Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Erstattung der Versicherungsbeiträge für ODV und APS

  • Aktiv

Die Provinz erstattet den Freiwilligenorganisationen (ODV) und den gemeinnützigen Vereinen (APS) die Kosten, die ihnen ausschließlich dadurch entstanden sind, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommen mussten, ihre ehrenamtlichen Mitglieder gegen Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit sowie im Hinblick auf die Haftpflicht gegenüber Dritten zu versichern.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Nach der Verabschiedung des Landesgesetzes Nr. 6 vom 7. August 2026 mit dem Titel„Anpassung des Haushaltsvoranschlags der Autonomen Provinz Trient für die Haushaltsjahre 2026–2028“ werden die Worte„Artikel 5 Absätze 2 und 3 des Landesgesetzes Nr. 8 vom 13. Februar 1992“ überall, wo sie vorkommen, durch„Artikel 9 Absätze 4 und 6 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 9. Dezember 2025“ ersetzt.

Beschreibung

Es handelt sich um einen von der Provinz gewährten Zuschuss, der darauf abzielt, den Freiwilligenorganisationen (ODV) und den Vereinen zur Förderung des sozialen Engagements (APS) die Kosten erstattet werden, die ihnen ausschließlich dadurch entstanden sind, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommen mussten, ihre Mitglieder, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, gegen Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Tätigkeit sowie im Bereich der Haftpflicht gegenüber Dritten zu versichern.

Zur Erstattung können die Prämienbeantragt werden, die im Kalenderjahr vorder Einreichung des Erstattungsantrags an die Versicherungsgesellschaft gezahlt wurden(z. B. können im Jahr 2025 die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 gezahlten Prämien geltend gemacht werden).

Beschränkungen

Einrichtungen, die (zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags) im RUNTS eingetragen sind, haben keinen Anspruch auf Erstattung, wenn:

  1. sie während der Prüfung des Erstattungsantrags aus dem RUNTS gelöscht wurden oder in Fällen, in denen das Löschungsverfahren während der Prüfung eingeleitet wurde
  2. sich zum Zeitpunkt des Antrags im Auflösungsprozess befinden, wobei sie alternativ:
    • einen Beschluss zur Auflösung gefasst haben
    • die Löschung der Steuernummer bei der Steuerbehörde beantragt haben
    • beim Provinzamt des RUNTS die Stellungnahme zur Übertragung gemäß Art. 9 des Gesetzes über den Dritten Sektor beantragt haben
  3. einen Antrag für einen Gesamtbetrag von höchstens 50 (fünfzig) Euro stellen
  4. die Anzahl der Mitglieder oder ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht zuvor im RUNTS gemeldet wurde oder aus den im RUNTS enthaltenen Daten hervorgeht, dass die Einrichtung in den entsprechenden Registern null ehrenamtliche Mitarbeiter oder Mitglieder eingetragen hat.

An wen es sich richtet

Nichtkommerzielle Einrichtungen , dieim RUNTS eingetragen sind, können in den folgenden Bereichen eine Erstattung beantragen:

  • A) ODV (Freiwilligenorganisationen)
  • B) APS (Vereine zur sozialen Förderung)

vorausgesetzt,

  1. sie zum Zeitpunkt der Zahlung des Beitrags, auf den sich der Antrag bezieht, ihren satzungsmäßigen Sitz in der Provinz Trient haben und dies mindestens bis zum Datum des Beschlusses über die Gewährung der Erstattung
  2. sie bis zum 31. Dezember des Vorjahres ordnungsgemäß eingetragen sind (z. B. am 31. Dezember 2024 für das Jahr 2025)
  3. die Daten auf dem RUNTS-Portal (Anzahl der Mitglieder und Freiwilligen) ordnungsgemäß aktualisiert haben

Achtung: Bitte überprüfen Sie, ob die Daten im RUNTS mit denen in den Vereinsunterlagen übereinstimmen.

Für die Gewährung der Erstattung muss die Eintragung der begünstigten Personen im RUNTS mindestens ab dem 31. Dezember des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, bestehen und bis zum Datum des Erstattungsbeschlusses fortbestehen, sofern für Verbände und Koordinierungsgremien nichts anderes vorgesehen ist.

Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer eine nationale Organisation, der die lokale Sektion angehört, dann kann die territoriale Unterorganisation, die den Mitgliedsbeitrag (einschließlich der Versicherungskosten) an die nationale Organisation gezahlt hat, keinen Antrag auf ERSTATTUNG DER VERSICHERUNGSKOSTEN stellen, hat jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf ERSTATTUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE.

