Mit Beschluss Nr. 1110 vom 17.07.2026 genehmigt die Landesregierung diese Maßnahme, die sich auf das spezifische Ziel 2.1 konzentriert, das wie folgt lautet: „Förderung nachhaltiger Aquakultur, insbesondere durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Produktion und Gewährleistung der langfristigen ökologischen Nachhaltigkeit der Aktivitäten“.
Die Ausschreibung sieht insbesondere die Maßnahme 5 vor, deren Ziel die Verringerung der Umweltauswirkungen der Aquakultur ist.
Es gibt verschiedene Arten von förderfähigen Maßnahmen, darunter:
- Optimierung der Wasserwirtschaft in der Binnengewässer-Aquakultur.
- Förderung der integrierten Aquakultur und von Synergien zwischen verschiedenen Produktionszweigen.
- Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Rentabilität und Widerstandsfähigkeit der Unternehmen.
- Förderung von Beschäftigung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung.
- Förderung von Aquakultursystemen, die Umweltleistungen erbringen.
- Die Einführung von Arten zu Zuchtzwecken überwachen und steuern.
- Forschung und Innovation fördern.
Zur Finanzierung der Ausschreibung (Maßnahme 5, Projekt 221502) für das Jahr 2026 hat die Autonome Provinz Trient einen Gesamtbetrag von 1.338.769,41 € aus den laufenden öffentlichen Ausgaben bereitgestellt.
Dieser Betrag wird zu 50 % von der Europäischen Union (669.384,71 €), zu 35 % vom Staat (468.569,29 €) und zu 15 % von der Provinz (200.815,41 €).
Hinzu kommen 1.000.000,00 € an zusätzlichen Beihilfen, die vollständig aus dem Provinzhaushalt finanziert werden.