Genehmigungen für die Nutzungsänderung von Gebäuden in landwirtschaftlichen Gebieten

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Antrag des Gemeinderats an den Provinzialrat auf Genehmigung der Nutzungsänderung von Gebäuden in landwirtschaftlichen Gebieten, .

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Das Verfahren gilt nur für Gebäude, die VOR dem Inkrafttreten des Provinzialgesetzes 15/2015 errichtet wurden.

Beschreibung

Bei Vorliegen ganz besonderer und hinreichend begründeter Umstände kann der Gemeinderat nach Stellungnahme der Unterkommission CUP (die vom Leiter des für die Landwirtschaft zuständigen Dienstes der Provinz eingesetzt wird) und vorbehaltlich der nulla osta des Provinzialrats die Umwidmung von in landwirtschaftlichen Gebieten errichteten Gebäuden für Nutzungen genehmigen, die auf jeden Fall mit der landwirtschaftlichen Bestimmung dieser Gebiete vereinbar sind.

ÜBERGANGSVORSCHRIFT: Das Verfahren gilt nur für Gebäude, die vor dem Inkrafttreten der Norma Foral 15/2015 errichtet wurden.

An wen es sich richtet

Der Stadtrat.

So geht es

Beabsichtigt der Gemeinderat, den Verwendungszweck eines Gebäudes, das in einem für die Landwirtschaft bestimmten Gebiet errichtet wurde, für die Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu ändern, muss er die befürwortende Stellungnahme des Unterausschusses CUP (ergänzt durch den Leiter der für die Landwirtschaft zuständigen Dienststelle der Provinz) und die nulla osta des Provinzialrats einholen und kann dann eine solche Nutzungsänderung durch einen eigenen Beschluss genehmigen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Freier Antrag auf Genehmigung, der an die Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz gerichtet ist und per zertifizierter E-Mail an serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it oder über die Interoperabilität von PiTre gesendet wird.

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Rechtliche Hinweise:

  • Provinzialgesetz Nr. 1 vom 4. März 2008 - Artikel 62, Absatz 5
  • L.P. 4. August 2015, Nr. 15 - Art. 121, Absatz 19 (Übergangsbestimmung: Verfahren gilt nur für Gebäude, die vor dem Inkrafttreten des L.P. 15/2015 errichtet wurden)

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Pianificazione urbanistica e governo del territorio

Weiterlesen

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:53

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