Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

FEAMPA Europäischer Fonds für die maritime Wirtschaft, Fischerei und Aquakultur

  • Aktiv

Ziel ist es, die nachhaltige Aquakultur zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der Aquakulturunternehmen zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

© sconosciuto - Dominio pubblico

Beschreibung

Die Intervention konzentriert sich auf das spezifische Ziel 2.1 "Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten, insbesondere durch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Produktion und die Gewährleistung der langfristigen ökologischen Nachhaltigkeit der Tätigkeiten".

Mit der Aufforderung wird insbesondere die Aktion 5 aktiviert, die darauf abzielt, die Umweltauswirkungen der Aquakultur zu verringern.

Es gibt mehrere Arten von Maßnahmen, die finanziert werden können, darunter:

Optimierung der Wasserbewirtschaftung in der Binnenaquakultur.

Förderung der integrierten Aquakultur und von Synergien zwischen verschiedenen Produktionstätigkeiten.

Durchführung von Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit von Unternehmen.

Unterstützung von Beschäftigung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung.

Förderung von Aquakultursystemen, die Umweltdienstleistungen erbringen.

Überwachung und Steuerung der Einführung von Arten zu Zuchtzwecken.

Unterstützung von Forschung und Innovation.

Zur Finanzierung der Aufforderung hat die Autonome Provinz Trient einen Gesamtbetrag von 1.034.764,00 € bereitgestellt.

Dieser Betrag wird zu 50% von der Europäischen Union (517.382,00 €), zu 35% vom Staat (362.167,00 €) und zu 15% von der Provinz (155.215,00 €) kofinanziert.

An wen es sich richtet

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich der Aquakultur, die
ausschließlich oder überwiegend in der Aquakultur tätig sind und ihren Sitz in der Autonomen Provinz Trient haben.
bei der Kammer für Handel, Industrie, Landwirtschaft und Handwerk (CCIAA) eingetragen sind.
Sie sind im Unternehmensregister in der Sonderabteilung Landwirtschaft für die Tätigkeit "Süßwasseraquakultur und damit verbundene Dienstleistungen" (ATECO-Code 03.22) eingetragen.
Sie verfügen über mindestens einen Unternehmenscode für die Art "Fisch" in der Nationalen Datenbank des Viehregisters (BDN).
Sie verfügen über eine gültige Unternehmensakte bei der Zahlstelle APPAG.

Die Unternehmen müssen weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.

So geht es

Der Antrag ist online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter https://srt.infotn.it einzureichen, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ ab Mittwoch, dem 24. September 2025, bis spätestens Freitag, dem 31. Oktober 2025, 13.00 Uhr, zugänglich ist.

Der Zugang zum geschützten Bereich von SRTrento ist nur registrierten Nutzern gestattet; daher muss sich jeder Nutzer zunächst gemäß den im Handbuch auf der Startseite der SRTrento-Website angegebenen Verfahren anmelden. Die eingereichten Anträge müssen mit einer gültigen digitalen Unterschrift versehen sein.

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital unterzeichnet sein, andernfalls ist er unzulässig.

Wenn Sie Hilfe beim Zugang und der Aktivierung des Portals benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Zeiten und Fristen

Förderfähig sind Ausgaben, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2029 getätigt werden.

Die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für das Jahr 2025 gilt ab Mittwoch, dem 24. September 2025, und die Anträge müssen spätestens am Freitag, dem 31. Oktober 2025, um 13 Uhr eingereicht werden.

Die Verdienstliste wird innerhalb von 25 Tagen nach Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen genehmigt.

Die Benachrichtigung über die Gewährung oder Ablehnung einer Finanzierung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Genehmigung der Rangliste.

Sobald die Finanzierung bewilligt wurde, müssen die Projekte innerhalb von 6 Monaten (für den Kauf von Waren und Dienstleistungen) bzw. 18 Monaten (für Projekte, die Bauarbeiten umfassen) nach der Benachrichtigung über die Bewilligung durchgeführt werden.

Innerhalb von 45 Tagen nach der Benachrichtigung muss der Begünstigte den Beginn der Arbeiten mitteilen

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento (UE) n. 2021/1139 - Fondo europeo per gli affari marittimi, la pesca e l''acquacoltura FEAMPA 2021 - 2027. Attuazione dell''Obbiettivo specifico 2.1 "Promuovere attività di acquacoltura sostenibile in particolare rafforzando la competitività della produzione e assicurando che le attività siano sostenibili sotto il profilo ambientale nel lungo termine". Approvazione dei Criteri generali e modalità attuative e apertura bando 2025.

Weiterlesen

Begleitdokumente

Modelli compilabili

Weiterlesen
Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren