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Eröffnung eines Unternehmens im ländlichen Raum

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Wie man einen ländlichen Beherbergungsbetrieb eröffnet und führt

Beschreibung

Ländliche Betriebe sind Beherbergungsbetriebe, die sich in bestehenden traditionellen Gebäuden in ländlicher Umgebung befinden, mit Gästezimmern ausgestattet sind, auch wenn sie in mehreren Wohnungen desselben Gebäudes untergebracht sind, die mit einer Kochnische oder einem unabhängigen Küchendienst ausgestattet sind, und in denen Unterkunft und, falls erforderlich, Verpflegung und Getränke angeboten werden.

Die Anbieter von Beherbergungsbetrieben in ländlichen Gebieten verpflichten sich, während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren die Anlagen des Gebäudes oder des Gemeindegebiets, zu dem sie gehören, in den Grenzen und nach den Modalitäten instand zu halten, die in einer besonderen Vereinbarung festgelegt sind, die der Antragsteller mit der für das Gebiet zuständigen Gemeinde abschließt.

Beschränkungen

Ländliche Einrichtungen müssen in bestehenden Gebäuden in Berggebieten oder in traditionell land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebieten untergebracht sein, sofern sie nicht von der Verstädterung betroffen sind.

Bei den Gebäuden muss es sich um historische Objekte handeln, die für die traditionelle ländliche Architektur typisch sind, wie z. B. Hütten, Bauernhöfe, Almen, Mühlen, historische Häuser und dergleichen, auch wenn sie bereits restauriert, renoviert oder umstrukturiert oder, im Falle von Ruinen, rekonstruiert wurden, und sie müssen Parameter für die Grundfläche, die Höhe und das Belichtungsverhältnis aufweisen, die keine Erweiterungen, Aufstockungen oder neue Anbauten für die Nutzung als Beherbergungsbetrieb erfordern, es sei denn, diese sind nach den Durchführungsbestimmungen des allgemeinen Stadtplans oder den Bauvorschriften der Gemeinde in dem betreffenden Gebiet zulässig.

Unbeschadet der Einhaltung der geltenden städtebaulichen, gesundheitlichen, feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Vorschriften müssen die ländlichen Betriebe die in den Durchführungsbestimmungen festgelegten baulichen Mindestanforderungen erfüllen.

Die folgenden Mindestanforderungen an die Dienstleistungen müssen in ländlichen Betrieben gewährleistet sein

  • ein Empfangsdienst, der mindestens 8 Stunden pro Tag gewährleistet ist
  • Zimmer- oder Wohnungsreinigung einmal pro Tag;
  • Wechsel der Zimmer- oder Badwäsche mindestens zweimal wöchentlich, in jedem Fall aber bei jedem Wechsel der Gäste;
  • Wechsel der Küchenwäsche bei jedem Wechsel der Gäste.

Der Betriebsleiter ist an folgende Verpflichtungen gebunden

  • Übermittlung der Namen der Gäste an dieBehörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 24 Stunden, ausschließlich über die Website weballoggitati.it die mit den von der Polizeidirektion Trient zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen zugänglich ist.
  • Online-Eingabe der touristischen Anwesenheiten (C59-ISTAT-Formulare) in das Tourismus-System der Provinz (STU) für die statistische Erhebung ISTAT.

Das Amt für Beherbergung und Fremdenverkehr des Dienstes für Tourismus und Sport stellt dem Benutzer die Zugangsdaten zum Tourismusinformationssystem der Provinz(STU) zur Verfügung, um die entsprechenden Änderungen der persönlichen Daten zu verwalten und die Besucherzahlen zu statistischen Zwecken zu übermitteln (C59-ISTAT).

An wen es sich richtet

Anträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden, die eine ländliche Tätigkeit in unternehmerischer Form ausüben wollen.

So geht es

Die Eröffnung eines ländlichen Betriebs unterliegt der Genehmigung, die von der für das Gebiet zuständigen Gemeinde nach Abschluss einer Vereinbarung erteilt wird.

Die Erteilung der Genehmigung unterliegt der positiven Stellungnahme der Dienststellenkonferenz, die sich aus einem Vertreter der für Tourismus, Landwirtschaft, Verwaltungspolizei, Stadtplanung und Gesundheit zuständigen Dienststellen der Provinz und einem Vertreter der für das Gebiet zuständigen Gemeinde zusammensetzt.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Dokumentation wird von der territorial zuständigen Gemeinde erstellt.

Zeiten und Fristen

Die Konferenz der Dienststellen wird von der Gemeinde mit territorialer Zuständigkeit innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags einberufen; für sie gelten die Bestimmungen des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 maggio 2002, n. 7 'Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica'

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

Letzte Änderung: 06.05.2026 12:39

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