Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Führerschein – Erwerb

  • Aktiv

Hinweise zum Erwerb des Führerscheins der verschiedenen Klassen (A, B, C, D, BE, CE, DE).

Beschreibung

Der Führerschein wird gemäß § 116 derStraßenverkehrsordnung inverschiedene Klassenunterteilt. Um den Führerschein einer der einzelnen Klassen (AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D, BE, CE, DE) zu erwerben, muss ein Antrag gestellt und müssen spezifische Prüfungen abgelegt werden.

Die Prüfungen bestehen aus einer theoretischen Prüfung und/oder einer praktischen Fahrprüfung. Um daran teilnehmen zu können, muss zunächsteinentsprechenderAntraggemäß den auf dieser Seite beschriebenen Modalitäten gestellt werden (eine Online-Einreichung ist möglich). Dieses Verfahren gilt für Selbstlerner. Falls Sie eine Fahrschule in Anspruch nehmen möchten, übernimmt diese die Einreichung des Antrags und die Abwicklung der Prüfungen.

Theorieprüfung

Nach Einreichung des Antrags hat der Bewerbersechs Monate Zeit, um die Theorieprüfung abzulegen. Dem Bewerber stehen zwei Theorieprüfungsversuche zur Verfügung: Bei Nichtbestehen des ersten Versuchs kann er diesen einmal wiederholen, ebenfalls innerhalb der (ersten) sechs Monate ab dem Datum der Antragstellung. Achtung: Für die Online-Anmeldung zur Theorieprüfung beachten Sie bitte die Anweisungen weiter unten im Abschnitt „So melden Sie sich für die Prüfungen an“.

Lernführerschein und praktische Prüfung

Nach Bestehen der theoretischen Prüfung erhält der Bewerber denrosa Führerschein unddarf Fahrpraxissammeln.

Der Lernführerschein istzwölf Monate lang gültig, und innerhalb dieser zwölf Monate kann der Bewerber die praktische Prüfung dreimal ablegen, jedoch frühestens einen Monat nach Ausstellung des Lernführerscheins. Wird die praktische Prüfung nicht bestanden, kann sie wiederholt werden, sofern zwischen den einzelnen Versuchen mindestens ein Monat vergangen ist.

Falls auch die dritte Fahrprüfung nicht bestanden wird, kann einmalig ein neuer „Foglio rosa“ beantragt werden, auf dem das bestandene Theorieexamen vermerkt ist. Der Antrag muss zwingend spätestens im zweiten Monat nach Ablauf der Gültigkeit des vorherigen „Foglio rosa“ gestellt werden.

Beschränkungen

  • Wer den Führerschein derKlasse Berwerben möchte, mussmindestens sechs Stunden Pflichtfahrstunden bei einer Fahrschuleabsolvieren, die eine entsprechende Teilnahmebescheinigung ausstellt. Der Bewerber, der die theoretische Prüfung als Selbstlerner abgelegt hat, ist daher verpflichtet, sich bei einer Fahrschule anzumelden, um die vorgeschriebenen Fahrstunden zu absolvieren und die praktische Prüfung abzulegen.
  • Minderjährige, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 oder B1 sind, dürfen zu Übungszwecken Kraftfahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3,5 t führen, wobei die für Fahranfänger geltenden Leistungsgrenzen einzuhalten sind. Der Minderjährige musszehn Stunden praktischen Fahrunterricht bei einer Fahrschuleabsolviert haben und darf erst danach, nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung, in Begleitung einer Person fahren, die seit mindestens zehn Jahren Inhaber eines Führerscheins der Klasse B oder höher ist und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (das sogenannte „begleitete Fahren“).

An wen es sich richtet

Bewerber, die an der Erlangung eines Führerscheins interessiert sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Italien(es wird darauf hingewiesen, dass bei der Kraftfahrzeugbehörde in Trient Personen einen Antrag stellen können, die in der Provinz Trient oder in den angrenzenden Provinzen wohnen, oder solche, die aus Studien- oder Arbeitsgründen einen Wohnsitz in der Provinz Trient haben);
  • Alterentsprechend der Führerscheinklasse (sieheFührerscheinklassen);
  • psychophysische Voraussetzungenje nach Art des beantragten Führerscheins, die durcheine ärztliche Untersuchung festgestellt werden müssen;Bitte beachten Sie, dass die vom Hausarzt ausgestellte Anamnese nicht beigefügt werden darf.
  • moralische Voraussetzungen(siehe Art. 120 derStraßenverkehrsordnung, in dem einige Straftaten aufgeführt sind, die den Erwerb des Führerscheins ausschließen).

