Beschreibung
Fahrer, die gefährliche Güter befördern, müssen eine fünf Jahre lang gültige Bescheinigung über die Berufsausbildung (Grund-, Tank-, Sprengstoff- oder radioaktive Bescheinigung), das so genannte ADR (Gefahrguttransport auf der Straße), erwerben. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müssen sie einen Qualifizierungskurs (in Fahrschulen oder Einrichtungen) besuchen und anschließend eine theoretische Prüfung ablegen.
Diejenigen, die gefährliche Güter transportieren, benutzen folgende Fahrzeuge
- feste oder abnehmbare Tankfahrzeuge mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern;
- Batteriefahrzeuge mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehr als 1000 Litern;
- Fahrzeuge zur Beförderung von Tankcontainern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3000 Litern;
- Fahrzeuge mit beliebiger Bruttomasse, die Stoffe oder Gegenstände der ADR-Klasse 1 (Sprengstoffe) befördern;
- Fahrzeuge mit beliebiger Bruttomasse, die Stoffe der ADR-Klasse 7 (radioaktive Stoffe) befördern, mit Ausnahme bestimmter Sonderfälle;
- andere als die oben genannten Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die Stoffe in Mengen befördern, die über die in Unterabschnitt 1.1.3.6 des ADR genannten Mengen hinausgehen.
Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung des Kurses können höchstens zwei Prüfungen abgelegt werden, wobei zwischen den einzelnen Prüfungen ein Monat liegt.
Die Spezialisierungen werden nach erfolgreichem Bestehen der ADR-Grundbescheinigung erworben, auch in derselben Prüfungssitzung.
Nicht-EU-Bürger müssen vor der praktischen Prüfung ihre gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte im Original vorlegen.
Die ADR-Bescheinigung muss nach fünf Jahren ab dem Ausstellungsdatum erneuert werden, wobei die Teilnahme an einem entsprechenden Auffrischungskurs und das Bestehen der Prüfung erforderlich sind. Dieser Kurs kann im letzten Jahr der Gültigkeit der ADR-GFP absolviert werden; wenn die Prüfung bereits vor Ablauf der GFP bestanden wurde, läuft die neue Bescheinigung fünf Jahre nach dem Ablaufdatum der vorherigen Bescheinigung ab.