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Führerschein - Erlangung

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Informationen über den Erwerb eines Führerscheins der verschiedenen Klassen (A, B, C, D, BE, CE, DE).

Beschreibung

Der Führerschein ist gemäß Artikel 116 des Straßenverkehrsgesetzes in verschiedene Klassen unterteilt . Um einen Führerschein der jeweiligen Klasse (A, B, C, D, BE, CE, DE) zu erhalten, muss eine bestimmte Prüfung abgelegt werden.

Die Prüfungen bestehen aus einer theoretischen und/oder einer praktischen Fahrprüfung. Um sie ablegen zu können, muss ein Antrag gemäß den auf dieser Seite beschriebenen Verfahren eingereicht werden. Dieses Verfahren gilt für private Bewerber. Wenn Sie eine Fahrschule in Anspruch nehmen möchten, ist die Fahrschule selbst für die Einreichung des Antrags und die Durchführung der Prüfungen zuständig.

Theoretische Prüfung

Nach Einreichung des Antrags hat der Bewerber sechs Monate Zeit, um die theoretische Prüfung abzulegen. Dem Bewerber stehen zwei Prüfungen zur Verfügung: Wenn er die erste Prüfung nicht besteht, kann er sie ein weiteres Mal ablegen, und zwar immer innerhalb der (ersten) sechs Monate ab dem Datum der Anmeldung.

Attenzione

In dem Raum, in dem die theoretischen Prüfungen stattfinden, ist ein spezieller Transit-Metalldetektor in Betrieb, der die Erkennung von Standard- und Miniatur-Handys und Smartphones sowie aller Geräte mit magnetischen Teilen ermöglicht. Im Korridor vor dem Eingang zum Unterrichtsraum befinden sich spezielle Schließfächer mit Schlüsseln, in denen die Kandidaten ihre Handys, Smartphones, Rucksäcke usw. lassen müssen.

Mobiltelefone, Videokameras usw. und auf jeden Fall Metallgegenstände, die den Alarm des Metalldetektors auslösen würden, dürfen nicht in den Raum mitgenommen werden. Kandidaten, die die Sicherheitskontrolle am Metalldetektor nicht bestehen, werden, wenn die Ursache für die Auslösung des Alarms nicht beseitigt wird, nicht in den Unterrichtsraum eingelassen und werden als abwesend von der Prüfung gekennzeichnet. Das Vorhandensein medizinischer Geräte, die den Alarm auslösen könnten, muss der Kandidat durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen nachweisen.

Rosa Blatt und praktische Prüfung

Nach bestandener Theorieprüfung erhält der Kandidat den Lernfahrausweis und kann unter das Fahren üben.

Der Lernfahrausweis ist zwölf Monate lang gültig, und innerhalb dieser zwölf Monate kann der Bewerber dreimal die praktische Prüfung ablegen, jedoch nicht vor Ablauf von mindestens einem Monat nach Ausstellung des Lernfahrausweises. Wird die praktische Prüfung nicht bestanden, kann sie wiederholt werden, sofern zwischen einer Prüfung und der nächsten mindestens ein Monat verstrichen ist.

Wird auch die dritte Fahrprüfung nicht bestanden, kann einmalig ein neuer Lernfahrausweis beantragt werden, wenn die theoretische Prüfung positiv verlaufen ist. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des vorherigen rosa Blattes gestellt werden.

Beschränkungen

  • Ein Bewerber um einen Führerschein der Klasse B muss mindestens sechs Pflichtfahrstunden in einer Fahrschule absolvieren, die eine Teilnahmebescheinigung ausstellt. Ein Bewerber, der die theoretische Prüfung als Privatfahrer abgelegt hat, muss sich also für die vorgeschriebenen Fahrstunden und die praktische Prüfung bei einer Fahrschule anmelden.
  • Minderjährige, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und Inhaber eines A1- oder B1-Führerscheins sind, dürfen zu Übungszwecken Kraftfahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3,5 t und unter Einhaltung der für Fahranfänger festgelegten Leistungsgrenzen führen. Der Minderjährige muss zehn Stunden praktischen Fahrunterricht in einer Fahrschule absolviert haben und darf erst dann, vorbehaltlich der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung, mindestens zehn Jahre lang bis zum Alter von 60 Jahren in Begleitung eines Inhabers eines Führerscheins der Klasse B oder höher fahren (so genanntes "begleitetes Fahren").

