Hervorgehobenes
Verpflichtung zum Abschluss einerVersicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.
Erleichterungsmaßnahme zur Förderung von Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte (frühere Beihilfen für Unternehmen für Anlageinvestitionen - Norma Foral 6/1999).
Verpflichtung zum Abschluss einerVersicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.
Die Beihilfemaßnahme unterstützt Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die von Unternehmen getätigt und nach dem Datum der Antragstellung begonnen wurden.
Die Erleichterungsmaßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des trentinischen Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die Erleichterungsmaßnahme"Beihilfen für Anlageinvestitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagewerte" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind.
Folgende Investitionsvorhaben werden bezuschusst
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Die Anreizmaßnahme wird auf der Grundlage der als förderfähig angesehenen Ausgaben berechnet und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wie folgt festgelegt
Die zuschussfähigen Mindestausgaben müssen über 300.000 EUR liegen.
Es gibt keine Obergrenze für die förderfähigen Ausgaben.
Die beihilfefähigen Investitionen müssen
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind , und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen in Bezug auf die Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Anlageinvestitionen in Sachanlagen oder immaterielle Anlagewerte" festgelegt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Betriebseinheit im Gebiet der Provinz, die Verpflichtung zur Beschäftigung und die Verpflichtung zum wirtschaftlichen Kapital.
Für Initiativen mit förderfähigen Ausgaben von mehr als 2,5 Millionen Euro muss außerdem ein Pakt zwischen der Provinz und dem Unternehmen, das die Beihilfe beantragt, unterzeichnet werden. In diesem Pakt werden die Ziele und Verpflichtungen für die Entwicklung des Gebiets gemeinsam festgelegt.
Unternehmen jeder Größe, die die Voraussetzungen der besonderen Bestimmungen der Einzelbeihilfe "Beihilfen für Anlageinvestitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte" oder der allgemeinen Bestimmungen für alle Beihilfemaßnahmen erfüllen.
Der Antrag kann eingereicht werden von
Die Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden.
Jeder Antrag muss sich auf ein einziges Vorhaben und eine einzige Betriebseinheit beziehen. Es ist jedoch zulässig, einen Antrag für mehr als eine Betriebseinheit zu stellen, wenn das Vorhaben mit derselben Baugenehmigung und ihren Varianten (oder anderen im Städtebaugesetz vorgesehenen Unterlagen) oder gemeinsam durchgeführt wird.
Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it eingereicht werden .
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögenswerte, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff., geändert durch Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und durch Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem:
Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
Interventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenDisposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenDisposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per gli investimenti nell'economia.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per investimenti fissi in attivi materiali o immateriali