Der Antrag auf Gewährung der Förderung im Bereich Landwirtschaft und Agrar- und Ernährungswirtschaft muss unter Verwendung des von der Verwaltung bereitgestellten Formulars gestellt werden, das vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt, mit den vorgesehenen Anlagen und der Stempelmarke (sofern erforderlich) versehen sein muss und imPDF-Formatan die zertifizierte E-Mail-Adresseumst.agricoltura@pec.provincia.tn.it zu senden ist
Gemäß Artikel 29 der Kriterien (Anhang 2, Beschluss Nr. 693/2025) werden die Fördermittel jährlich ausgezahlt, sobald der jährliche Bewilligungsbeschluss rechtskräftig geworden ist. Der Antrag auf Restzahlung ist unter Verwendung des von der Verwaltung bereitgestellten Formulars nach vollständigem Abschluss der Maßnahmen und innerhalb eines Jahres nach Ablauf der für deren Fertigstellung festgelegten Frist (31. Dezember bzw. 28. Februar im Falle einer Verlängerung) einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen: die Abrechnung der getätigten Ausgaben, der erläuternde Bericht zur Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten, die Erklärung, keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen zu haben, sowie der Bericht der internen Kontrollstelle (oder eines Wirtschaftsprüfers), der die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen zum Nachweis der abgerechneten Ausgaben bestätigt. Sind mindestens 25 % der förderfähigen Ausgaben angefallen, kann der Begünstigte eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Förderung beantragen. In diesem Fall muss zusätzlich zum Antragsformular die Aufstellung der angefallenen Ausgaben vorgelegt werden.
Verfügen die Begünstigten weder über eine interne Kontrollstelle noch über eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder haben sie keine Person, die zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung befugt ist, so wird die Auszahlung der Förderung durch Vorlage geeigneter, quittierter Ausgabenbelege (Rechnungen) beantragt.
Achtung: Die Ausgabenbelege müssen die Vorgaben zur Angabe des „Codice Unico di Progetto“ (CUP) erfüllen.