Hervorgehobenes
Ab dem 1. September 2025 wird die Buchung der wiederkehrenden Prüfungen für leichte Fahrzeuge ausgesetzt, und zwar
- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu sechzehn Sitzplätzen einschließlich des Fahrers oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen.
Bereits gebuchte Revisionen und Revisionen, für die die Gebühr vor dem 20. August 2025 entrichtet wurde, werden auf Restbasis gebucht. Jede Zahlung von Revisionsgebühren nach diesem Datum berechtigt nicht zur Reservierung einer Revision.
Revisionen, die in die ausschließliche Zuständigkeit des zivilen Kraftfahrzeugdienstes fallen, werden auf die übliche Weise durchgeführt, insbesondere
- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als sechzehn Sitzplätzen einschließlich des Fahrers oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t;
- Anhänger mit beliebigem Gesamtgewicht;
- Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t mit mehr als zwei Achsen;
- Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t mit einer Zulassungsbescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter (DTT 307);
- Kraftfahrzeuge von historischem Interesse und Sammlerfahrzeuge, die vor dem 1.1.1960 gebaut wurden, wenn sie für die Bremsprobe benötigt werden
- Fahrzeuge, die für Sondertransporte eingesetzt werden;
- Wiederholungsüberholung im Falle eines Wiederholungsergebnisses;
- außerordentliche Überholung eines Fahrzeugs im Falle von
- Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs im Falle einer Strafe gemäß Art. 78;
- einmalige Überholungsanordnung durch die Behörde.
Wie im Ministerialrundschreiben Nr. 12345 vom 18. April 2023 vorgesehen, können Personen, die eine Überholung oder eine Prüfung über die Computersysteme der Kfz-Zulassungsbehörde buchen, ab dem 22. Mai 2023 ab 00.00 Uhr desselben Tages keine Änderungen mehr an der Buchung vornehmen. Daher wird jeder nachfolgende Vorgang als neuer Vorgang betrachtet, für den die Gebühren und gegebenenfalls die Kosten zu entrichten sind. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass gemäß Rundschreiben Nr. 22366 vom 21. Juli 2023 die Fristen für die Änderung des Kennzeichens des Fahrzeugs, für das die Reservierung beantragt wurde, wie folgt sind: für technische Sitzungen am Vormittag bis 10 Uhr am Sitzungstag; für technische Sitzungen am Nachmittag bis 15 Uhr am Sitzungstag.