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Historische Handelsplätze: Beitrag zu Konsortien und Vereinigungen

  • Nicht aktiv

Zuschussanträge für Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Februar 2027 und dem 31. Januar 2028 stattfinden, können vom 10. Januar bis zum 28. Februar 2027 eingereicht werden.

Konsortien und Vereinigungen, die in der Gemeinde ansässig sind, die den historischen Geschäftssitz ermittelt hat, können einen Zuschuss für Veranstaltungen beantragen, die in derselben Gemeinde stattfinden.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Ab dem 1. Januar 2026 ist der Zugang der Unternehmen zu den Beihilfen und Subventionen der Provinz an die Bedingung geknüpft, dass sie eine Versicherungspolice zur Deckung von Schäden durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse abschließen, die die in Artikel 1, Absatz 101 des Gesetzes 213/2023 genannten Vermögenswerte abdeckt, das auf Provinzebene durch den Beschluss Nr. 2114 vom 19.12.2025 umgesetzt wurde. Die Versicherung muss zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses abgeschlossen sein und während der gesamten Laufzeit der Initiativen aufrechterhalten werden. Die Nichteinhaltung der Versicherungspflicht hat die Ablehnung des Antrags zur Folge.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem oben genannten Beschluss im Abschnitt "Dokumente".

Beschreibung

Um den sozialen Zusammenhalt zu fördern und die Attraktivität historischer Geschäftshäuser zu verbessern, gewährt die Provinz Zuschüsse von bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben an Konsortien und Vereinigungen, die ein attraktives Programm mit kulturellen Veranstaltungen und Vorführungen sowie gastronomischen Ausflügen in historischen Geschäftshäusern organisieren und durchführen.

Beschränkungen

Die Bezeichnung "Historischer Ort des Handels" muss bei den Werbemaßnahmen, die Gegenstand der Finanzierung sind, verwendet werden.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind

1) i Konsortien die in Form eines Konsortiums von Unternehmen oder Gesellschaften gegründet wurden und

  • die als eines ihrer satzungsmäßigen Ziele die Durchführung von Fördermaßnahmen zur Qualifizierung und Aufwertung historischer Handelsplätze haben
  • ihren Sitz in Gemeinden haben, die historische Handelsplätze mit einer Einwohnerzahl von
    • über 5.000 Einwohnern
    • zwischen 2.500 und 5.000 Einwohnern mit mindestens einem touristischen Parameter, der über dem Provinzialdurchschnitt liegt;
  • sie gewährleisten die Beteiligung von Gewerbetreibenden und öffnen die Mitgliedschaft für Subjekte, die ein unmittelbares, konkretes und aktuelles Interesse an der Qualifizierung und Aufwertung historischer Handelsplätze haben und die seit mindestens einem Jahr an einem festen Standort in der Gemeinde, in der das Konsortium seinen Sitz hat, tätig sind;
  • zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr der Antragstellung vorausgeht, über entweder die Mitgliedschaft von mindestens 50 ortsfesten Gewerbebetrieben (einschließlich Gastronomiebetrieben mit freiem Eintritt) oder lokalen Betriebseinheiten von ortsfesten Gewerbebetrieben (einschließlich Gastronomiebetrieben mit freiem Eintritt), die an den historischen Handelsplätzen tätig sind oder mindestens 20 Prozent der ortsfesten Gewerbebetriebe (einschließlich der für die undifferenzierte Öffentlichkeit zugänglichen Gastronomiebetriebe) oder der örtlichen Betriebseinheiten ortsfester Gewerbebetriebe (einschließlich der für die undifferenzierte Öffentlichkeit zugänglichen Gastronomiebetriebe), die in den historischen Gewerberäumen tätig sind;

2) die Vereinigungen seit mindestens drei Jahren in Form eines Vereins bestehen und in den letzten drei Jahren einen Beitrag (von einer öffentlichen Einrichtung, einer instrumentellen Einrichtung oder der A.P.T.) für die Durchführung von Aufwertungsmaßnahmen in der Gemeinde, in der sie ihren Sitz haben, erhalten haben oder in den letzten drei Jahren Aufwertungsmaßnahmen durch die Besetzung oder Nutzung von öffentlichen Plätzen in der Gemeinde, in der sie ihren Sitz haben, durchgeführt haben

  • ihren Sitz in Gemeinden haben, die den historischen Handelsplatz mit einer Bevölkerung von mehr als 1.000 Einwohnern und mit mindestens 40 Gewerbebetrieben an festen Standorten (einschließlich öffentlicher Gastronomiebetriebe, die der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zugänglich sind) oder lokalen Betriebseinheiten von Gewerbebetrieben an festen Standorten (einschließlich öffentlicher Gastronomiebetriebe, die der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zugänglich sind) zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr der Antragstellung vorausgeht, ausgewiesen haben
  • sie gewährleisten die Beteiligung von Gewerbetreibenden und die offene Mitgliedschaft von Subjekten, die ein unmittelbares, konkretes und aktuelles Interesse an der Qualifizierung und Aufwertung der historischen Handelsplätze haben und die seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde, in der der Verein seinen Sitz hat, in festen Räumlichkeiten tätig sind
  • zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem der Antrag auf Gewährung des Zuschusses gestellt wird, über mindestens 8 angeschlossene ortsfeste Gewerbebetriebe (einschließlich der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gaststätten) oder lokale Betriebseinheiten von ortsfesten Gewerbebetrieben (einschließlich der für die Öffentlichkeit zugänglichen Gaststätten) verfügen, die in dem historischen Gewerbegebiet der Gemeinde tätig sind, in der der Verein seinen Sitz hat.

So geht es

Der in allen Teilen ordnungsgemäß ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter des Konsortiums oder der Vereinigung unterzeichnete und mit einem Steuerzeichen versehene Antrag kann eingereicht werden

  • an die auf dem Formular angegebene Adresse des PEC
  • direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur nach Vereinbarung, wenn die einzureichenden Unterlagen den vorgeschriebenen Umfang überschreiten (siehe Art. 5 Absatz 2 Buchstabe B der Kriterien).

Im Falle einer positiven Annahme reicht der gesetzliche Vertreter des Konsortiums oder der Vereinigung den Antrag auf Abrechnung ein (für die Konsortien ist es auch möglich, einen Vorschuss auf den gewährten Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % durch die Vorlage von quittierten Steuerunterlagen oder von 50 % bis 60 % durch die Vorlage einer angemessenen Bürgschaft zu beantragen).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

I Konsortien und Vereinigungen müssen einen Antrag unter Verwendung des eigens dafür vorbereiteten Formulars einreichen, der den Gesamtbetrag der geplanten Ausgaben für die Durchführung der Veranstaltungen/Initiativen und den (nur für Konsortien) vorgesehenen Betrag für den eventuellen Erwerb von IT-Werkzeugen und -Geräten sowie eine eidesstattliche Erklärung enthält, in der sie erklären, dass sie über die für die Einreichung des Antrags erforderlichen Voraussetzungen verfügen, und dem Folgendes beigefügt ist

  1. das Programm der während des Bezugszeitraums durchzuführenden Veranstaltungen mit einer Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen unter Angabe des Namens der Veranstaltung, des Ortes und des Datums der Veranstaltung, der Hauptmerkmale, der nach Makroelementen aufgeschlüsselten Kosten (Planung - nur bei Konsortien - Durchführung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit) und - nur bei Konsortien - gegebenenfalls einem Hinweis auf den kulturellen Charakter der Veranstaltungen
  2. die Liste der am 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr der Beantragung des Zuschusses vorausgeht, dem Konsortium/Verband angehörenden gewerblichen Unternehmen (mit Angabe der Umsatzsteuernummer oder des Umsatzsteuerkennzeichens) in festen Geschäftsräumen (einschließlich öffentlicher Einrichtungen, die Speisen und Getränke anbieten, die der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zugänglich sind) oder örtlichen Betriebseinheiten von gewerblichen Unternehmen in festen Geschäftsräumen (einschließlich öffentlicher Einrichtungen, die Speisen und Getränke anbieten, die der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zugänglich sind), die am historischen Geschäftssitz tätig sind
  3. die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung "De-minimis"-Beihilfe
  4. die Informationsmitteilung gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  5. (falls zutreffend) eine vom Bevollmächtigten unterzeichnete Vollmacht für das Ausfüllen und Einreichen des Antrags und der zugehörigen Datenschutzerklärung;
  6. nur für Konsortien, falls im Antrag vorgesehen, die Kostenvoranschläge für den Erwerb von IT-Werkzeugen und -Ausrüstung, die für die Tätigkeit zur Aufwertung der historischen Handelsplätze bestimmt sind
  7. Fotokopie eines gültigen Ausweises des Antragstellers (nur wenn der Antrag handschriftlich unterzeichnet ist).

Formulare

Zeiten und Fristen

2028 28 Feb

Periodo presentazione domande di contributo 2027 10.01.2027 ⇢ 28.02.2028

Anmerkung

10/01/2026 → 28/02/2026

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Der Interessent wird von PEC über den Ausgang des Verfahrens informiert. Informationen über den Stand des Verfahrens können bei der zuständigen Stelle eingeholt werden (die Kontaktdaten sind in diesem Merkblatt angegeben).

Hält die Struktur die Frist für das Verfahren nicht ein, kann der Interessent beim Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus die Einstellung des Verfahrens beantragen.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Revisione e aggiornamento dei criteri e modalità per la concessione dei contributi per eventi ed iniziative di qualificazione e valorizzazione dei luoghi storici del commercio realizzati da soggetti a livello comunale e da un soggetto unico a livello provinciale ai sensi dell'articolo 64, commi 2 e 2 bis, della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (legge provinciale sul commercio 2010).

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Adeguamento dei criteri e modalità per la concessione dei contributi ai sensi dell'articolo 61, comma 2, lettera a), e comma 3 (interventi per favorire l'insediamento e la permanenza di attività economiche in zone montane) - recati dalla Deliberazione della Giunta provinciale n. 1958 del 28 ottobre 2022, come modificata dalla deliberazione n. 365 del 3 marzo 2023 - e ai sensi dell'articolo 64, commi 2 e 2 bis (eventi ed iniziative di qualificazione e valorizzazione dei luoghi storici del commercio) - recati dalla Deliberazione della Giunta provinciale n. 785 del 12 maggio 2023 - della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17, ai nuovi Regolamenti (UE) 2023/2831 (de minimis) e (UE) 2023/2832 (de minimis SIEG) della Commissione del 13 dicembre 2023. Nuovi termini di presentazione delle domande di contributo.

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Art. 1 comma 101 e seguenti della L. n. 213/2023 e s.m.. Polizza assicurativa a copertura dei danni, direttamente cagionati da calamità naturali ed eventi catastrofali verificatesi sul territorio nazionale, ai beni indicati al comma 1 dell''art. 2424 del codice civile.

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Kontakt

Contatti di Ufficio sostegno e promozione attivita' economiche

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Servizio artigianato e commercio

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Telefono - Segreteria:
0461.494724

Fax - Segreteria:
0461.494747

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 13.03.2026 12:54

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