An wen es sich richtet

Bewerber, die einen Führerschein erwerben möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen

  • Wohnsitzin Italien (es wird darauf hingewiesen, dass Personen mit Wohnsitz in der Provinz Trient oder in den Nachbarprovinzen oder Personen, die aus Studien- oder Arbeitsgründen einen Wohnsitz in der Provinz Trient haben, einen Antrag beim Straßenverkehrsamt Trient stellen können)
  • Alter je nach Art des Führerscheins (siehe Führerscheinklassen);
  • psycho-physische Anforderungen je nach Art des beantragten Führerscheins, die durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden müssen;
  • sittliche Anforderungen (siehe Art. 120 der Straßenverkehrsordnung, in dem einige Fälle von Straftaten aufgeführt sind, die den Erwerb eines Führerscheins verhindern).

Der Antrag muss von der betreffenden Person ausgefüllt und übermittelt werden. Ist die betreffende Person minderjährig, muss der Antrag von einem Elternteil eingereicht werden.

So geht es

Nach sorgfältiger Prüfung der im Abschnitt "Einzureichende Unterlagen" aufgelisteten Dokumente ist es nur für Einwohner der Provinz Trient möglich, den Antrag durch Ausfüllen und Absenden online über den unten stehenden Link einzureichen, nachdem man sich mit SPID, CIE, CPS/CNS authentifiziert hat.

Link zum Bürgersaal

Alternativ zum Online-Verfahren kann der Antrag auch durch Herunterladen und Ausfüllen des Formulars (TT2112) gestellt werden, dem die im Abschnitt "Einzureichende Unterlagen" aufgeführten Dokumente beizufügen sind, die dann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Büros des Kraftfahrt-Bundesamtes abzugeben sind.

Vor der Einreichung des Antrags ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, um die psychophysischen Voraussetzungen für die Fahreignung festzustellen. Die Untersuchung muss von einem Arzt durchgeführt werden, der zur Durchführung von Führerscheinuntersuchungen befugt ist (siehe Liste der befugten Ärzte ); in der Provinz Trient kann die Untersuchung bei der Provinzialagentur für Gesundheitsdienste (APSS) durchgeführt werden, siehe die für die Untersuchung erforderlichen Informationen. Bei besonderen Erkrankungen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, ist eine Untersuchung bei der örtlichen Ärztekommission vorgesehen - Artikel 119 der Straßenverkehrsordnung.

Wie man Prüfungen bucht

FÃŒr Kandidaten, die bei einer Fahrschule angemeldet sind, wird die Anmeldung direkt von der Fahrschule vorgenommen, sowohl fÃŒr die theoretische PrÃŒfung als auch fÃŒr die FahrprÃŒfung.

Ein Bewerber, der eine Online-Bewerbung eingereicht hat, kann die theoretische PrÃŒfung direkt buchen, indem er eine Nachricht ÃŒber den BÃŒrgerraum schickt (er/sie wird zu diesem Zweck kontaktiert). Der Kandidat kann alle für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Mitteilungen über den speziellen Nachrichtendienst des Bürgersaals senden.

Für andere Bewerber kann die Buchung direkt am Führerscheinschalter bei der Einreichung des Antrags auf Erteilung eines Führerscheins oder später per E-Mail an die Adresse esamipatenti@provincia.tn.it erfolgen. Nur für die Führerscheinklasse AM/A kann die Fahrprüfung auf dieselbe Weise gebucht werden. Die Buchung der Fahrprüfung für Führerscheine der Klasse B oder höher wird direkt von der Fahrschule vorgenommen, bei der sich der Bewerber unbedingt für die praktische Prüfung anmelden muss.

