Zum Meldeformulardas zuvor vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet wurde, muss beigefügt werden:
- eine Kopie der Steuerunterlagen (bei elektronischen Rechnungen das "Style Sheet" einreichen) mit dem entsprechenden Beleg;
- eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages, wenn die Veranstaltung oder ein Teil der Veranstaltung in Zusammenarbeit oder mit "schlüsselfertiger" Beratung von externen Parteien durchgeführt wurde und die entsprechenden Rechnungen nicht ausreichend detailliert sind;
- eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen/Initiativen, für die ein Zuschuss gewährt wurde und die durchgeführt wurden (zur Überprüfung der Übereinstimmung der eingereichten Rechnungen mit Angabe des Namens, des Ortes und des Datums der Veranstaltung sowie der wichtigsten Merkmale), die auch Angaben zu geplanten, aber nicht durchgeführten Veranstaltungen/Initiativen enthält
- eine Aufstellung der entstandenen Kosten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Veranstaltungen/Initiativen, für die ein Zuschuss gewährt wurde, mit Angabe der entsprechenden Steuerunterlagen und einer Beschreibung des verkauften Produkts/der verkauften Dienstleistung, aufgeschlüsselt nach Makroelementen (Planung - nur bei Konsortien -, Durchführung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit)
- Material, das die Durchführung der Veranstaltungen belegt (z. B. Fotodokumentation, Broschüren, Pressespiegel), sowie die Verwendung des Zeichens "Historischer Handelsplatz" (das Material muss den entsprechenden Rechnungen beigefügt werden);
- bei kulturellen Veranstaltungen ein beschreibender Bericht, aus dem hervorgeht, dass die in Artikel 2a Absatz 1 Buchstaben b) und c) der Kriterien genannten Ziele erreicht wurden;
- Fotokopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners (wenn die Erklärung handschriftlich und nicht in Anwesenheit des benannten Mitarbeiters unterzeichnet wird);
- (falls zutreffend) vom Bevollmächtigten unterzeichnete Vollmacht für das Ausfüllen und Einreichen des Antrags und der damit verbundenen Datenschutzrichtlinie;
- (falls zutreffend ) ordnungsgemäß unterzeichneter Informationsvermerk gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 (nur wenn der Antrag auf Zahlung desZuschussvorschusses von einer anderen Person als der Person unterzeichnet wird, die den Antrag unterzeichnet hat).
Zum Antrag auf Verlängerung mit Steuerstempel, der zuvor vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet wurde, ist eine Fotokopie des gültigen Personalausweises des Unterzeichners beizufügen.
FÜR KONSORTIA:
Dem Formular für denVorschuss bis zu an 40%, muss das zuvor ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular beigefügt werden:
- Liste der Buchhaltungsunterlagen;
- Kopie des Steuerbelegs (bei elektronischen Rechnungen ist das "Style Sheet" einzureichen) mit der entsprechenden Quittung für einen Gesamtbetrag, der, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Bewilligung festgelegten Prozentsatz des Beitrags, mindestens den Betrag des beantragten Vorschusses ergibt
- Fotokopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners (wenn die Erklärung handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).
Zum Formular für die'Vorschuss von 50% bis 60%, muss das zuvor ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular beigefügt werden:
- Fotokopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners (wenn die Erklärung handschriftlich unterzeichnet wird);
- Bankgarantie oder Bürgschaftspolice;
wenn Bankgarantie oder Bürgschaftspolice Papier (im Original vorzulegen) über einen Betrag in Höhe des beantragten Vorschusses:
a) für Bürgschaften bis zu einem Betrag von 50.000,00 €: eine Erklärung des Bürgen anstelle einer Bescheinigung, in der er erklärt, dass er ein Amt innehat und im Besitz der Befugnisse ist, die Bank oder die Versicherungsgesellschaft rechtswirksam zu verpflichten;
b) für einen Betrag von mehr als 50.000,00 Euro: ausschließlich notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Bürgen mit besonderem Hinweis auf das Vorhandensein der Befugnis des Unterzeichners, den Bürgen zu binden, die am Fuß der Bankbürgschaft oder der Bürgschaftspolice angebracht wird
- wenn die Bankbürgschaft oder die Bürgschaftspolice digitalmuss die Bürgschaft, damit sie ordnungsgemäß in digitaler Form erstellt werden kann, folgenden Anforderungen genügen
- Sie muss in Form einer nativen digitalen Datei in einem für die Speicherung geeigneten Format (in der Regel PDF/A oder PDF) ausgestellt werden;
- Sie muss vom Garantiegeber mit einer gültigen digitalen Signatur unterzeichnet sein;
- sie muss von der PEC-Box des Absenders an die PEC-Box der empfangenden Provinzstruktur übermittelt werden.
Die Unterschrift des Bürgen mit einer gültigen digitalen Signatur muss nicht beglaubigt werden. Bei garantierten Beträgen von 50.000,00 € oder mehr muss die empfangende Provinzstruktur überprüfen, ob das Unternehmen, das die digitale Bürgschaft ausstellt, dem Unterzeichner die entsprechende Unterschriftsvollmacht erteilt hat, indem sie die im Unternehmensregister der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer verfügbare Sondervollmacht konsultiert.
NB: BITTE BEACHTEN SIE, DASS BARZAHLUNGEN NICHT ZULÄSSIG SIND.