Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe für den Agrar- und Lebensmittelsektor muss unter Verwendung des von der Verwaltung bereitgestellten Formulars gestellt werden, das in allen Teilen ordnungsgemäß ausgefüllt, mit den vorgeschriebenen Anlagen versehen und (sofern erforderlich) mit einer Stempelmarke versehen sein muss, und imPDF-Formatan die zertifizierte E-Mail-Adresseumst.agricoltura@pec.provincia.tn.it zu senden
Gemäß Artikel 29 der Kriterien (Anhang 2, Beschluss Nr. 693/2025) werden die Fördermittel jährlich ausgezahlt, sobald der jährliche Bewilligungsbeschluss rechtskräftig geworden ist. Der Antrag auf Restauszahlung ist unter Verwendung des von der Verwaltung bereitgestellten Formulars nach vollständigem Abschluss der Maßnahmen und innerhalb eines Jahres nach Ablauf der für deren Fertigstellung festgelegten Frist (31. Dezember bzw. 28. Februar im Falle einer Verlängerung) einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen: die Abrechnung der getätigten Ausgaben, der erläuternde Bericht zur Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten, die Erklärung, keine andere Förderung in Anspruch genommen zu haben, sowie der Bericht der internen Kontrollstelle (oder eines Wirtschaftsprüfers), der die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen zum Nachweis der abgerechneten Ausgaben bestätigt. Sind mindestens 25 % der förderfähigen Ausgaben angefallen, kann der Begünstigte einen Vorschuss in Höhe von 50 % der Förderung beantragen. In diesem Fall muss zusätzlich zum Antragsformular die Aufstellung der angefallenen Ausgaben vorgelegt werden.
Verfügen die Begünstigten weder über eine interne Kontrollstelle noch über eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder haben sie keine Person, die zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung befugt ist, so wird die Auszahlung der Förderung durch Vorlage geeigneter, quittierter Ausgabenbelege (Rechnungen) beantragt.
Achtung: Die Ausgabenbelege müssen den Vorgaben zur Angabe des „Codice Unico di Progetto“ (CUP) entsprechen.