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Historische Handelsplätze: Abwicklung des gewährten Zuschusses

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Konsortien und Vereinigungen, die einen Beitrag für die Durchführung von Initiativen zur Qualifizierung und Inwertsetzung historischer Handelsplätze erhalten haben, müssen einen Antrag auf deren Auflösung stellen.

Beschreibung

Die Konsortien und Vereinigungen, denen der Zuschuss gewährt wurde, müssen die Rechnungslegung bis zum 30. September des Jahres, das auf die Gewährung des Zuschusses folgt, die Abrechnung der Ausgaben zum Zwecke der Liquidation vorlegen.

Die Konsortien und Vereinigungen, denen der Zuschuss gewährt wurde, können eine Verlängerung Die Konsortien und Vereinigungen, denen eine Finanzhilfe gewährt wurde, können nur einmal eine Verlängerung der Frist für die Vorlage der Ausgabenabrechnungen um höchstens 90 Tage beantragen, sofern sie einen begründeten und förmlichen Antrag stellen, der streng innerhalb der ursprünglichen Frist eingereicht werden muss.

Nur Konsortien können einen Antrag auf Vorschuss in Höhe von bis zu 60 % der gewährten Finanzhilfe beantragen, wenn die Maßnahme vollstreckbar wird.

N.B.: Der folgende Text ersetzt nicht die Bestimmungen des Beschlusses der Diputación Foral Nr. 785 vom 12. Mai 2023 und der nachfolgenden Änderungen, auf die in jedem Fall Bezug genommen werden muss.

Beschränkungen

Die Ausgaben müssen verbucht werden quittiert werden zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Zahlung.

Eine Barauszahlung ist nicht zulässig.

Bei Nichteinhaltung der - gegebenenfalls verlängerten - Berichterstattungsfristen wird der Zuschuss für vollständig verfallen erklärt, es sei denn, der Bericht wird nach Ablauf der Frist, aber vor Einleitung des Verfallsverfahrens eingereicht; in diesem Fall wird der Zuschuss um 10 % gekürzt. Wird das Programm nicht durchgeführt oder wird die Mindestgrenze der zuschussfähigen Ausgaben nicht erreicht, und besteht nur bei kulturellen Veranstaltungen zum Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses kein Sitz oder keine Niederlassung in Italien, wird der Zuschuss verfallen.

Sollte aus den eingereichten und gegebenenfalls ergänzten Unterlagen nicht hervorgehen, dass es sich um eine kulturelle Veranstaltung handelt, wird der Zuschuss widerrufen oder neu festgesetzt, wobei die zum Zeitpunkt der Neufestsetzung verfügbare "de minimis "-Kapazität zugrunde gelegt wird.

Falls die entstandenen und zum Zeitpunkt der Berichterstattung anerkannten Kosten den gegebenenfalls geleisteten Vorschuss nicht decken, wird der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Tag des Eingangs der Auszahlungsanordnung bis zur tatsächlichen Rückzahlung des Betrags.

An wen es sich richtet

Empfänger des Zuschusses sind Konsortien von Unternehmen oder Gesellschaften und Vereinigungen, die die in Artikel 1 Absätze 1 und 2 der Durchführungskriterien von Artikel 64 Absätze 2 und 2a des Provinzialgesetzes Nr. 17/2010 (Handelsgesetz), genehmigt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 785 vom 12. Mai 2023 in seiner geänderten Fassung, genannten Voraussetzungen erfüllen.

So geht es

Die in allen Teilen ordnungsgemäß ausgefüllten und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Formulare müssen eingereicht werden

  • durch Einsendung an die auf dem Formular angegebene Adresse der PEC;
  • durch direkte Übergabe nach Vereinbarung an die zuständige Provinzstruktur.

Hinweis: Die Bürgschaft in Papierform ist nur im Original einzureichen (direkte Übergabe oder Einschreiben mit Rückschein).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zum Meldeformulardas zuvor vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet wurde, muss beigefügt werden:

