Hervorgehobenes
Einreichung von Bewerbungen vom 6. Mai bis zum 8. Juli 2026 , 13.00 Uhr .
L.p. 4/2003, Art. 24, Absätze 2a, 2b, 2c. Prämie für den Weidegang von weiblichen Rindern im Alter zwischen 7 Monaten und 3 Jahren oder bis zum ersten Abkalben. Staatliche Beihilfe, die gemäß der Verordnung (EU) 2022/2472 von der Anmeldepflicht befreit ist.
Einreichung von Bewerbungen vom 6. Mai bis zum 8. Juli 2026 , 13.00 Uhr .
Es handelt sich um eine Beihilfe für die Almwirtschaft, die in Artikel 24 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 28. März 2003 vorgesehen ist und mit der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission übereinstimmt.
Hauptziel ist die Unterstützung von Betrieben, die Bergweide betreiben, in Anerkennung der Vorteile dieser Praxis für den Tierschutz. Die Bergweidehaltung, d.h. das Weiden der Tiere in den Bergen, trägt zur Verbesserung der Tiergesundheit, zur Verringerung des Stresses und zur Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Berggebiete bei.
Die Beihilfe soll die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die den Betrieben durch die Bergweidehaltung entstehen, wie z. B. Landmiete, Tiertransport und Weidemanagement.
Die Maßnahme ist Teil eines europäischen und provinzialen Rechtsrahmens, der eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung und den Umweltschutz fördert.
Für den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2026 ist ein Budget von 1.700.000,00 Euro vorgesehen. Diese Summe ist für die Unterstützung der in der Maßnahme vorgesehenen Zuschüsse vorgesehen.
Die Beihilfe wird jedoch für höchstens 40 Tiere pro Jahr und Begünstigtem gewährt. Diese Obergrenze wurde festgelegt, um die verfügbaren Mittel gerecht auf die Betriebe zu verteilen.
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, d.h. bevor das Vieh auf die Alm gebracht wird. Eine spätere Einreichung führt zur Unzulässigkeit des Antrags.
Ausschlüsse: Unternehmen, die unter die Definition von "Unternehmen in Schwierigkeiten" gemäß den europäischen Vorschriften fallen, können keine Beihilfen erhalten.
Der Zugang zu Beihilfen ist an die Erfüllung spezifischer Verpflichtungen für die nachhaltige Bewirtschaftung von Weideland gebunden (Intervention SRA08 ACA8 - Aktion 8.3). Diese beinhalten:
Die Beihilfe ist zur Unterstützung von Almaktivitäten bestimmt und basiert auf den in den früheren Entschließungen Nr. 748/2024 und Nr. 691/2025 festgelegten Förderkriterien.
Ein Antrag kann von folgenden Personen gestellt werden
Begünstigte dieser Beihilfe sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.
Diese Unternehmen müssen der Definition von KMU gemäß der Verordnung (EU) 2022/2472 entsprechen. Gemäß dem Provinzialgesetz Nr. 4/2003 handelt es sich dabei um landwirtschaftliche Einzelunternehmen oder um Gesellschaften, die zur Führung landwirtschaftlicher Betriebe gegründet wurden.
Grundvoraussetzung ist, dass die Antragsteller den Status eines "aktiven Landwirts" im Sinne der Verordnung (EU) 2021/2115 haben und einen Betriebssitz in der Provinz Trient haben müssen.
Darüber hinaus müssen die Begünstigten über eine bei der Zahlstelle der Autonomen Provinz Trient (APPAG) validierte Betriebsakte und einen aktiven Betriebscode in der nationalen Datenbank des Viehregisters (BDN) für Rinder in der Provinz Trient verfügen.
Unternehmen, die aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission über eine rechtswidrige Beihilfe eine Rückforderungsanordnung erhalten haben, und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2472 sind von der Beihilfe ausgeschlossen.
Der Antrag ist ausschließlich elektronisch einzureichen, und zwar über die elektronischen Verfahren, die auf dem Portal https://srt.infotn.it zur Verfügung stehen .
Um darauf zugreifen zu können, muss man zuvor auf der Website von SRTrento registriert (akkreditiert) sein.
Unterschrift: Der Antrag muss von einer zur Vertretung des Unternehmens befugten Person mit einem gültigen digitalen Signaturgerät unterzeichnet werden. Fehlt die Unterschrift, ist der Antrag unzulässig.
Hilfestellung: Bei Problemen mit dem Zugang und der Aktivierung des Portals wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse: helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.
Eröffnung der Frist: Ab 6. Mai 2026.
Einreichungsfrist: Bis zum 8. Juli 2026, 13.00 Uhr.
https://srt.infotn.it/
Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati
WeiterlesenCriteri e modalità per l'attuazione dell'art. 24 (Interventi di sostegno dell'attività di alpeggio), commi 2 bis, 2 ter, 2 quater, della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale sull'agricoltura) e apertura del bando per l'anno 2024.
WeiterlesenApertura dei termini per la presentazione delle domande per l'annualità 2025 ai sensi della deliberazione n. 748 del 23 maggio 2024 che disciplina i criteri e le modalità per l'attuazione dell'art. 24 (Interventi di sostegno dell'attività di alpeggio), commi 2 bis, 2 ter, 2 quater, della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale sull'agricoltura).
WeiterlesenApertura dei termini per la presentazione delle domande per l''annualità 2026 ai sensi della deliberazione n. 748 del 23 maggio 2024 che disciplina i criteri e le modalità per l''attuazione dell''art. 24 (Interventi di sostegno dell''attività di alpeggio), commi 2 bis, 2 ter, 2 quater, della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 (Legge provinciale sull''agricoltura) integrata con la deliberazione della Giunta provinciale n. 691 del 16 maggio 2025.
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