Eine Person mit einer Behinderung, die die Anforderungen der mit Beschluss Nr. 672/2013 des Provinzialrats, später geändert durch Beschluss Nr. 391/2014, genehmigten Kriterien erfüllt, kann in folgenden Fällen eine Erstattung beantragen
- persönlich eines der Fahrzeuge mit Sondergenehmigung (z.B. Motorräder, Autos, Land- und Arbeitsmaschinen) oder ein Fahrzeug, für das keine Genehmigung erforderlich ist, führt
- als Beifahrer (bei Motorrädern und Autos), wenn er/sie dauerhaft fahruntüchtig ist.
Die behinderte Person (als Fahrer oder Beifahrer) muss über folgende Voraussetzungen verfügen
- die von den zuständigen Gesundheitskommissionen erklärten gesundheitlichen Voraussetzungen
- Wohnsitz in einer Gemeinde der Autonomen Provinz Trient seit mindestens 3 Jahren
- ICEF-Indikator von weniger als 0,70.
Der Antrag kann vom Nutzer selbst oder von einem gesetzlichen Vertreter (z. B. Vormund, Pfleger, Betreuer, Elternteil bei Minderjährigen) gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass keine Kosten für den Kauf von Fahrzeugen, sondern nur für deren Anpassung übernommen werden.
Der Zuschuss für Fahrzeuge, die bereits serienmäßig mit einem Automatikgetriebe oder einem anderen Servomechanismus entsprechend der dauerhaft eingeschränkten Mobilität der Person ausgestattet sind, wird berechnet, indem die Kostendifferenz zwischen der normalen Version des Fahrzeugs und der vom Hersteller angepassten Version als zuschussfähige Ausgabe berücksichtigt wird.