Allgemeine Informationen über bestimmte Arten von Prüfungen, bei denen der Fahrzeugschein vervielfältigt werden muss, und die Liste der erforderlichen Unterlagen.
Prüfung von Anhängeanhängern
Anhänger und Zugfahrzeug müssen gemeinsam zur Prüfung vorgeführt werden.
Ist der Anhänger neu, sind folgende Unterlagen erforderlich
- Übereinstimmungserklärung und gegebenenfalls Ursprungszeugnis;
- der Zulassungsschein des Zugfahrzeugs.
Bei gebrauchten Anhängern:
- Kopie des Fahrzeugscheins des Fahrzeugs, das den Anhänger zuvor gezogen hat, aus dem hervorgeht, dass der Anhänger abgemeldet wurde (wird auf Anfrage von der Zulassungsstelle ausgestellt);
Nachweis über die Änderung der Fahrzeugklasse:
(z. B. von Pkw auf Lkw)
- Genehmigung des Herstellers;
- von der Werkstatt ausgestellte Arbeitsbescheinigung.
Prüfung der Leistungssteigerung/-verminderung eines Motorrads:
- Genehmigung des Herstellers;
- Arbeitsbescheinigung der Werkstatt.