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Fahrzeuginspektionen

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Die Kraftfahrzeuginspektion ist eine Kontrolle, die sicherstellt, dass die Fahrzeuge trotz ihrer Nutzung die bei der Typgenehmigung festgestellten Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllen.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Ab dem 1. September 2025 wird die Buchung der wiederkehrenden Prüfungen für leichte Fahrzeuge ausgesetzt, und zwar

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu sechzehn Sitzplätzen einschließlich des Fahrers oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen.

Bereits gebuchte Revisionen und Revisionen, für die die Gebühr vor dem 20. August 2025 entrichtet wurde, werden auf Restbasis gebucht. Jede Zahlung von Revisionsgebühren nach diesem Datum berechtigt nicht zur Reservierung einer Revision.

Revisionen, die in die ausschließliche Zuständigkeit des zivilen Kraftfahrzeugdienstes fallen, werden auf die übliche Weise durchgeführt, insbesondere

  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als sechzehn Sitzplätzen einschließlich des Fahrers oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t;
  • Anhänger mit beliebigem Gesamtgewicht;
  • Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t mit mehr als zwei Achsen;
  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t mit einer Zulassungsbescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter (DTT 307);
  • Kraftfahrzeuge von historischem Interesse und Sammlerfahrzeuge, die vor dem 1.1.1960 gebaut wurden, wenn sie für die Bremsprobe benötigt werden
  • Fahrzeuge, die für Sondertransporte eingesetzt werden;
  • Wiederholungsüberholung im Falle eines Wiederholungsergebnisses;
  • außerordentliche Überholung eines Fahrzeugs im Falle von
    • Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs im Falle einer Strafe gemäß Art. 78;
    • einmalige Überholungsanordnung durch die Behörde.

Wie im Ministerialrundschreiben Nr. 12345 vom 18. April 2023 vorgesehen, können Personen, die eine Überholung oder eine Prüfung über die Computersysteme der Kfz-Zulassungsbehörde buchen, ab dem 22. Mai 2023 ab 00.00 Uhr desselben Tages keine Änderungen mehr an der Buchung vornehmen. Daher wird jeder nachfolgende Vorgang als neuer Vorgang betrachtet, für den die Gebühren und gegebenenfalls die Kosten zu entrichten sind. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass gemäß Rundschreiben Nr. 22366 vom 21. Juli 2023 die Fristen für die Änderung des Kennzeichens des Fahrzeugs, für das die Reservierung beantragt wurde, wie folgt sind: für technische Sitzungen am Vormittag bis 10 Uhr am Sitzungstag; für technische Sitzungen am Nachmittag bis 15 Uhr am Sitzungstag.

Beschreibung

Das Fahrzeug wird einer technischen Untersuchung unterzogen, die von den Kraftfahrzeugämtern der Provinzen oder von zugelassenen Reparaturbetrieben durchgeführt wird.
Es gibt drei Arten von Inspektionen

  1. periodische Überholung Jahr 2025
  2. jährliche Überholung Jahr 2025;
  3. außerordentliche Überholung auf Empfehlung der Verkehrspolizei zur
  • Wiederherstellung des Fahrzeugs im Falle einer Strafe gemäß Art. 78;
  • einmalige Überholungsanordnung, die von der Behörde in folgenden Fällen ausgestellt wird
    • Zweifel am Fortbestehen der Anforderungen an die Verkehrssicherheit, die Geräuscharmut und die Schadstoffreduzierung (Art. 80 Abs. 5)
    • Unfall (Art. 80 Abs. 7)
    • Stichprobenkontrollen bei Fahrzeugen, die in zugelassenen Überholungszentren überholt werden (Art. 80 Abs. 10);

Das Ergebnis der Überprüfung kann regulär, wiederholt oder ausgesetzt sein. Nach dem Ergebnis "Wiederholung" oder "Aussetzung" kann die Überholung in derselben Werkstatt, die das Ergebnis ausgestellt hat, oder bei der zivilen Kfz-Zulassungsbehörde reguliert werden, die eine erneute Zahlung des Betrags von 45 EUR über PAGOPA verlangt .

NB: Die außerordentliche technische Überwachung wird wie eine ordentliche technische Überwachung gehandhabt, wobei den Gründen, aus denen sie angeordnet wurde, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, aber in jedem Fall alle zum Zeitpunkt der Untersuchung erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden.

Im Folgenden werden die Verfahren für die Durchführung von Überholungen beschrieben:

An wen es sich richtet

Der Dienst steht allen Interessierten offen.

So geht es

Die Buchungs- und Zahlungsmodalitäten sind wie folgt:

  • mit PAGOPA-Zahlung (SPID erforderlich) über:

-"Das Portal für Autofahrer";

- Folgen Sie den PAGOPA-Anweisungen;

- Der PAGOPA-Code lautet T046 "Fahrzeugkontrolle" (AMBITO TRENTO);

  • Senden Sie den Zahlungsbeleg per E-Mail anprenotazionerevisionecollaudo@provincia.tn.it und geben Sie dabei das Kennzeichen des (oder der) zu überholenden Fahrzeugs (Fahrzeuge), die persönlichen Daten, die Telefonnummer und eventuelle Präferenzen für Datum und Uhrzeit, vormittags oder nachmittags, an (die im Rahmen der vom Informationssystem vorgegebenen Grenzen eingehalten werden);
  • Das Büro schickt dann die Buchung(en) an die E-Mail-Adresse des Antragstellers mit dem angegebenen Datum und der Uhrzeit, die nur bei nachgewiesenem Bedarf geändert werden können.

Alternativ können Sie sich auch an eine Kfz-Praxisagentur wenden(klicken Sie hier für die Liste).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Eigentümer oder sein Beauftragter bringt das Fahrzeug in die Räumlichkeiten der Driver and Vehicle Licensing Agency mit

  • dem Buchungsformular für die Revision
  • den technischen Unterlagen und den Zulassungspapieren des Fahrzeugs;
  • Leseanweisungen für den Fahrer.

Zeiten und Fristen

Sie können sich jederzeit bewerben.

Kosten

Gebühren
45,00 Euro

Zahlung über den PAGOPA-Tarif "T046"

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Istruzione per poter pagare tramite Pagopa all'interno del portale dell'automobilista.

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Avviso revisioni utenza

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Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 19.08.2025 18:06

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