  • eine Kopie der Steuerunterlagen (bei elektronischen Rechnungen das "Style Sheet" einreichen) mit dem entsprechenden Beleg;
  • eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages, wenn die Veranstaltung oder ein Teil der Veranstaltung in Zusammenarbeit oder mit "schlüsselfertiger" Beratung von externen Parteien durchgeführt wurde und die entsprechenden Rechnungen nicht ausreichend detailliert sind;
  • eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen/Initiativen, für die ein Zuschuss gewährt wurde und die durchgeführt wurden (zur Überprüfung der Übereinstimmung der eingereichten Rechnungen mit Angabe des Namens, des Ortes und des Datums der Veranstaltung sowie der wichtigsten Merkmale), die auch Angaben zu geplanten, aber nicht durchgeführten Veranstaltungen/Initiativen enthält
  • eine Aufstellung der entstandenen Kosten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Veranstaltungen/Initiativen, für die ein Zuschuss gewährt wurde, mit Angabe der entsprechenden Steuerunterlagen und einer Beschreibung des verkauften Produkts/der verkauften Dienstleistung, aufgeschlüsselt nach Makroelementen (Planung - nur bei Konsortien -, Durchführung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Material, das die Durchführung der Veranstaltungen belegt (z. B. Fotodokumentation, Broschüren, Pressespiegel), sowie die Verwendung des Zeichens "Historischer Handelsplatz" (das Material muss den entsprechenden Rechnungen beigefügt werden);
  • bei kulturellen Veranstaltungen ein beschreibender Bericht, aus dem hervorgeht, dass die in Artikel 2a Absatz 1 Buchstaben b) und c) der Kriterien genannten Ziele erreicht wurden;
  • Fotokopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners (wenn die Erklärung handschriftlich und nicht in Anwesenheit des benannten Mitarbeiters unterzeichnet wird);
  • (falls zutreffend) vom Bevollmächtigten unterzeichnete Vollmacht für das Ausfüllen und Einreichen des Antrags und der damit verbundenen Datenschutzrichtlinie;
  • (falls zutreffend ) ordnungsgemäß unterzeichneter Informationsvermerk gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 (nur wenn der Antrag auf Zahlung desZuschussvorschusses von einer anderen Person als der Person unterzeichnet wird, die den Antrag unterzeichnet hat).

Zum Antrag auf Verlängerung mit Steuerstempel, der zuvor vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet wurde, ist eine Fotokopie des gültigen Personalausweises des Unterzeichners beizufügen.

FÜR KONSORTIA:

Dem Formular für denVorschuss bis zu an 40%, muss das zuvor ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular beigefügt werden:

  • Liste der Buchhaltungsunterlagen;
  • Kopie des Steuerbelegs (bei elektronischen Rechnungen ist das "Style Sheet" einzureichen) mit der entsprechenden Quittung für einen Gesamtbetrag, der, multipliziert mit dem zum Zeitpunkt der Bewilligung festgelegten Prozentsatz des Beitrags, mindestens den Betrag des beantragten Vorschusses ergibt
  • Fotokopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners (wenn die Erklärung handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).

Zum Formular für die'Vorschuss von 50% bis 60%, muss das zuvor ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular beigefügt werden:

  • Fotokopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners (wenn die Erklärung handschriftlich unterzeichnet wird);
  • Bankgarantie oder Bürgschaftspolice;
  1. wenn Bankgarantie oder Bürgschaftspolice Papier (im Original vorzulegen) über einen Betrag in Höhe des beantragten Vorschusses:

    a) für Bürgschaften bis zu einem Betrag von 50.000,00 €: eine Erklärung des Bürgen anstelle einer Bescheinigung, in der er erklärt, dass er ein Amt innehat und im Besitz der Befugnisse ist, die Bank oder die Versicherungsgesellschaft rechtswirksam zu verpflichten;

    b) für einen Betrag von mehr als 50.000,00 Euro: ausschließlich notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Bürgen mit besonderem Hinweis auf das Vorhandensein der Befugnis des Unterzeichners, den Bürgen zu binden, die am Fuß der Bankbürgschaft oder der Bürgschaftspolice angebracht wird

  2. wenn die Bankbürgschaft oder die Bürgschaftspolice digitalmuss die Bürgschaft, damit sie ordnungsgemäß in digitaler Form erstellt werden kann, folgenden Anforderungen genügen
  • Sie muss in Form einer nativen digitalen Datei in einem für die Speicherung geeigneten Format (in der Regel PDF/A oder PDF) ausgestellt werden;
  • Sie muss vom Garantiegeber mit einer gültigen digitalen Signatur unterzeichnet sein;
  • sie muss von der PEC-Box des Absenders an die PEC-Box der empfangenden Provinzstruktur übermittelt werden.

Die Unterschrift des Bürgen mit einer gültigen digitalen Signatur muss nicht beglaubigt werden. Bei garantierten Beträgen von 50.000,00 € oder mehr muss die empfangende Provinzstruktur überprüfen, ob das Unternehmen, das die digitale Bürgschaft ausstellt, dem Unterzeichner die entsprechende Unterschriftsvollmacht erteilt hat, indem sie die im Unternehmensregister der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer verfügbare Sondervollmacht konsultiert.

NB: BITTE BEACHTEN SIE, DASS BARZAHLUNGEN NICHT ZULÄSSIG SIND.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Wartezeiten betragen jeweils

  • 60 Tage für die Abwicklung;
  • 90 Tage für die Verlängerung.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

nur für Verlängerung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Revisione e aggiornamento dei criteri e modalità per la concessione dei contributi per eventi ed iniziative di qualificazione e valorizzazione dei luoghi storici del commercio realizzati da soggetti a livello comunale e da un soggetto unico a livello provinciale ai sensi dell'articolo 64, commi 2 e 2 bis, della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (legge provinciale sul commercio 2010).

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Kontakt

Contatti di Ufficio sostegno e promozione attivita' economiche

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Letzte Änderung: 24.02.2026 12:07

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