Besondere Fälle

Auf Wunsch kann die theoretische Prüfung mit Audiounterstützung durchgeführt werden (durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars, das im Abschnitt "Formulare" auf dieser Seite heruntergeladen werden kann).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vordruck TT2112 ist Folgendes beizufügen

  • ein Passfoto neueren Datums, barhäuptig, mit dem Gesicht nach vorne (ohne Brille, es sei denn, das Fahren mit Brillengläsern ist vorgeschrieben), das auf der Rückseite von der betreffenden Person unterzeichnet ist;
  • ein gültigerPersonalausweis und/oder eine Kopie des Führerscheins und bei Bewerbern mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit eine gültige Aufenthaltsgenehmigung/-karte oder eine Quittung über die Verlängerung/Verlängerung - Original mit Fotokopie
  • computergestützte ärztliche Bescheinigung (in Papierform), aus der hervorgeht, dass die für die beantragte Führerscheinklasse vorgeschriebenen psychophysischen Anforderungen erfüllt sind, und die frühestens drei Monate vor dem Datum der Einreichung des Führerscheinantrags datiert ist (Hinweis: die Bescheinigung des örtlichen Ärzteausschusses ist sechs Monate gültig); bitte beachten Sie, dass die anamnestische Bescheinigung nicht beigefügt werden darf
  • Quittung über die Zahlung der Gebühr für die"Einschreibung zur Erlangung eines Führerscheins" , die über PagoPA (Code T067 "PRÜFUNG DER THEORIE ZUR ERHALTUNG EINES FÜHRERSCHEINS" (26,40 Euro + 16,00 Euro) (AMBITO TRENTO)) erfolgt
  • bei minderjährigen Bewerbern eine Kopie eines gültigen Ausweises des Erziehungsberechtigten, der das Formular TT2112 unterzeichnet hat;
  • falls die Bewerbung durch einen Bevollmächtigten eingereicht wird, sind das vollständig ausgefüllte Vollmachtsformular, eine Fotokopie des gültigen Ausweises des Inhabers der Bewerbung (Bevollmächtigter) und der Ausweis des Bevollmächtigten beizufügen;
  • bei einem Antrag auf Ablegung der Theorieprüfung mit Audiounterstützung das spezielle Antragsformular, das im Abschnitt "Formulare" dieser Seite heruntergeladen werden kann, und die Erklärung anstelle der Bescheinigung für Personen mit Behinderungen (falls zutreffend) beizufügen.

Achtung!

  • Wenn die betreffende Person am Schalter mit dem Antrag ohne die oben genannten Unterlagen erscheint, kann der Antrag nicht angenommen werden und die betreffende Person muss einen neuen Termin für die Vorlage vereinbaren
  • Bei der Untersuchung zur Ausstellung des elektronischen ärztlichen Attests muss dem ermächtigten Arzt ein von seinem Hausarzt ausgestelltes anamnestisches Attest vorgelegt werden. Diese anamnestische Bescheinigung reicht für die Einreichung des Antrags nicht aus und darf nicht in den Bürgersaal hochgeladen oder am Führerscheinschalter der Zulassungsstelle vorgelegt werden;
  • auf dem Antragsformular für die Theorieprüfung mit Audiounterstützung muss eine Steuermarke in Höhe von 16,00 € angebracht werden; alternativ kann die Quittung für die Zahlung über PagoPA mit dem Code N019 "BOLLI" dem Formular beigefügt werden(Personen mit DSA sind von der Zahlung der Steuer befreit)
  • bei der Buchung der praktischen Prüfung ist eine zusätzliche Zahlung über PagoPA (Code N019 "PRAXISPRÜFUNG FÜR FÜHRERSCHEIN" (16,00 €)) zu leisten und die entsprechende Quittung vorzulegen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.

Kosten

Gebühren
26,40 Euro

Zahlung über PAGOPA Tarif "T067" AMBITO TRENTO

Stempelgebühr
16,00 Euro

Zahlung durch PAGOPA Tarif "T067" AMBITO TRENTO

Stempelabgabe
16,00 Euro

Zahlung über PAGOPA-Tarif "N019".

Um Zahlungen erforderlich über PagoPA ist es erforderlich, sich in das Fahrerportal einzuloggen und die nachstehenden Anweisungen zu befolgen. Der PagoPA-Gebührencode für den Führerscheinantrag lautet T067 "FÜHRERSCHEINPRÜFUNG" (26,40 Euro + 16,00 Euro) (AMBITO TRENTO).

Zugang zum Service

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Buchen Sie einen Termin an den Schaltern des DMV

Wie Sie während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr einen Termin an den Schaltern der Abteilung für zivile Kfz-Zulassungen vereinbaren können, und zwar an den Schaltern für landwirtschaftliche Lizenzen und Führerscheine (ausgenommen Umschreibungen) und für Führerscheinumschreibungen

Letzte Änderung: 03.02.2026 08:42

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