Bei Vorliegen ganz besonderer und hinreichend begründeter Umstände kann der Gemeinderat nach Stellungnahme der Unterkommission CUP (die vom Leiter des für die Landwirtschaft zuständigen Dienstes der Provinz eingesetzt wird) und vorbehaltlich der nulla osta des Provinzialrats die Umwidmung von in landwirtschaftlichen Gebieten errichteten Gebäuden für Nutzungen genehmigen, die auf jeden Fall mit der landwirtschaftlichen Bestimmung dieser Gebiete vereinbar sind.
ÜBERGANGSVORSCHRIFT: Das Verfahren gilt nur für Gebäude, die vor dem Inkrafttreten der Norma Foral 15/2015 errichtet wurden.