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FEAMPA – Europäischer Fonds für maritime Angelegenheiten, Fischerei und Aquakultur

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Verordnung (EU) 2021/1139 – 2021–2027 Ziel ist es, die nachhaltige Aquakultur zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der Unternehmen in diesem Sektor zu verbessern und die Umwelt zu schützen.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Mit Beschluss Nr. 1332 vom 28. August 2026 hat die Landesregierung die Frist für die Einreichung der Anträge bis zum 16. September 2026, 13:00 Uhr, verlängert.

Beschreibung

Mit Beschluss Nr. 1110 vom 17.07.2026 genehmigt die Landesregierung diese Maßnahme, die sich auf das spezifische Ziel 2.1 konzentriert, das wie folgt lautet: „Förderung nachhaltiger Aquakultur, insbesondere durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Produktion und Gewährleistung der langfristigen ökologischen Nachhaltigkeit der Aktivitäten“.

Die Ausschreibung sieht insbesondere die Maßnahme 5 vor, deren Ziel die Verringerung der Umweltauswirkungen der Aquakultur ist.

Es gibt verschiedene Arten von förderfähigen Maßnahmen, darunter:

  • Optimierung der Wasserwirtschaft in der Binnengewässer-Aquakultur.
  • Förderung der integrierten Aquakultur und von Synergien zwischen verschiedenen Produktionszweigen.
  • Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Rentabilität und Widerstandsfähigkeit der Unternehmen.
  • Förderung von Beschäftigung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung.
  • Förderung von Aquakultursystemen, die Umweltleistungen erbringen.
  • Die Einführung von Arten zu Zuchtzwecken überwachen und steuern.
  • Forschung und Innovation fördern.

Zur Finanzierung der Ausschreibung (Maßnahme 5, Projekt 221502) für das Jahr 2026 hat die Autonome Provinz Trient einen Gesamtbetrag von 1.338.769,41 € aus den laufenden öffentlichen Ausgaben bereitgestellt.

Dieser Betrag wird zu 50 % von der Europäischen Union (669.384,71 €), zu 35 % vom Staat (468.569,29 €) und zu 15 % von der Provinz (200.815,41 €).

Hinzu kommen 1.000.000,00 € an zusätzlichen Beihilfen, die vollständig aus dem Provinzhaushalt finanziert werden.

An wen es sich richtet

Anträge auf Fördermittel können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Bereich der Aquakultur stellen, die:

ausschließlich oder überwiegend im Bereich der Aquakultur tätig sind (diese Voraussetzung wird von Amts wegen anhand eines Handelsregisterauszugs überprüft). 

im Handelsregister im Sonderregister für Landwirtschaft unter der Tätigkeit „Süßwasser-Aquakultur und damit verbundene Dienstleistungen“ (ATECO-Code 03.22) eingetragen sind. 

über mindestens einen aktiven Betriebscode für die Art „Fische“ in der Nationalen Datenbank des Tierhaltungsregisters (BDN) verfügen, der in der Provinz Trient registriert ist. 

Sie verfügen über eine gültige Betriebsakte, die bei der Zahlstelle APPAG angelegt wurde. 

Sie halten sich bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern an den nationalen Tarifvertrag (CCNL). 

Die Unternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen (gemäß der Definition von KMU).

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter der Adresse https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g erreichbar ist.provincia.tn.it/ ab Mittwoch, dem 22. Juli, bis spätestens Mittwoch, dem 16. September 2026, um 13:00 Uhr.

Der Zugang zum geschützten Bereich von SRTrento ist nur registrierten Nutzern gestattet; daher muss sich jeder Nutzer vorab gemäß den in den Anleitungen auf der Startseite der SRTrento-Website angegebenen Modalitäten registrieren. Die eingereichten Anträge müssen mit einer gültigen digitalen Signatur versehen sein.

Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital signiert werden; andernfalls ist er unzulässig.

Für Unterstützung beim Zugriff und bei der Registrierung für das Portal wenden Sie sich bitte per E-Mail an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Zeiten und Fristen

Förderfähigkeit der Ausgaben: DieAusgaben sind förderfähig, wenn sie zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2029 für die Durchführung von Maßnahmen angefallen und bezahlt wurden. 

Genehmigung der Rangliste: Die Rangliste der eingereichten Anträge wird durch Beschluss des Leiters der Abteilung für Landwirtschaft innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Ausschreibungsfrist genehmigt. 

Abschluss des Verfahrens: Der Beschluss über die Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses wird innerhalb von 90 Tagen nach Genehmigung der Rangliste erlassen. 

Mitteilung über den Beginn der Maßnahmen: Der Begünstigte muss – ausschließlich bei Projekten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht realisiert wurden – das Datum des Beginns der Maßnahmen spätestens 45 Tage nach Zustellung des Bewilligungsbescheids mitteilen; andernfalls droht der Widerruf.

Durchführungsfristen des Projekts: Die Projekte müssen innerhalb von 6 Monaten (nur für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen/Ausrüstung) oder 18 Monaten (für Projekte, die auch Bauarbeiten umfassen) nach Zustellung des Bewilligungsbescheids abgeschlossen und abgerechnet werden. 

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento (UE) n. 2021/1139 - Fondo europeo per gli affari marittimi, la pesca e l''acquacoltura FEAMPA 2021 - 2027. Attuazione dell''Obbiettivo specifico 2.1 "Promuovere attività di acquacoltura sostenibile in particolare rafforzando la competitività della produzione e assicurando che le attività siano sostenibili sotto il profilo ambientale nel lungo termine". Approvazione dei Criteri e delle modalità attuative e apertura bando 2026.

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