Diese von der Autonomen Provinz Trient ausgeschriebene Ausschreibung bietet finanzielle Beihilfen für Investitionen im Bereich der Blumenzucht, im Einklang mit den europäischen Richtlinien über staatliche Beihilfen.
Ziel ist es, die allgemeine Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern, die Produktionskosten zu senken, Umweltstandards und Energieeffizienz zu steigern sowie zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören der Bau oder die Modernisierung von Gebäuden und Anlagen sowie die Anschaffung von Hardware und Verwaltungssoftware, die speziell für den Blumenzuchtsektor bestimmt sind.
Die Gesamtmittelausstattung für das Jahr 2025 beträgt 800.000,00 Euro.
Die maximale Beihilfeintensität variiert: 40 % für die Verbesserung von Immobilien und die Errichtung ortsfester Anlagen sowie 30 % für den Kauf neuer Maschinen oder mobiler Ausrüstung. Wenn Sie ein junger Empfänger einer Niederlassungsprämie sind (oder einen Antrag gestellt haben und die Prüfung noch läuft), können Sie einen Bonus von +10 % erhalten.
Die förderfähigen Mindestausgaben pro Antrag betragen 10.000,00 Euro (ohne MwSt.), während die Obergrenze bei 150.000,00 Euro (ohne MwSt.) liegt.
Nicht förderfähig sind Ausgaben wie Mehrwertsteuer, Zinsaufwendungen, ordentliche Instandhaltung, der Erwerb von Grundstücken und Investitionen im Rahmen von Leasingverträgen.