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Rückerstattung der von den Ortsverbänden gezahlten Mitgliedsbeiträge für ODV und APS

  • Aktiv

Es handelt sich um einen von der Provinz gewährten Zuschuss, der dazu dient, die von den Ortsverbänden an die nationalen Organisationen – seien es ODV oder APS – gezahlten Mitgliedsbeiträge einschließlich der Versicherungskosten zu erstatten.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Nach der Verabschiedung des Landesgesetzes Nr. 6 vom 7. August 2026 mit dem Titel„Anpassung des Haushaltsplans der Autonomen Provinz Trient für die Haushaltsjahre 2026–2028“ werden die Worte„Artikel 5 Absätze 2 und 3 des Landesgesetzes Nr. 8 vom 13. Februar 1992“ überall, wo sie vorkommen, durch„Artikel 9 Absätze 4 und 6 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 9. Dezember 2025“ ersetzt.

Beschreibung

Beschränkungen

Einrichtungen, die (zum Zeitpunkt der Antragstellung) im RUNTS eingetragen sind, haben keinen Anspruch auf Erstattung, wenn:

  1. sie während der Prüfung des Erstattungsantrags aus dem RUNTS gelöscht wurden oder das Löschungsverfahren während der Prüfung eingeleitet wurde;
  2. sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Auflösung befinden, wobei sie entweder:
    • einen Beschluss zur Auflösung gefasst haben
    • die Löschung der Steuernummer bei der Steuerbehörde beantragt haben
    • beim Landesamt des RUNTS die Stellungnahme zur Übertragung gemäß Art. 9 des Gesetzes über den Dritten Sektor beantragt haben
  3. einen Antrag für einen Gesamtbetrag von höchstens 50 (fünfzig) Euro stellen;
  4. die Anzahl der Mitglieder oder ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht zuvor im RUNTS gemeldet wurde oder aus den im RUNTS enthaltenen Daten hervorgeht, dass die Einrichtung null ehrenamtliche Mitarbeiter oder Mitglieder in den entsprechenden Registern eingetragen hat.

Der Mitgliedsbeitrag muss, um erstattungsfähig zu sein, dem Kalenderjahr vor dem Jahr entfallen, in dem der Antrag gestellt wird. Ebenfalls als erstattungsfähig gelten Mitgliedsbeiträge mit unterjähriger Gültigkeit, sofern die Gültigkeitsdauer im vorangegangenen Kalenderjahr begonnen hat.

Ausgeschlossen sind etwaige Beträge, die von der Provinzorganisation eingezogen und einbehalten, jedoch nicht an die nationale Organisation überwiesen oder von dieser später an den Provinzverband bzw. die Provinzkoordination erstattet wurden. 

Die Vereine müssen:

  • im Einheitlichen Nationalen Register des Dritten Sektors (RUNTS) in den Abschnitten für Freiwilligenorganisationen und Vereine zur sozialen Förderung eingetragen sein;
  • Mitglieds- und/oder angeschlossene Organisationen nationaler Verbände sein, die im RUNTS eingetragen sind;
  • zum Zeitpunkt der Beitragszahlung ihren satzungsmäßigen Sitz in der Provinz Trient haben;
  • die Satzung, die an die Rechtsvorschriften des Dritten Sektors angepasst ist, ordnungsgemäß hinterlegt haben und die Daten auf dem RUNTS-Portal aktualisiert haben.

Als Zahlungsnachweis können sowohl eine Kopie der Überweisung als auch der Kreditkartenbeleg vorgelegt werden, die folgende Angaben enthalten:

  • die Bank, bei der die Zahlung erfolgt ist;
  • den Betrag;
  • das Ausführungsdatum (Valutadatum).

Der Zahlungsnachweis muss eindeutig bestätigen, dass die Belastung durch das Finanzinstitut erfolgt ist. Zu diesem Zweck muss der Beleg einen Transaktionsstatus enthalten, der die tatsächliche Ausführung der Zahlung bestätigt (z. B. den Vermerk „erfasst / ausgeführt / erfolgt“). Belege, die ausschließlich die Anforderung zur Ausführung der Überweisung enthalten, werden nicht akzeptiert.

Wird die Zahlung des Mitgliedsbeitrags über ein Zahlungsmittel vorgenommen, das auf eine andere Person als die Einrichtung ausgestellt ist, muss diese eine Kopie der Transaktion beifügen, die die von ihr vorgenommene Rückerstattung (mit nachverfolgbaren Zahlungsmitteln, nicht in bar) an die Person belegt, die die Zahlung der Mitgliedsbeiträge persönlich vorgenommen hat. Das Dokument, das die Rückerstattung des vorab gezahlten Betrags belegt, muss folgende Angaben enthalten:

  • ein Datum der Durchführung, das vor dem Erstattungsantrag liegt
  • Betrag, der der an die nationale Einrichtung gezahlten Summe entspricht

Rückerstattungen – weder direkt noch indirekt –, die mit nicht rückverfolgbaren Zahlungsmitteln vorgenommen wurden, sind nicht zulässig.

An wen es sich richtet

Folgende ODV und APS mit satzungsmäßigem Sitz in der Provinz Trient, die den Mitgliedsbeitrag an die nationale Organisation tatsächlich entrichtet haben, können einen Zuschussantrag stellen, und zwar:

  • die territoriale Unterorganisation (Koordinierungsstelle/Verband), die der nationalen Organisation angeschlossen und/oder angegliedert ist;
  • die Ortsgruppe, die der nationalen Organisation angeschlossen und/oder angegliedert ist.

Im Sinne der Erstattung gelten als nationale Organisationen:

  • die in Abschnitt E – Vereinsnetzwerke eingetragenen Einrichtungen
  • die nationalen Verbände und Koordinierungsstellen – die in mehreren Regionen tätig sind – die im RUNTS in den Abschnitten A und B des RUNTS eingetragen sind

Die begünstigten Einrichtungen müssen ab dem Datum der Zahlung des Beitrags, auf den sich der Zuschussantrag bezieht, und mindestens biszum Datum des Erlasses über die Gewährung der Erstattung ihren Sitz in der Provinz Trient haben.

Für die Gewährung der Erstattung ist dieEintragung in das RUNTS der begünstigten Einrichtungen muss mindestens ab dem 31. Dezember des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, bestehen und bis zum Datum des Beschlusses über die Gewährung der Rückerstattung fortbestehen, vorbehaltlich der Bestimmungen für Verbände und Koordinierungsgremien.

So geht es

Der Antrag muss elektronisch über die untenstehende grüne Schaltfläche mit der Aufschrift„Zum Dienst“ eingereicht werden, die den Online-Start des Verfahrens über die elektronische Plattform„Stanza del cittadino “ ermöglicht, nachdem Sie sich mit Ihren digitalen Zugangsdaten authentifiziert haben:

  • SPID (öffentliches System zur Verwaltung der digitalen Identität von Bürgern und Unternehmen)
  • CIE (elektronischer Personalausweis)
  • CNS (Nationale Dienstleistungskarte)

Der Antrag kann eingereicht werden:

  1. vom vorübergehenden gesetzlichen Vertreter
  2. von einem Bevollmächtigten

Die bevollmächtigte Person muss einer der folgenden Kategorien angehören:

  • einer im entsprechenden beglaubigten Register eingetragenen ehrenamtlichen Mitarbeiter
  • Mitglied des Vorstands
  • Angestellter oder mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbarer Mitarbeiter der Einrichtung mit offenem INAIL-Status

Die Vollmacht muss vom gesetzlichen Vertreter digital (in einer unveränderbaren Datei) unterzeichnet oder von diesem eigenhändig unterzeichnet werden (in diesem Fall ist ein Ausweisdokument des Erklärenden beizufügen).

Besondere Fälle

Ausfall der Plattform

AUSSCHLIESSLICH im Falle einer schwerwiegenden Nichtverfügbarkeit der Plattform, d. h. im Falle einer schwerwiegenden Störung, werden die Fristen für die Einreichung des Antrags um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer der Störung entspricht (durch eine Verfügung des für die zuständige Einrichtung verantwortlichen Leiters), und über die offizielle Website der Autonomen Provinz Trient bekannt gegeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. eine Kopie jeder Zahlungsbestätigung, die an die nationale Behörde ausgestellt wurde;
  2. (ggf.) eine Liste der angeschlossenen Mitglieder;
  3. eine von der nationalen Organisation ausgestellte Erklärung, die unter anderem die Gültigkeitsdauer der Mitgliedsbeiträge, den Einzelbetrag jedes Mitgliedsbeitrags sowie die Anzahl und den Versicherungsschutz der Policen (Unfall-/Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung) enthalten muss;
  4. (ggf.) eine Sondervollmacht, sofern der Antrag von einem Bevollmächtigten eingereicht wird; diese ist mittels eines entsprechenden, von der zuständigen Stelle genehmigten Formulars einzureichen (das über den untenstehenden Link heruntergeladen werden kann).

Formulare

Zeiten und Fristen

2026 31 Jul

Periodo presentazione domande 01.07.2026 ⇢ 31.07.2026

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90 Tage beginnen am Tag nach der Einreichung der Anträge

Zugang zum Service

Antrag auf Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
SPID Stufe 2
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri per il rimborso degli oneri assicurativi e delle quote di adesione ad organizzazioni nazionali sostenuti dalle organizzazioni di volontariato e dalle associazioni di promozione sociale, ai sensi dell'art. 5 commi 2 e 3 della legge provinciale 13 febbraio 1992, n. 8

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Art. 9 commi 4 e 6 della Legge provinciale 9 dicembre 2025, n. 9: Conferma dei criteri per il rimborso degli oneri assicurativi e delle quote di adesione versate a favore delle reti associative, federazioni e coordinamenti sostenuti dalle organizzazioni di volontariato e dalle associazioni di promozione sociale approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 602 di data 29 aprile 2025

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Begleitdokumente

Istruzioni operative alla compilazione della dichiarazione per la ritenuta del 4%

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INFORMATIVA PER TRATTAMENTO EX ARTT. 13 E 14 DEL REGOLAMENTO UE n. 679 del 2016

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 02.09.2026 12:03

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