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Growth+Trentino Beihilfe für feste Investitionen - P.L. 6/2023
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Erleichterungsmaßnahme zur Förderung von Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte (frühere Beihilfen für Unternehmen für Anlageinvestitionen - Norma Foral 6/1999).
Pflicht zum Abschluss einer Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse
Achtung! Wie in den allgemeinen Bestimmungen für alle Interventionen, geändert durch den Beschluss Nr. 1682/2025, vorgesehen, setzt die Zugangsvoraussetzung in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Beiträge zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorhandensein einer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen DURC voraus .
Beschreibung
Die Beihilfemaßnahme unterstützt Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die von Unternehmen getätigt und nach dem Datum der Antragstellung begonnen wurden.
Erweiterung der Produktionskapazität einer bestehenden Betriebseinheit;
Diversifizierung der Produktion einer Betriebseinheit mit dem Ziel, Produkte oder Dienstleistungen zu erhalten, die bisher nicht in dieser Betriebseinheit hergestellt oder geliefert wurden;
wesentliche Änderung des gesamten Produktionsprozesses der von der Investition in die Betriebseinheit betroffenen Produkte oder der gesamten Erbringung der Dienstleistung(en);
Erwerb von Vermögenswerten, die zu einer Betriebseinheit gehören.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Anreiz- und Ausgabenobergrenzen
Die Anreizmaßnahme wird auf der Grundlage der als förderfähig angesehenen Ausgaben berechnet und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wie folgt festgelegt
Ausgenommen gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014:
kleines Unternehmen: 20%;
mittlere Unternehmen: 10 %.
im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023:
Großunternehmen: 10%;
Holzlieferkette, Brotproduktionskette, Lizenznehmer für die Nutzung der Marke Trentiner Porphyr und Stein: 23%.
Attenzione!
Die Holzversorgungskette, die Brotproduktionskette und die Konzessionäre für die Nutzung des Markenzeichens Trentiner Porphyr und Stein können den De-minimis-Beitrag nur erhalten , wenn sie dies im Antrag beantragen.
Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben
Die zuschussfähigen Mindestausgaben müssen über 300.000 EUR liegen.
Es gibt keine Obergrenze für die förderfähigen Ausgaben.
Attenzione!
Anträge auf Anreize für Anlageinvestitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte mit zuschussfähigen Ausgaben von bis zu 300.000 Euro sind gemäß den Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen im automatischen Verfahren einzureichen (siehe das Serviceblatt Beihilfen im automatischen Verfahren - L.p. 6/1999).
Beschränkungen
Die beihilfefähigen Investitionen müssen
in einer Betriebseinheit im Gebiet der Provinz Trient getätigt werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Beihilfemaßnahmen gelten, und Punkt 7, Absatz 4 der besonderen Bestimmungen der einzelnen Beihilfemaßnahmen in Bezug auf die "Beihilfen für Anlageinvestitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagewerte")
nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden;
innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen sein.
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind , und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen in Bezug auf die Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Anlageinvestitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagewerte" festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit im Gebiet der Provinz, die Verpflichtung zur Beschäftigung und die Verpflichtung zum wirtschaftlichen Kapital.
Für Initiativen mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Euro muss außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Beihilfe beantragt, unterzeichnet werden. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.
An wen es sich richtet
Unternehmen jeder Größe, die die Voraussetzungen der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen für Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Beihilfemaßnahmen erfüllen.
Der Antrag kann eingereicht werden von
Eigentümer, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens;
Beauftragter.
So geht es
Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden.
Jeder Antrag muss sich auf ein einziges Vorhaben und eine einzige Betriebseinheit beziehen. Es ist jedoch zulässig, einen Antrag für mehr als eine Betriebseinheit zu stellen, wenn das Vorhaben mit derselben Baugenehmigung und ihren Varianten (oder anderen im Städtebaugesetz vorgesehenen Unterlagen) oder gemeinsam durchgeführt wird.
Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it eingereicht werden .
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
30. Juni 2025, für große Unternehmen;
2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.
Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
Anbringung deseinmaligen Projektcodes - CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter Weitere Informationen.
Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per gli investimenti nell'economia. Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per investimenti fissi in attivi materiali o immateriali
Beihilfen, die im Rahmen des automatischen Verfahrens für Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlageinvestitionen, Anlageinvestitionen für die Energiewende, Firmenfahrzeuge und Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsleistungen, Förderung von Forschung und Entwicklung gewährt werden (früher Zuschüsse zur Verwendung im Rahmen der Steuerverrechnung)