Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" Liste

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Liste der Akteure, die beabsichtigen, Maßnahmen zugunsten von Frauen, die Opfer von Gewalt sind, in der Provinz Trient zu fördern.

Beschreibung

Die Liste "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" wurde von der Autonomen Provinz Trient eingerichtet, um Maßnahmen zugunsten von Frauen zu fördern, die Opfer von Gewalt sind. Ihre Mitglieder sind diejenigen, die das Protokoll der interinstitutionellen Vereinbarung zur Prävention und Bekämpfung des Phänomens der geschlechtsspezifischen Gewalt in der Provinz Trient vom 22. Februar 2024 und eventuelle Verlängerungen unterzeichnet haben, sowie diejenigen, die auf der Grundlage von Vereinbarungen und Verträgen mit der Provinz mit Anti-Gewalt-Diensten betraut wurden.
Andere öffentliche oder private Subjekte, die die Ziele der Liste teilen, können ebenfalls eine Eintragung beantragen.

An wen es sich richtet

Öffentliche oder private Einrichtungen oder im Handelsregister eingetragene Unternehmen, deren gesetzlicher Vertreter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist und die beabsichtigen

  1. wirksame Sensibilisierungs-, Präventions- und Gegenmaßnahmen in der Provinz Trient zu fördern und zu koordinieren, um gewaltbetroffene Frauen und ihre Söhne und Töchter durch einen integrierten und gemeinsamen Ansatz zu schützen, wobei auch Maßnahmen für männliche Gewalttäter berücksichtigt werden
  2. die von den akkreditierten Einrichtungen des Provinznetzes zur Bekämpfung von Gewalt geleiteten Dienste zu stärken;
  3. in der Provinz Trient Maßnahmen zu fördern, die auf eine umfassende Betreuung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Söhne und Töchter abzielen und auch dazu dienen, das Risiko einer sekundären Viktimisierung zu verhindern
  4. in der Provinz Trient die Autonomie der gewaltbetroffenen Frauen zu unterstützen und sie bei der Entwicklung und Verbesserung ihrer Lebenskompetenzen zu begleiten
  5. in der Provinz Trient den Ausstieg gewaltbetroffener Frauen aus der Heimunterbringung zu unterstützen, wenn kein hoher Schutzbedarf besteht.

So geht es

Der Antrag auf Aufnahme in die Liste kann von interessierten Parteien bei der für die Prävention von Gewalt gegen Frauen zuständigen Provinzstruktur auf folgende Weise eingereicht werden

Autonome Provinz Trient

UMSe Prävention von Gewalt und Kriminalität

Via Grazioli n. 1

38122 Trient;

  • als Restmaßnahme, und nur im Fall von privaten Einrichtungen, die keine Unternehmen sind, persönlich, auch über die öffentlichen Informations- und Beratungsstellen der Provinz gemäß Artikel 34 des Provinzgesetzes Nr. 23 von 1992, an die UMSe Prävention von Gewalt und Kriminalität unter der oben genannten Adresse.

Die Eintragung in die Liste wird nach positiver Prüfung durch die für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zuständige Stelle der Provinz per Erlass angeordnet.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag enthält die Identifikationsdaten des Antragstellers und stattdessen Erklärungen gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialerlasses 445/2000, in denen bescheinigt wird, dass der Antragsteller die festgelegten Anforderungen erfüllt, sowie eine Verpflichtungserklärung zur Förderung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des Phänomens der Gewalt gegen Frauen in der Provinz Trient, insbesondere zur Gewährleistung

  1. die Weitergabe von Ziel und Zweck des Verzeichnisses
  2. die Durchführung der im Antrag und in eventuellen späteren Anträgen auf Integration angegebenen Aktivitäten auf eigene Kosten
  3. die Teilnahme an den Sensibilisierungs- und Ausbildungsinitiativen der Provinz;
  4. die Teilnahme an einem Monitoring-Treffen, das mindestens alle zwei Jahre stattfindet und von der Provinz koordiniert wird.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

  • eine Beschreibung der Aktivitäten, die die Betreffenden im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen durchzuführen beabsichtigen; in der Beschreibung müssen die spezifischen Aktivitäten, der/die Adressat(en) der Aktivitäten, die Zeit und der Ort der Durchführung, die eventuell beteiligten Partner und die voraussichtlichen Kosten dargelegt werden
  • eine Kopie der Satzung und des Gesellschaftsvertrags des Antragstellers, sofern vorhanden und nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung;
  • bei Anträgen öffentlicher oder privater Einrichtungen ein anschaulicher Bericht über die in den beiden vorangegangenen Jahren durchgeführten Tätigkeiten, sofern bereits vorhanden, aus dem insbesondere das ethische Engagement der Einrichtung hervorgeht, oder bei neu gegründeten Einrichtungen ähnliche Unterlagen, die sich auf das Aktionsprogramm für die folgenden zwei Jahre beziehen
  • bei Anträgen von Unternehmen ein erläuternder Bericht über die im vorangegangenen Zweijahreszeitraum durchgeführten Tätigkeiten und über die Managementpolitik in den Bereichen Transparenz, Korruptionsprävention, Rechtmäßigkeit, Nachhaltigkeit der Unternehmensführung und soziale Fragen (z. B. Verhaltenskodex) bzw. im Falle neu gegründeter Unternehmen das Aktionsprogramm für den folgenden Zweijahreszeitraum;
  • Informationsschreiben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, das vom gesetzlichen Vertreter zur Kenntnisnahme unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi per la prevenzione della violenza di genere e per la tutela delle donne che ne sono vittime

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Legge provinciale n. 6 del 2010. Approvazione dell'Avviso pubblico relativo all'elenco 'INSIEME CONTRO LA VIOLENZA SULLE DONNE'

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:07

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