Beschreibung
Der Führerschein ist gemäß Artikel 116 des Straßenverkehrsgesetzes in verschiedene Klassen unterteilt . Um einen Führerschein der jeweiligen Klasse (A, B, C, D, BE, CE, DE) zu erhalten, müssen ein Antrag gestellt und bestimmte Prüfungen abgelegt werden.
Die Prüfungen bestehen aus einer theoretischen und/oder einer praktischen Fahrprüfung. Um sie abzulegen, muss zunächst ein Antrag gemäß den auf dieser Seite beschriebenen Verfahren gestellt werden (eine Online-Übermittlung ist möglich). Dieses Verfahren gilt für private Bewerber. Wenn Sie eine Fahrschule in Anspruch nehmen möchten, ist die Fahrschule selbst für die Einreichung des Antrags und die Durchführung der Prüfungen zuständig.
Theoretische Prüfung
Nach Einreichung des Antrags hat der Bewerber sechs Monate Zeit, um die theoretische Prüfung abzulegen. Dem Bewerber stehen zwei Prüfungen zur Verfügung: Wenn er die erste Prüfung nicht besteht, kann er sie ein weiteres Mal ablegen, und zwar immer innerhalb der (ersten) sechs Monate ab dem Datum der Anmeldung. Bitte beachten Sie: Für die Online-Buchung der theoretischen Prüfung siehe die nachstehenden Anweisungen unter "Wie buche ich Prüfungen".
Rosa Blatt und praktische Prüfung
Nach bestandener theoretischer Prüfung erhält der Bewerber den Lernfahrausweis und kann unter das Fahren üben.
Der Lernfahrausweis ist zwölf Monate lang gültig, und innerhalb dieses Zeitraums kann der Bewerber dreimal die praktische Prüfung ablegen, jedoch nicht bevor mindestens ein Monat seit der Ausstellung des Lernfahrausweises vergangen ist. Wird die praktische Prüfung nicht bestanden, kann sie wiederholt werden, sofern zwischen einer Prüfung und der nächsten mindestens ein Monat verstrichen ist.
Wird auch die dritte Fahrprüfung nicht bestanden, kann einmalig ein neuer Lernfahrausweis beantragt werden, wenn ein positives Ergebnis in der theoretischen Prüfung vorliegt. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des vorherigen rosa Blattes gestellt werden.
Beschränkungen
- Ein Bewerber um einen Führerschein der Klasse B muss mindestens sechs Pflichtfahrstunden in einer Fahrschule absolvieren, die eine Teilnahmebescheinigung ausstellt. Ein Bewerber, der die theoretische Prüfung als Privatfahrer abgelegt hat, muss sich also für die vorgeschriebenen Fahrstunden und die praktische Prüfung bei einer Fahrschule anmelden.
- Minderjährige, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und Inhaber eines A1- oder B1-Führerscheins sind, dürfen zu Übungszwecken Kraftfahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3,5 t und unter Einhaltung der für Fahranfänger festgelegten Leistungsgrenzen führen. Der Minderjährige muss zehn Stunden praktischen Fahrunterricht in einer Fahrschule absolviert haben und darf erst dann, vorbehaltlich der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung, mindestens zehn Jahre lang bis zum Alter von 60 Jahren in Begleitung eines Inhabers eines Führerscheins der Klasse B oder höher fahren (so genanntes "begleitetes Fahren").