Growth+Trentino Beihilfe für feste Investitionen - P.L. 6/2023

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Erleichterungsmaßnahme zur Förderung von Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte (frühere Beihilfen für Unternehmen für Anlageinvestitionen - Norma Foral 6/1999).

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Verpflichtung zum Abschluss einerVersicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.

Beschreibung

Die Beihilfemaßnahme unterstützt Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die von Unternehmen getätigt und nach dem Datum der Antragstellung begonnen wurden.

Die Erleichterungsmaßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des trentinischen Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die Erleichterungsmaßnahme"Beihilfen für Anlageinvestitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagewerte" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind.

Was wird finanziert?

Folgende Investitionsvorhaben werden bezuschusst

  • Schaffung einer neuen Betriebseinheit
  • Erweiterung der Produktionskapazität einer bestehenden Betriebseinheit;
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebseinheit, um Produkte oder Dienstleistungen zu erhalten, die bisher nicht in dieser Betriebseinheit hergestellt oder geliefert wurden;
  • wesentliche Änderung des gesamten Produktionsprozesses der von der Investition in die Betriebseinheit betroffenen Produkte oder der gesamten Erbringung der Dienstleistung(en);
  • Erwerb von Vermögenswerten, die zu einer Betriebseinheit gehören.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Anreiz- und Ausgabenobergrenzen

Die Anreizmaßnahme wird auf der Grundlage der als förderfähig angesehenen Ausgaben berechnet und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wie folgt festgelegt

  • Ausgenommen gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014:
    • kleines Unternehmen: 20%;
    • mittlere Unternehmen: 10 %.
  • im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023:
    • Großunternehmen: 10%;
    • Holzindustrie, Brotindustrie, Lizenznehmer der Marke Trentiner Porphyr und Stein: 23%.
Attenzione!

Die Holzversorgungskette, die Brotproduktionskette und die Konzessionäre für die Nutzung der Marke "Trentiner Porphyr und Stein" können den De-minimis-Beitrag nur erhalten , wenn sie dies im Antrag beantragen.

Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben

Die zuschussfähigen Mindestausgaben müssen über 300.000 EUR liegen.

Es gibt keine Obergrenze für die förderfähigen Ausgaben.

Attenzione!

Anträge auf Anreize für Anlageinvestitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte mit zuschussfähigen Ausgaben von bis zu 300.000 Euro sind gemäß den Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen im automatischen Verfahren einzureichen (siehe das Serviceblatt Beihilfen im automatischen Verfahren - L.p. 6/1999).

Beschränkungen

Die beihilfefähigen Investitionen müssen

  • in einer Betriebseinheit im Gebiet der Provinz Trient getätigt werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Beihilfemaßnahmen gelten, und Punkt 7, Absatz 4 der besonderen Bestimmungen der einzelnen Beihilfemaßnahmen in Bezug auf die "Beihilfen für Anlageinvestitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagewerte")
  • nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden;
  • innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen sein.

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind , und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen in Bezug auf die Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Anlageinvestitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagewerte" festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit im Gebiet der Provinz, die Verpflichtung zur Beschäftigung und die Verpflichtung zum wirtschaftlichen Kapital.

Für Initiativen mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Euro muss außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Beihilfe beantragt, unterzeichnet werden. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.

An wen es sich richtet

Unternehmen jeder Größe, die die Voraussetzungen der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen für Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Beihilfemaßnahmen erfüllen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Eigentümer, gesetzlicher Vertreter des Unternehmens;
  • Beauftragter.

So geht es

Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden.

Jeder Antrag muss sich auf ein einziges Vorhaben und eine einzige Betriebseinheit beziehen. Es ist jedoch zulässig, einen Antrag für mehr als eine Betriebseinheit zu stellen, wenn das Vorhaben mit derselben Baugenehmigung und ihren Varianten (oder anderen im Städtebaugesetz vorgesehenen Unterlagen) oder gemeinsam durchgeführt wird.

Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it eingereicht werden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögenswerte, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff., geändert durch Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und durch Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).

    Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem:

    • 30. Juni 2025, für große Unternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
    • 1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.

    Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.

  • Anbringung deseinmaligen Projektcodes - CUP auf Rechnungen , die ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt werden und sich auf Förderanträge beziehen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden, gemäß den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter Weitere Informationen.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per gli investimenti nell'economia.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per investimenti fissi in attivi materiali o immateriali

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio investimenti fissi

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Contatti di Ufficio valutazioni tecniche e vigilanza

Email - Segreteria:
apiae@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Zusatzinformationen

FAQ

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Im Rahmen des automatischen Verfahrens gewährte Beihilfen - P.L. 6/1999

Beihilfen, die im Rahmen des automatischen Verfahrens für Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlageinvestitionen, Anlageinvestitionen für die Energiewende, Firmenfahrzeuge und Ladestationen, Internationalisierung, Beratungsleistungen, Förderung von Forschung und Entwicklung gewährt werden (früher Zuschüsse zur Verwendung im Rahmen der Steuerverrechnung)

Letzte Änderung: 10.06.2025 08:52

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