Beschreibung
Ländliche Beherbergungsbetriebe sind Beherbergungsbetriebe in bestehenden traditionellen Gebäuden in ländlicher Umgebung, die mit Gästezimmern ausgestattet sind, auch in mehreren Wohnungen im selben Gebäude mit Kochnische oder unabhängigem Küchendienst, in denen Beherbergungsleistungen und möglicherweise Speisen und Getränke angeboten werden.
Beschränkungen
Unbeschadet der Einhaltung der geltenden städtebaulichen, gesundheitlichen, feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Vorschriften müssen die ländlichen Einrichtungen folgende strukturelle Mindestanforderungen erfüllen
- Sie müssen sich in bestehenden Gebäuden in Berggebieten oder in Gebieten befinden, die traditionell für landwirtschaftliche und weidmännische Tätigkeiten genutzt werden, sofern es sich um Umgebungen handelt, die kaum von Verstädterungserscheinungen betroffen sind.
- es muss sich um historische Gebäude handeln, die typisch für die traditionelle ländliche Architektur sind, wie Bauernhäuser, Gehöfte, Almen, Mühlen, historische Häuser und dergleichen, auch wenn sie bereits restauriert, renoviert oder umstrukturiert oder, im Falle von Ruinen, rekonstruiert wurden, und sie müssen Parameter für die Grundfläche, die Höhe und das Belichtungsverhältnis aufweisen, so dass sie keine Erweiterungen, Aufstockungen oder neue Anbauten für die Nutzung als Unterkunft benötigen, mit Ausnahme derjenigen, die nach den Durchführungsbestimmungen des allgemeinen Stadtplans oder der Bauvorschriften der Gemeinde in dem betreffenden Gebiet zulässig sind.
In den Durchführungsbestimmungen werden die weiteren baulichen Mindestanforderungen an die Betriebe festgelegt.
Die Dienstleistungen, die gewährleistet sein müssen, sind:
Der Betreiber der Tätigkeit ist zu folgenden ordnungsrechtlichen Pflichten verpflichtet:
- Übermittlung der Namen der Gäste an dieBehörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 24 Stunden, ausschließlich über die Website weballoggitati.it die mit den von der Polizeidirektion Trient zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen zugänglich ist.
- Online-Eingabe der Touristenpräsenzen (C59-ISTAT-Formulare) in das Tourismus-System der Provinz (STU) für die statistische Erhebung ISTAT.
- Entrichtung der von den Gästen erhobenenKurtaxe über das Portal Pagosemplice innerhalb der festgelegten Fristen. Alle Informationen über die Erhebung der Kurtaxe finden Sie auf der Website der Trentino Riscossioni S.p.a. im Abschnitt über die Kurtaxe.