So geht es

Der Antrag muss elektronisch über die untenstehende grüne Schaltfläche mit der Aufschrift„Zum Dienst“ eingereicht werden, die den Online-Start des Verfahrens über die elektronische Plattform „Stanza del cittadino“ ermöglicht, nachdem Sie sich mit Ihren digitalen Zugangsdaten authentifiziert haben:

  • SPID (öffentliches System zur Verwaltung der digitalen Identität von Bürgern und Unternehmen)
  • CIE (elektronischer Personalausweis)
  • CNS (Nationale Dienstleistungskarte)

Der Antrag kann eingereicht werden:

  1. vom vorübergehenden gesetzlichen Vertreter
  2. von einem Bevollmächtigten 

Die mit einer Vollmacht bevollmächtigte Person muss einer der folgenden Kategorien angehören:

  • im entsprechenden beglaubigten Register eingetragene Freiwillige
  • Mitglieder des Vorstands
  • Mitarbeiter und mitarbeitende Personen der Einrichtung mit offenem INAIL-Eintrag

Die Vollmacht muss vom gesetzlichen Vertreter digital signiert oder von diesem eigenhändig unterzeichnet werden (in diesem Fall ist ein Ausweisdokument des Erklärenden beizufügen).

Besondere Fälle

Ausfall der Plattform 

AUSSCHLIESSLICH im Falle einer qualifizierten Nichtverfügbarkeit der Plattform, d. h. im Falle einer qualifizierten Störung, werden die Fristen für die Einreichung des Antrags um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer der Störung entspricht (durch eine Verfügung des für die zuständige Einrichtung verantwortlichen Leiters), und auf der offiziellen Website der Autonomen Provinz Trient bekannt gegeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem elektronisch eingereichten Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. eine Kopie der Versicherungsunterlagen (nur bei der ersten Einreichung)
  2. Kopie der von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Quittung(en ) über die Prämienzahlung
  3. (ggf.) Änderungen, Quittungen über Prämienanpassungen, Versicherungserläuterungen und Erklärungen zu den variablen Risikokomponenten, die auch das Datum des Eingangs der Prämienanpassung enthalten (oder, falls nicht vorhanden, die entsprechende Quittung beifügen)
  4. (ggf.) Sondervollmacht, sofern der Antrag von einem Bevollmächtigten mittels eines entsprechenden, von der zuständigen Stelle genehmigten Formulars gestellt wird (unter dem untenstehenden Link zum Herunterladen verfügbar)

 

Diedem Antrag beigefügtenZahlungsbelegemüssen als Zahlungsdatum ein Datum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Kalenderjahres aufweisen, das dem Jahr vorausgeht, in dem sie zur Erstattung eingereicht werden; andernfalls werden sie nicht zur Erstattung zugelassen.

Bei Zahlungen per Banküberweisung gilt das auf den von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Quittungen angegebene Datum als Stichtag und nicht das Datum des Überweisungsauftrags.

Anträge mit einem Gesamtbetrag von 50 (fünfzig) Euro oder weniger sind nicht erstattungsfähig.

Formulare

Zeiten und Fristen

2026 31 Mai

Periodo presentazione domande ODV 01.05.2026 ⇢ 31.05.2026

2026 01 Okt

Periodo presentazione domande APS 01.09.2026 ⇢ 01.10.2026

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90 Tage beginnen am Tag nach der Einreichung der Anträge, abzüglich etwaiger Aussetzungen.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

NUR FÜR NICHT BEFREITE EINRICHTUNGEN

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri per il rimborso degli oneri assicurativi e delle quote di adesione ad organizzazioni nazionali sostenuti dalle organizzazioni di volontariato e dalle associazioni di promozione sociale, ai sensi dell'art. 5 commi 2 e 3 della legge provinciale 13 febbraio 1992, n. 8

Weiterlesen

Art. 9 commi 4 e 6 della Legge provinciale 9 dicembre 2025, n. 9: Conferma dei criteri per il rimborso degli oneri assicurativi e delle quote di adesione versate a favore delle reti associative, federazioni e coordinamenti sostenuti dalle organizzazioni di volontariato e dalle associazioni di promozione sociale approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 602 di data 29 aprile 2025

Weiterlesen

Begleitdokumente

INFORMATIVA PER TRATTAMENTO EX ARTT. 13 E 14 DEL REGOLAMENTO UE n. 679 del 2016 Il

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 02.09.2026 12:02

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren