Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Erstattung der Kosten für die Anpassung von Fortbewegungsmitteln für behinderte Menschen

  • Aktiv

Der Dienst ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, die Erstattung von Kosten für die Anpassung von Kraftfahrzeugen zu beantragen, die von den Begünstigten selbst gefahren oder überwiegend für ihre Beförderung genutzt werden.

Beschreibung

Der Beitrag wird gewährt für

  • Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen der Arbeit
  • Nutzung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsortes
  • andere Zwecke.

An wen es sich richtet

Eine Person mit einer Behinderung, die die Anforderungen der mit Beschluss Nr. 672/2013 des Provinzialrats, später geändert durch Beschluss Nr. 391/2014, genehmigten Kriterien erfüllt, kann in folgenden Fällen eine Erstattung beantragen

  • persönlich eines der Fahrzeuge mit Sondergenehmigung (z.B. Motorräder, Autos, Land- und Arbeitsmaschinen) oder ein Fahrzeug, für das keine Genehmigung erforderlich ist, führt
  • als Beifahrer (bei Motorrädern und Autos), wenn er/sie dauerhaft fahruntüchtig ist.

Die behinderte Person (als Fahrer oder Beifahrer) muss über folgende Voraussetzungen verfügen

  • die von den zuständigen Gesundheitskommissionen erklärten gesundheitlichen Voraussetzungen
  • Wohnsitz in einer Gemeinde der Autonomen Provinz Trient seit mindestens 3 Jahren
  • ICEF-Indikator von weniger als 0,70.

Der Antrag kann vom Nutzer selbst oder von einem gesetzlichen Vertreter (z. B. Vormund, Pfleger, Betreuer, Elternteil bei Minderjährigen) gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass keine Kosten für den Kauf von Fahrzeugen, sondern nur für deren Anpassung übernommen werden.

Der Zuschuss für Fahrzeuge, die bereits serienmäßig mit einem Automatikgetriebe oder einem anderen Servomechanismus entsprechend der dauerhaft eingeschränkten Mobilität der Person ausgestattet sind, wird berechnet, indem die Kostendifferenz zwischen der normalen Version des Fahrzeugs und der vom Hersteller angepassten Version als zuschussfähige Ausgabe berücksichtigt wird.

So geht es

Die betroffene Person muss den ICEF für ihren Haushalt zunächst bei einem Steuerberatungszentrum (CAF) beantragen.

Der Antrag kann gestellt werden

  • durch telefonische Vereinbarung eines Termins beim UMSE-Büro für Behinderte, soziale und gesundheitliche Integration - Via Gilli 4 - 38121 Trient
  • oder bei den Außenstellen des PAT

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung, falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits zugelassen war;
  • Kopie des Kostenvoranschlags für die Anpassung des Fahrzeugs oder quittierte Rechnungen für die Anpassung, die nicht älter als ein Jahr ab dem Datum der Antragstellung sein dürfen;
  • Kopie des Sonderführerscheins oder des Dokuments, das den Sonderführerschein vorübergehend ersetzt;
  • Kopie der Bescheinigung über den Zustand der Behinderung, ausgestellt vom Gesundheitsamt der Provinz;
  • Einverständniserklärung des Halters des Fahrzeugs, falls dieser nicht mit der behinderten Person identisch ist, zur Vornahme aller erforderlichen Änderungen am angepassten Fahrzeug, um die dauerhaft fahruntüchtige Person zu befördern.

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 1. April bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Eliminazione delle barriere architettoniche in provincia di Trento

Weiterlesen

Criteri e modalità per la concessione dei contributi a rimborso delle spese per l'adattamento dei mezzi di locomozione per disabili, previsti dall'articolo 19 della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1. Revoca delle deliberazioni della Giunta provinciale n. 2611 di data 23 novembre 2007 e n. 704 del 13 aprile 2012.

Weiterlesen

Modifica dell'allegato A) alla deliberazione n. 672 di data 12 aprile 2013 concernente i criteri e le modalità per la concessione dei contributi a rimborso delle spese per l'adattamento dei mezzi di locomozione per disabili (articolo 19 della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1).

Weiterlesen

Kontakt

Contatti di Umse disabilita' ed integrazione socio - sanitaria

Email - Segreteria:
umse.disabili_integrasociosan@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
umse.disabili_integrasociosan@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494000

Fax - Segreteria:
0461.494159

Cooperativa HandiCREA

Indirizzo:
Trento - Via S. Martino, 46

Telefono:
0461 239396

Email:
info@handicrea.it

Mo.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Di.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Mi.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Do.
8:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2022

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 00:41

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren