Antragsberechtigt sind
1) i Konsortien die in Form eines Konsortiums von Unternehmen oder Gesellschaften gegründet wurden und
- die als eines ihrer satzungsmäßigen Ziele die Durchführung von Fördermaßnahmen zur Qualifizierung und Aufwertung historischer Handelsplätze haben
- ihren Sitz in Gemeinden haben, die historische Handelsplätze mit einer Einwohnerzahl von
- über 5.000 Einwohnern
- zwischen 2.500 und 5.000 Einwohnern mit mindestens einem touristischen Parameter, der über dem Provinzialdurchschnitt liegt;
- sie gewährleisten die Beteiligung von Gewerbetreibenden und öffnen die Mitgliedschaft für Subjekte, die ein unmittelbares, konkretes und aktuelles Interesse an der Qualifizierung und Aufwertung historischer Handelsplätze haben und die seit mindestens einem Jahr an einem festen Standort in der Gemeinde, in der das Konsortium seinen Sitz hat, tätig sind;
- zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr der Antragstellung vorausgeht, über entweder die Mitgliedschaft von mindestens 50 ortsfesten Gewerbebetrieben (einschließlich Gastronomiebetrieben mit freiem Eintritt) oder lokalen Betriebseinheiten von ortsfesten Gewerbebetrieben (einschließlich Gastronomiebetrieben mit freiem Eintritt), die an den historischen Handelsplätzen tätig sind oder mindestens 20 Prozent der ortsfesten Gewerbebetriebe (einschließlich der für die undifferenzierte Öffentlichkeit zugänglichen Gastronomiebetriebe) oder der örtlichen Betriebseinheiten ortsfester Gewerbebetriebe (einschließlich der für die undifferenzierte Öffentlichkeit zugänglichen Gastronomiebetriebe), die in den historischen Gewerberäumen tätig sind;
2) die Vereinigungen seit mindestens drei Jahren in Form eines Vereins bestehen und in den letzten drei Jahren einen Beitrag (von einer öffentlichen Einrichtung, einer instrumentellen Einrichtung oder der A.P.T.) für die Durchführung von Aufwertungsmaßnahmen in der Gemeinde, in der sie ihren Sitz haben, erhalten haben oder in den letzten drei Jahren Aufwertungsmaßnahmen durch die Besetzung oder Nutzung von öffentlichen Plätzen in der Gemeinde, in der sie ihren Sitz haben, durchgeführt haben
- ihren Sitz in Gemeinden haben, die den historischen Handelsplatz mit einer Bevölkerung von mehr als 1.000 Einwohnern und mit mindestens 40 Gewerbebetrieben an festen Standorten (einschließlich öffentlicher Gastronomiebetriebe, die der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zugänglich sind) oder lokalen Betriebseinheiten von Gewerbebetrieben an festen Standorten (einschließlich öffentlicher Gastronomiebetriebe, die der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zugänglich sind) zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr der Antragstellung vorausgeht, ausgewiesen haben
- sie gewährleisten die Beteiligung von Gewerbetreibenden und die offene Mitgliedschaft von Subjekten, die ein unmittelbares, konkretes und aktuelles Interesse an der Qualifizierung und Aufwertung der historischen Handelsplätze haben und die seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde, in der der Verein seinen Sitz hat, in festen Räumlichkeiten tätig sind
- zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem der Antrag auf Gewährung des Zuschusses gestellt wird, über mindestens 8 angeschlossene ortsfeste Gewerbebetriebe (einschließlich der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gaststätten) oder lokale Betriebseinheiten von ortsfesten Gewerbebetrieben (einschließlich der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gaststätten) verfügen, die in dem historischen Gewerbegebiet der Gemeinde tätig sind, in der der Verein seinen Sitz hat.