Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Fördermaßnahmen für die Imkerei – Ausschreibung 2025

  • Aktiv

Fördermaßnahmen für Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe im Bereich der Imkerei gemäß dem Landesgesetz 4/2003 – Artikel 44

© sconosciuto - Dominio pubblico

Beschreibung

Diese Ausschreibung bietet Fördermittel für Imker im Trentino, die in ihren Betrieb investieren möchten, insbesondere um die Produktion zu verbessern, Kosten zu senken, die Umwelt und das Wohlergehen der Tiere zu schützen sowie einen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Es handelt sich um Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe im Zusammenhang mit der Primärproduktion im Bereich der Imkerei. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Bedingungen je nach den Vorgaben der Europäischen Kommission geringfügig ändern können, aber die Anträge für das Jahr 2025 werden dennoch entgegengenommen.

Förderfähig sind Ausgaben für die Errichtung von Räumlichkeiten zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von Bienenprodukten sowie von Lagerräumen für Maschinen und Ausrüstung für die Imkerei. Ebenfalls förderfähig sind Fahrzeuge für den Gütertransport und andere spezifische Ausrüstungsgegenstände für die Imkerei.
Die Förderintensität beträgt 40 %. Die förderfähige Mindestausgabe pro Antrag beträgt 10.000,00 Euro (ohne MwSt.), während die Obergrenze bei 250.000,00 Euro (ohne MwSt.) liegt.

An wen es sich richtet

Teilnehmen können landwirtschaftliche Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften, sofern sie Imker sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zu den grundlegenden Voraussetzungen gehören: ein gültiges elektronisches Betriebsdossier, Besitzurkunden für die Grundstücke oder Einrichtungen, die Gegenstand der Maßnahme sind, eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), eine landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Eintragung in der Datenbank des Imkereiregisters (BDA) als „gewöhnliche“ Tätigkeit und mindestens 70 Bienenstöcke in der Imkerstatistik 2024 gemeldet haben. Ausgeschlossen sind diejenigen, die Rückforderungen für widerrufene Fördermittel erhalten haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

So geht es

Der Antrag muss online über den Zugang zum landwirtschaftlichen Informationssystem der Provinz SRTrento unter folgender Adresse eingereicht werden https://srt.infotn.it, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/

Man muss registrierter Nutzer sein, und der Antrag muss digital signiert werden.

Der Antrag erfordert verschiedene Angaben, darunter die Katasterangaben (sofern es sich um Bauvorhaben handelt) sowie eine Ersatzerklärung, aus der hervorgeht, dass für dieselben Vorhaben keine anderen öffentlichen Beihilfen in Anspruch genommen wurden und dass sich das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten befindet.

Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen, wie beispielsweise ein technischer Bericht, das Projekt, die Aufstellung der geschätzten Baukosten und in einigen Fällen drei Kostenvoranschläge von verschiedenen, unabhängigen Anbietern.

Zeiten und Fristen

Für das Jahr 2025 können die Anträge von Montag, dem 3. August, bis Mittwoch, dem 17. September 2025, bis spätestens 13:00 Uhr eingereicht werden.

Die Rangliste der Anträge wird innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist genehmigt.

Die endgültige Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses wird innerhalb von 70 Tagen nach Genehmigung der Rangliste mitgeteilt.

Die Abrechnung der Maßnahmen muss innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Bewilligung des Zuschusses erfolgen.

Es kann eine einzige begründete Verlängerung um maximal weitere 24 Monate innerhalb der Frist für die Abrechnung beantragt werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri generali e modalità attuative per la concessione dei contributi previsti dall''art. 44 "Agevolazioni per l''apicoltura" della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 e successive modificazioni ed integrazioni (legge provinciale in materia di agricoltura), e contestuale apertura del bando per l''annualità 2025.

Weiterlesen

Legge Provinciale 28 marzo 2003, n. 4 art. 44 'Agevolazioni per l'apicoltura'. Approvazione della graduatoria di merito delle domande presentate ai sensi della delibera attuativa della Giunta provinciale n. 1122 di data 01/08/2025. Capitolo 500550.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 23.06.2026 12:13

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren