Dem Antrag auf Verwendung der Marke müssen folgende Unterlagen beigefügt werden
- Eine Liste der Betriebsstätten in der Provinz Trient, in denen die Marke verwendet werden soll;
- Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
- Regeln für die Nutzung der Marke (mit Unterschrift des Eigentümers/Rechtsvertreters zur Annahme);
- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).
Der Mitteilung über die Änderung der Markenlizenz müssen folgende Unterlagen beigefügt werden
- die Liste der Betriebsstätten, in denen die Marke verwendet wird (nur, wenn sie geändert werden kann);
- Informationsschreiben gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016;
- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn die Mitteilung handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).
Der Mitteilung über den Verzicht auf die Nutzung der Marke müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Informationsschreiben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird).