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Erteilung der Schirmherrschaft und der Genehmigung zur Nutzung des offiziellen Wappens der PAT

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Das offizielle Wappen der Autonomen Provinz Trient darf nur nach vorheriger Genehmigung durch den Landespräsidenten verwendet werden.

Beschreibung

Die Schirmherrschaft ist eine Form der moralischen Anerkennung, mit der der Präsident der Autonomen Provinz Trient die symbolische Unterstützung der Behörde für eine Initiative von provinzialem Charakter und Bedeutung zum Ausdruck bringt, die aufgrund ihrer kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, pädagogischen, sportlichen, wirtschaftlichen, sozialen und feierlichen Ziele als würdig erachtet wird, gewürdigt zu werden.

Die Schirmherrschaft bringt das Interesse an Initiativen zum Ausdruck, die auch außerhalb des Provinzgebiets stattfinden und mit den Grundsätzen der Entwicklung der Trentiner Gemeinschaft in kultureller, wissenschaftlicher, bildungsbezogener, sportlicher, sozialer und feierlicher Hinsicht im Einklang stehen.

Die Gewährung der Schirmherrschaft ist nicht mit der Gewährung von Zuschüssen oder anderen Formen der Unterstützung verbunden.

Arten von Initiativen, für die die Schirmherrschaft gewährt wird:

- künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche, bildungsbezogene, sportliche, wirtschaftliche, soziale und festliche Veranstaltungen auf Provinz-, nationaler und internationaler Ebene;

- Tagungen, Kongresse, Studien-, Forschungs- und Dokumentationsinitiativen im Zusammenhang mit kulturellen, wissenschaftlichen, bildungsbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten auf Provinz-, nationaler und internationaler Ebene

Kriterien für die Gewährung der Schirmherrschaft

Die Schirmherrschaft der Autonomen Provinz Trient wird Initiativen gewährt, die:

- einen bedeutenden wissenschaftlichen, kulturellen und informativen Beitrag im Rahmen und zum Vorteil des Wachstums bzw. der Aufwertung der Trentiner Gesellschaft und ihres Ansehens leisten;

- aufgrund ihrer besonderen Resonanz und Sichtbarkeit – bedingt durch historische Aspekte, Tradition und Ansehen oder das bei mehreren lokalen Gemeinschaften geweckte Interesse – von provinzialer Bedeutung sind;

- im Trentino durchgeführt werden oder, falls sie außerhalb des Provinzgebiets stattfinden, zur Förderung des Images des Trentino auf nationaler und/oder internationaler Ebene in den für die Provinz relevanten Bereichen beitragen.

Mit Unterstützung der Provinz durchgeführte Initiativen

Für Initiativen und Veranstaltungen von provinzialer Bedeutung, die mit finanzieller Unterstützung der Provinz gemäß den einschlägigen Provinzgesetzen durchgeführt werden, gelten die Schirmherrschaft und die Nutzung des Wappens automatisch als gewährt und genehmigt.

Beschränkungen

Die Schirmherrschaft der Autonomen Provinz Trient wird nicht für Initiativen und Veranstaltungen gewährt, die:

- Werbung oder Verkaufsförderung darstellen, die auf den – auch indirekten – Verkauf von Werken, Produkten oder Dienstleistungen jeglicher Art abzielt;

- von politischen Parteien oder Bewegungen, von Organisationen jeglicher Bezeichnung, die soziale Gruppen oder Kräfte vertreten, sowie von Berufsverbänden und -kammern ausschließlich zum Zweck der Propaganda oder der Mitgliederwerbung oder zur Finanzierung ihrer eigenen Organisationsstruktur gefördert werden;

- den Körper als bloßes Objekt der Begierde und des Besitzes darstellen oder ein Bild vermitteln, das den Körper zu einer Ware macht und die persönliche Integrität missachtet.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigte:

- einzelne und zusammengeschlossene Kommunalbehörden sowie Einrichtungen und Verbände, an denen Kommunalbehörden beteiligt sind;

- Universitäten sowie kulturelle, wissenschaftliche, bildungsbezogene, sportliche und soziale Einrichtungen;

- öffentliche und private Einrichtungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen, die Tätigkeiten kultureller, wissenschaftlicher, bildungsbezogener, sportlicher, wirtschaftlicher und sozialer Art ausüben.

So geht es

Der Antrag auf Förderung, der vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnet und auf einem eigens dafür vorgesehenen Formular verfasst wurde, erläutert die Initiative hinsichtlich Inhalt und Zielen, woraus sich die Begründung für die „provinzielle Bedeutung“ unter Bezugnahme auf die oben dargelegten Kriterien für die Gewährung der Förderung ableiten lässt, sowie den Zeitplan, den Ort und die Modalitäten der Durchführung.

Der Antrag ist an den Präsidenten der Autonomen Provinz Trient gerichtet und muss, auch in elektronischer Form, mindestens 15 Tage vor der Durchführung der Veranstaltung, für die die Schirmherrschaft beantragt wird, eingereicht werden (Piazza Dante, Nr. 15 – 38122 Trient, Tel. 0461 494612 – 494643 – 494691, Fax 0461 494613, E-Mail: presidente@pec.provincia.tn.it).

Die Prüfung des Antrags auf Gewährung der Schirmherrschaft erfolgt durch die Abteilung für sprachliche Minderheiten und Außenbeziehungen.

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Die Entscheidung über die Gewährung der Schirmherrschaft der Provinz obliegt dem Präsidenten, nachdem er den für die Art der Initiative zuständigen Beigeordneten angehört hat.

Verwendung des Wappens der Autonomen Provinz Trient

Die Gewährung der Schirmherrschaft durch den Präsidenten der Provinz beinhaltet die Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Autonomen Provinz Trient sowie die Verpflichtung, dieses mit dem spezifischen Vermerk „UNTER DER SCHIRMHERRSCHAFT DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT“ auf allen Kommunikationsmitteln im Zusammenhang mit der jeweiligen geförderten Initiative angemessen sichtbar zu machen.

Das Wappen im JPEG-Format sowie die Vorgaben für den Druck werden von der Abteilung für Außenbeziehungen bereitgestellt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

vorbehaltlich etwaiger Befreiungen

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri e modalità per la concessione del patrocinio della Provincia autonoma di Trento e per l'autorizzazione all'uso dello stemma

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.09.2026 12:10

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