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Historische Handelsplätze: Anerkennung und Qualifizierung

  • Aktiv

Der Dienst richtet sich an Gemeinden, die den historischen Firmensitz mit Hilfe des entsprechenden Labels definieren möchten.

Beschreibung

Historische Handelsplätze sind Teile des Gemeindegebiets, die von den Gemeinden im Rahmen eines Perimeters identifiziert werden und von der konsolidierten und weit verbreiteten Präsenz von Handelsniederlassungen betroffen sind, die als Gebiete verstanden werden, die traditionell und historisch dem Kauf oder Austausch von Waren und Gegenständen gewidmet sind und nicht unbedingt mit dem historischen Zentrum zusammenfallen. Der Perimeter berücksichtigt auch

  • die Konzentration der Geschäfte;
  • die Integration zwischen den verschiedenen Waren- und Vertriebsarten;
  • diversifizierte und vielfältige öffentliche, handwerkliche und dienstleistende Aktivitäten;
  • das Vorhandensein von geeigneten Infrastrukturen, Fußgängerzonen und Parkplätzen.

Die Provinz hat ein Anerkennungszeichen für historische Handelsplätze eingeführt, das deren Merkmale und Anforderungen festlegt.

Die Gemeinde, die den Umkreis abgegrenzt hat, stellt einen Antrag auf Anerkennung und Qualifizierung des historischen Handelsplatzes sowie auf Genehmigung zur Verwendung des entsprechenden Zeichens.

NB: Dieser Text ersetzt nicht die in den nachstehenden Beschlüssen des Provinzialrats Nr. 539/2011 und Nr. 215/2018 enthaltenen Vorschriften auf die für alle Zwecke Bezug genommen werden sollte.

An wen es sich richtet

Gemeinden, die den historischen Ort des Handels unter Verwendung des entsprechenden Labels definieren möchten

So geht es

Der ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Bürgermeister unterzeichnete Antrag muss auf elektronischem Wege eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Gemeinde muss dem Antrag Folgendes beifügen

  • eine Fotokopie des gültigen Personalausweises des Unterzeichners;
  • eine Kopie der Maßnahme zur Bestimmung des historischen Handelsplatzes, aus der die Gründe für die Abgrenzung hervorgehen
  • eine Kopie der Pläne der ausgewiesenen Gebiete;
  • eine Kopie des Verzeichnisses der ortsfesten Einzelhandelsgeschäfte, Lebensmittel- und Getränkemärkte und Märkte, die auf öffentlichen Flächen innerhalb des historischen Handelsplatzes angesiedelt sind;
  • eine ordnungsgemäß unterzeichnete Bekanntmachung gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Dienst ist immer aktiv.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Die Gemeinde wird auf elektronischem Wege über den Ausgang des Verfahrens informiert.

Informationen über den Stand des Verfahrens können bei der zuständigen Stelle eingeholt werden (die Kontaktdaten sind in diesem Merkblatt angegeben).

Hält die Struktur die Frist für das Verfahren nicht ein, kann der Interessent beim Generaldirektor des Departements für Handwerk, Handel, Förderung, Sport und Tourismus den Abschluss des Verfahrens beantragen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Luoghi storici del commercio e Albo delle Botteghe storiche del Trentino. Attuazione dell'articolo 63, commi 2 e 3 della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (Disciplina dell'attività commerciale).

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Legge provinciale 30 luglio 2010 n. 17 (Disciplina dell'attività commerciale), art. 63 commi 2 e 3. Modificazione dell'allegato A "Perimetrazione dei luoghi storici del commercio" alla deliberazione della Giunta provinciale n. 539 del 25 marzo 2011.

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Kontakt

Contatti di Ufficio sostegno e promozione attivita' economiche

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Servizio artigianato e commercio

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Pec - Segreteria:
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Fax - Segreteria:
0461.494747

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