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Fördermittel für Biogasanlagen und den ökologischen Wandel (Ausschreibung 2026)

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Über diesen Service können Sie Fördermittel der Provinz beantragen, um Biogasanlagen zur Verwertung von tierischen Abfällen zu errichten oder zu modernisieren, einschließlich der Anlagen zur Lagerung und Trocknung des Gärrests.

Beschreibung

Zur Förderung des ökologischen Wandels und der Kreislaufwirtschaft im Agrarsektor werden Investitionsbeihilfen gewährt, die auf die Verwertung von tierischen Ausscheidungen und die Verringerung schadstoffhaltiger Emissionen abzielen. Die Ausschreibung 2026 sieht Anreize für folgende Bereiche vor:

  • Kategorie 1: Errichtung von Anlagen zur Verwertung und anaeroben Behandlung von tierischen Abfällen und pflanzlichen Erzeugnissen zur Energieerzeugung (einschließlich der dafür erforderlichen Anlagen, Ausrüstungen und Nebenanlagen sowie zur Lagerung des Gärrests). Zuschuss bis zu 50 %.
  • Kategorie 2: Errichtung von Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen zur Trocknung von Gärresten. Zuschuss bis zu 60 %.
  • Kategorie 3: Modernisierung bestehender Anlagen, einschließlich der für die Handhabung und Lagerung der eingehenden Ausgangsstoffe und des aus der Energieerzeugungsanlage austretenden Gärrests erforderlichen Einrichtungen. Zuschuss bis zu 50 %.

Beschränkungen

Auflagen und Voraussetzungen

Um Anspruch auf die Fördermittel zu haben, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen Inhaber eines eigenen elektronischen Betriebsdatensatzes sein (der mindestens einmal im Laufe des Kalenderjahres, in dem der Antrag gestellt wird, und in jedem Fall vor Einreichung des Antrags validiert wurde).
  • Sie müssen Eigentümer (oder Inhaber eines dinglichen Rechts oder Pächter einer öffentlichen Einrichtung) der von der Maßnahme betroffenen Grundstücke sein.
  • Sie müssen über eine landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) verfügen.
  • Nicht unter die Definition eines „Unternehmens in Schwierigkeiten“ fallen.
  • Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Investition durch eine positive Bewertung eines Kreditinstituts nachweisen (Gewährung eines Darlehens/einer Finanzierung in Höhe von mindestens 50 % der Ausgaben).
  • Die Arbeiten im Rahmen des Projekts dürfen erst nach Einreichung des Förderantrags begonnen werden.
  • Es besteht die Verpflichtung, die Zweckbestimmung der finanzierten Immobilien für mindestens 10 Jahre und der beweglichen Güter für mindestens 3 Jahre beizubehalten.

Energieerzeugungsanlagen (Kategorie 1) müssen bestimmte technische und ökologische Parameter einhalten: Die maximale Kapazität darf 150 m³/h Biogas nicht überschreiten, und die Beschickung muss hauptsächlich auf tierischen Dung basieren (mit einem Mindestanteil von 70 % nach Gewicht, wenn sich die Anlage in einem landwirtschaftlichen Gebiet befindet). Um schließlich das Entweichen von Emissionen in die Atmosphäre zu verhindern, müssen die Gärrestbehälter über Abdeckungssysteme zum Auffangen und zur Rückgewinnung des Gases verfügen.

Es darf nur ein einziger Förderantrag gestellt werden, der mehrere zu finanzierende Vorhaben enthalten kann. Die beantragten förderfähigen Ausgaben müssen sowohl in der Bewilligungsphase als auch bei der endgültigen Abrechnung einen Mindestbetrag von 200.000 Euro (ohne MwSt.) betragen. Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben pro Antrag beträgt 5.000.000 Euro für die Kategorien 1 und 2 sowie 600.000 Euro für Kategorie 3.

An wen es sich richtet

Die Ausschreibung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die sich zur gemeinsamen Bewirtschaftung von tierischen Abfällen zusammengeschlossen haben und ausschließlich in Form einer Genossenschaft oder eines Konsortiums gegründet wurden. Diese müssen zudem die Größenkriterien für Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

So geht es

Der Förderantrag muss ausschließlich auf elektronischem Wege eingereicht werden, indem man sich mit den eigenen Zugangsdaten beim landwirtschaftlichen Informationssystem der Provinz SRTrento (unter der Adresse https://srt.infotn.it) anmeldet. Die vom Portal generierten Formulare müssen vom gesetzlichen Vertreter zwingend mit einer gültigen digitalen Signatur unterzeichnet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Um den Antrag ordnungsgemäß einzureichen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

Für Vorhaben im Zusammenhang mit Bauarbeiten:

  • vollständiges und genehmigtes Projekt mit technischem Bericht und Kostenvoranschlag (auf der Grundlage der PAT-Preisliste), unterzeichnet von einem zugelassenen Techniker;
  • ein erläuternder Bericht, der nicht nur die Ziele der Maßnahme beschreibt, sondern auch die konkreten Umweltverbesserungen, die von der Investition erwartet werden. Im Einzelnen:
    • Für Kategorie 1 müssen die Arten und Mengen der eingehenden Materialien sowie die Methode zur Berechnung der Anlagenleistung detailliert angegeben und die Einhaltung der vorgesehenen Prozentsätze für tierische Abfälle nachgewiesen werden.
    • Für Kategorie 2 muss die Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft und die effiziente Ressourcennutzung nachgewiesen werden.

Für den Kauf von Maschinen, Anlagen und Ausrüstung:

  • Gültiger Kostenvoranschlag: Dieser muss auf Briefpapier mit dem Logo des Lieferanten vorgelegt werden, datiert und unterschrieben sein. Er muss den Firmennamen, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Steuernummer und die Eintragungsnummer des Lieferanten bei der Handelskammer enthalten. Die technischen Merkmale der Güter müssen hervorgehoben sein.
    (Hinweis: Bei Anlagen kann alternativ zum Kostenvoranschlag auch eine Aufstellung der geschätzten Mengen vorgelegt werden).

Zeiten und Fristen

2026 15 Okt

scadenze bando biogas 2026 16.09.2026 ⇢ 15.10.2026

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

zur Genehmigung der Rangliste, beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Das Verfahren endet mit einer Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung durch den Leiter des Landwirtschaftsamtes innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag nach der Genehmigung der Rangliste. 

Sollten innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab dem Datum der Genehmigung der Rangliste weitere Mittel zur Verfügung stehen, ist es möglich, die Rangliste für die eingereichten Anträge, die aufgrund der Erschöpfung der zuvor zugewiesenen Mittel nicht finanziert wurden, nach unten zu verschieben. 

Ausführungsfristen: Die Arbeiten müssen abgeschlossen sein und die Abrechnungsunterlagen (für die Restzahlung) müssen innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Erteilung des Zuschussbescheids vorgelegt werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri generali e modalità attuative per la concessione dei contributi previsti dall''articolo 15 ter "Contributi a sostegno della transizione ecologica e digitale" della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (legge provinciale in materia di agricoltura), con particolare riferimento al comma 1 ter e al comma 1 ter 1, e contestuale apertura del bando per l''annualità 2026.

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Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Letzte Änderung: 18.09.2026 18:05

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