29. März 2004 eingeführt - geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 101 vom 27. Mai 2005
Personengesellschaften, Genossenschaften und Aktiengesellschaften, einschließlich solcher mit Konsortialzweck, gelten als landwirtschaftliche Berufsunternehmer, wenn ihre Satzung die ausschließliche Ausübung der inArtikel 2135 des Zivilgesetzbuches genannten landwirtschaftlichen Tätigkeiten vorsieht und sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen
- bei Personengesellschaften, wenn mindestens ein Gesellschafter den Status eines landwirtschaftlichen Berufsunternehmers hat. Bei Kommanditgesellschaften bezieht sich die Qualifikation auf die persönlich haftenden Gesellschafter;
- bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, wenn mindestens ein Geschäftsführer, der im Falle von Genossenschaften auch Mitglied ist, den Titel eines landwirtschaftlichen Fachmanns führt. Die Qualifikation des landwirtschaftlichen Berufsunternehmers kann nur von einem Geschäftsführer in ein Unternehmen eingebracht werden.
Der IAP genießt beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen die gleichen Steuervorteile wie die beim Sozialversicherungssystem INPS registrierten Direktanbauer. |
Die Bestimmungen über den landwirtschaftlichen Berufsunternehmer gelten auch für Einzelpersonen oder Unternehmen, die zwar nicht die in den Absätzen 1 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, aber bei der zuständigen Region, die die entsprechende Bescheinigung ausstellt, einen Antrag auf Anerkennung der Qualifikation gestellt und sich bei der zuständigen INPS-Verwaltung angemeldet haben. Innerhalb von 24 Monaten nach Einreichung des Anerkennungsantrags, es sei denn, die Regionen setzen eine andere Frist fest, muss der Betreffende nachweisen, dass er die in den Absätzen 1 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt, da er sonst alle erhaltenen Vorteile verliert. |
Beschränkungen
Die Anforderungen, die der Berufslandwirt erfüllen muss
- mindestens 25 % seiner Gesamtarbeitszeit
- mindestens 25 % des Gesamteinkommens aus der Arbeit (ohne Renten jeglicher Art)
- berufliche Kenntnisse, die alternativ nachgewiesen werden können durch
( a) einen landwirtschaftlichen Befähigungsnachweis (Abschluss oder Diplom)
b) Berufspatent für landwirtschaftliche Unternehmer (BPIA), zu erwerben bei der Edmund-Mach-Stiftung in S. Michele a/A.
c) Prüfung für ein Vorstellungsgespräch
d) landwirtschaftliche Tätigkeit seit mindestens 3 Jahren
e) Teilnahme an einem speziellen, staatlich anerkannten Kurs für IAPs mit bestandener Abschlussprüfung
- Besitz einer Mehrwertsteuernummer
- Eintragung in das Unternehmensregister der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer - CIAA