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Genehmigung von Anlagen zur Stromerzeugung (konventionelle Quellen)

  • Aktiv

Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus konventionellen Energieträgern mit einer thermischen Leistung von mehr als 1 MW und weniger als 300 MW

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von öffentlichen Einrichtungen, privaten Stellen, Unternehmen

So geht es

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung des Antrags durch den Interessenten; in der nächsten Phase werden der Antrag und die beigefügten Unterlagen geprüft; falls erforderlich, fordert die zuständige Struktur Integrationen und eventuelle Nulla-osta an; das Verfahren endet mit der Annahme der Genehmigung durch den Leiter der zuständigen Struktur und ihrer Übermittlung an den Antragsteller.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • technischer Bericht mit graphischen Darstellungen der Anlage mit folgenden Angaben die spezifische Tätigkeit, für die die Anlage eingesetzt werden soll, den Produktionszyklus, die voraussichtliche Dauer bis zur vollständigen Inbetriebnahme der Anlage, die Verwendung der erzeugten elektrischen Energie, die Anforderungen, für die die Anlage gebaut werden soll, die Merkmale des Anschlusses an das nationale Stromnetz, die Betriebsmethoden und die Menge, Art und Beschaffenheit der zu verwendenden Brennstoffe, die angewandten Techniken zur Begrenzung der Emissionen sowie die Quantität und Qualität dieser Emissionen sowie bei Anlagen, die dieser Bedingung unterliegen, das technische Minimum, das durch die Anlagenparameter definiert wird, die sie kennzeichnen
  • spezifischertechnischer Bericht, der die Einhaltung der Bestimmungen des Präsidialdekrets 29-136/Leg. vom 30.07.2008 und des Anhangs 2 des Umweltenergieplans der Provinz 2013-2020 belegt
  • Gutachten eines vereidigten Sachverständigen , das die Qualität und Quantität der Schadstoffemissionen in die Atmosphäre bestätigt
  • Modelle des Provinzialamts für Umweltschutz für die Genehmigung von Luftemissionen aus neuen und bestehenden Anlagen: Mod. B und Mod. B1/B2 Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres eingereicht werden

150 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem ersten Arbeitstag nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Struktur.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Außer in Fällen der Befreiung gemäß Präsidialerlass 26.10.1972 Nr. 642, Tabelle B

Kontakt

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Letzte Änderung: 25.02.2026 12:17

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