Der Antrag muss vom Antragsteller selbst ausgefüllt und eingereicht werden. Ist der Antragsteller minderjährig, muss der Antrag von einem Elternteil gestellt werden.

So geht es

Nach sorgfältiger Durchsicht der Unterlagen im untenstehenden Abschnitt „Einzureichende Unterlagen“ können ausschließlich Einwohner der Provinz Trient den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins online stellen, indem sie das Formular über den unten stehenden Link ausfüllen und absenden, nachdem sie sich zuvor über SPID, CIE, CPS/CNS authentifiziert haben.

Hier ist derLink zur „Stanza del Cittadino“für die Online-Einreichung des Antrags auf Erteilung eines Führerscheins. (Informationen zur Anmeldung zur theoretischen Prüfung finden Sie hingegen weiter unten im Abschnitt „So melden Sie sich für die Prüfungen an“).

Alternativ zum Online-Verfahren können Sie zur Einreichung des Antrags das vorgesehene Formular (Formular TT2112) herunterladen und ausfüllen, die im Abschnitt „Einzureichende Unterlagen“ aufgeführten Unterlagen beifügen und diese nach Terminvereinbarung beim Führerscheinschalter der Kraftfahrzeugbehörde abgeben.

Vor Einreichung des Antrags muss eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der psychophysischen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs absolviert werden. Die Untersuchung muss von einem für Führerscheinuntersuchungen zugelassenen Arzt durchgeführt werden (siehe Liste der zugelassenen Ärzte) ; in der Provinz Trient kann die Untersuchung bei der Provinzbehörde für Gesundheitsdienste (APSS) durchgeführt werden. Informieren Sie sich über die für die Untersuchung erforderlichen Angaben. Bei bestimmten Erkrankungen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, ist eine Untersuchung durch die örtliche medizinische Kommission vorgesehen Art. 119 der Straßenverkehrsordnung.

So buchen Sie die Prüfungen

Für Kandidaten, die bei einer Fahrschule eingeschrieben sind, wird die Anmeldung sowohl für die theoretische als auch für die praktische Führerscheinprüfung direkt von der Fahrschule abgewickelt.

Für Selbstlerner erfolgt die Anmeldung für die theoretische Prüfung zum Erwerb der Führerscheinklassen AM/A1/A2/A/B erfolgt ausschließlich – eigenständig – auf der folgenden Website: https://servizidigitali.provincia.tn.it/lang/it/servizi/patente-di-guida-prenotazione-esami-teoria/access

gemäß dem vom Amt festgelegten Zeitplan.

Der Zugang erfolgt über SPID oder den elektronischen Personalausweis.

Ausgenommen von der Online-Anmeldungsind Anmeldungen zur theoretischen Führerscheinprüfung für die oben genannten Führerscheinklassen, die die Nutzung von Hörhilfen und/oder eine verlängerte Prüfungszeit erfordern. Diese müssen mithilfe der unten aufgeführten Formulare und per E-Mail an die E-Mail-Adresse esamipatenti@provincia.tn.it unter Angabe der Antragsdaten und der vollständigen persönlichen Daten beantragt werden. Auch für die Anmeldung zur theoretischen Führerscheinprüfung für die Führerscheinklassen C, C1, D, D1, CE und DE muss eine E-Mail an die Adresseesamipatenti@provincia.tn.itgesendet werden.

Informationen zum Zugang zum Computerraum für die theoretischen Führerscheinprüfungen finden Sie unter dem folgenden Link

Ausschließlich für die Führerscheinklassen AM/A1/A2/A kann die praktische Fahrprüfung durch Senden einer E-Mail an die Adresse esamipatenti@provincia.tn.it gebucht werden.

Die Buchungder Fahrprüfung für den Führerschein der Klasse B oder höher wird direkt von der Fahrschule abgewickelt, bei der sich der Kandidat zwingend für die praktische Prüfung anmelden muss.

Hinweis: Die Behörde behält sich das Recht vor, eventuelle Buchungen zu stornieren, falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Besondere Fälle

Auf Antrag kann die theoretische Prüfung unter Verwendung vonAudiomaterialabgelegt werden (durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars, das im Bereich „Formulare“ auf dieser Seite heruntergeladen werden kann).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem vollständig ausgefüllten und unterzeichnetenFormularTT2112sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein aktuelles Passfoto, mit unbedecktem Kopf und frontalem Gesichtsausdruck (ohne Brille, sofern keine Pflicht zum Tragen einer Brille beim Fahren besteht), auf der Rückseite vom Antragsteller unterschrieben;
  • ein gültiger Personalausweisund/oder eine Kopie des vorhandenen Führerscheins sowie, für Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit,eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder -kartebzw. eine Empfangsbestätigung für die Beantragung einer Verlängerung/Erteilung – Original zur Einsichtnahme mit Fotokopie;
  • elektronisches ärztliches Attest(in Papierform), das die Erfüllung der für die beantragte Führerscheinklasse vorgesehenen psychophysischen Voraussetzungen bescheinigt und dessen Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Erteilung des Führerscheins zurückliegen darf (Hinweis: Das Attest der örtlichen medizinischen Kommission ist 6 Monate gültig); Bitte beachten Sie, dass das anamnestische Attest nicht beigefügt werden darf.
  • Zahlungsbeleg für die Gebühr„Anmeldung zur Führerscheinprüfung“, dieüber PagoPAentrichtet wurde(Code T067 „THEORIEPRÜFUNG ZUR ERWERBUNG DES FÜHRERSCHEINS“ (26,40 Euro + 16,00 Euro) (REGION TRENTO));
  • fürminderjährige Bewerber: Kopie eines gültigenAusweisdokumentsdesElternteils oder Erziehungsberechtigten, der das Formular TT2112 unterzeichnet hat; 
  • falls derAntragvon einem Bevollmächtigten eingereicht wird, sinddasvollständig ausgefüllteVollmachtsformular, eine Fotokopie des gültigen Ausweises des Antragstellers (Vollmachtgeber) sowie der Ausweis des Bevollmächtigten beizufügen;
  • Falls die Teilnahme an der Theorieprüfung mitAudiounterstützung beantragt wird, sinddas entsprechende Antragsformular, das im Bereich „Formulare“ dieser Seite heruntergeladen werden kann, sowie dieErsatzerklärungzur Bescheinigung für Personen mit Lernbehinderungen (falls zutreffend) beizufügen.

Achtung

  • Sollte der Antragsteller am Schalter erscheinen und die oben aufgeführten Unterlagen nicht vorlegen, kann der Antrag nicht angenommen werden, und der Antragsteller muss einen neuen Termin für die Einreichung vereinbaren
  • Anlässlich des Termins zur Ausstellung des elektronischen ärztlichen Attests muss dem zugelassenen Arzt einvon Ihrem Hausarzt ausgestelltes anamnestisches Attest vorgelegt werden. Dieses anamnestische Attest reicht für die Einreichung des Antrags nicht aus und darf weder auf der „Stanza del cittadino“ hochgeladen noch am Führerscheinschalter der Kraftfahrzeugbehörde vorgelegt werden;
  • Auf dem Formular für die Beantragung dertheoretischen Prüfung mit Audiounterstützungmuss eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € angebracht werden; Alternativ kann dem Formular die Quittung über die Zahlung per PagoPA mit dem Code N019 „BOLLI“ beigefügt werden (Personen mit einer Lernbehinderung sind von der Zahlung der Gebühr befreit).
  • Bei derBuchung der praktischen Prüfungmuss eine weitere Zahlung über PagoPA (Code N019 „PRAKTISCHE PRÜFUNG ZUM ERWERB DES FÜHRERSCHEINS“ (16,00 Euro)) erfolgen und der entsprechende Zahlungsbeleg vorgelegt werden.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Kosten

Gebühren
26,40 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „T067“, Gebiet Trient

Stempelsteuer
16,00 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „T067“, Gebiet Trient

Stempelsteuer
16,00 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „N019“

Um dieerforderlichenZahlungenüber PagoPAvorzunehmen,müssenSie sich aufdem Autofahrerportalanmelden und die nachstehenden Anweisungen befolgen. Der PagoPA-Tarifcode für den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins lautetT067 „THEORIEPRÜFUNG ZUR ERTEILUNG EINES FÜHRERSCHEINS“ (26,40 Euro + 16,00 Euro) (REGION TRENTO).

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Buchen Sie einen Termin an den Schaltern des DMV

So vereinbaren Sie einen Termin während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr an den folgenden Schaltern der Kfz-Zulassungsstelle: Land- und Betriebsmaschinen, Führerscheine, Fahrzeuge

Letzte Änderung: 21.07.2026 18:17

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren