Nichtkommerzielle Einrichtungen , dieim RUNTS eingetragen sind, können in den folgenden Bereichen eine Erstattung beantragen:
- A) ODV (Freiwilligenorganisationen)
- B) APS (Vereine zur sozialen Förderung)
vorausgesetzt,
- sie zum Zeitpunkt der Zahlung des Beitrags, auf den sich der Antrag bezieht, ihren satzungsmäßigen Sitz in der Provinz Trient haben und dies mindestens bis zum Datum des Beschlusses über die Gewährung der Erstattung
- sie bis zum 31. Dezember des Vorjahres ordnungsgemäß eingetragen sind (z. B. am 31. Dezember 2024 für das Jahr 2025)
- die Daten auf dem RUNTS-Portal (Anzahl der Mitglieder und Freiwilligen) ordnungsgemäß aktualisiert haben
Achtung: Bitte überprüfen Sie, ob die Daten im RUNTS mit denen in den Vereinsunterlagen übereinstimmen.
Für die Gewährung der Erstattung muss die Eintragung der begünstigten Personen im RUNTS mindestens ab dem 31. Dezember des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, bestehen und bis zum Datum des Erstattungsbeschlusses fortbestehen, sofern für Verbände und Koordinierungsgremien nichts anderes vorgesehen ist.
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer eine nationale Organisation, der die lokale Sektion angehört, dann kann die territoriale Unterorganisation, die den Mitgliedsbeitrag (einschließlich der Versicherungskosten) an die nationale Organisation gezahlt hat, keinen Antrag auf ERSTATTUNG DER VERSICHERUNGSKOSTEN stellen, hat jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf ERSTATTUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE.