Beschreibung
Ländliche Betriebe sind Beherbergungsbetriebe, die sich in bestehenden traditionellen Gebäuden in ländlicher Umgebung befinden, mit Gästezimmern ausgestattet sind, auch wenn sie in mehreren Wohnungen desselben Gebäudes untergebracht sind, die mit einer Kochnische oder einem unabhängigen Küchendienst ausgestattet sind, und in denen Unterkunft und, falls erforderlich, Verpflegung und Getränke angeboten werden.
Die Anbieter von Beherbergungsbetrieben in ländlichen Gebieten verpflichten sich, während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren die Anlagen des Gebäudes oder des Gemeindegebiets, zu dem sie gehören, in den Grenzen und nach den Modalitäten instand zu halten, die in einer besonderen Vereinbarung festgelegt sind, die der Antragsteller mit der für das Gebiet zuständigen Gemeinde abschließt.
Beschränkungen
Ländliche Einrichtungen müssen in bestehenden Gebäuden in Berggebieten oder in traditionell land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebieten untergebracht sein, sofern sie nicht von der Verstädterung betroffen sind.
Bei den Gebäuden muss es sich um historische Objekte handeln, die für die traditionelle ländliche Architektur typisch sind, wie z. B. Hütten, Bauernhöfe, Almen, Mühlen, historische Häuser und dergleichen, auch wenn sie bereits restauriert, renoviert oder umstrukturiert oder, im Falle von Ruinen, rekonstruiert wurden, und sie müssen Parameter für die Grundfläche, die Höhe und das Belichtungsverhältnis aufweisen, die keine Erweiterungen, Aufstockungen oder neue Anbauten für die Nutzung als Beherbergungsbetrieb erfordern, es sei denn, diese sind nach den Durchführungsbestimmungen des allgemeinen Stadtplans oder den Bauvorschriften der Gemeinde in dem betreffenden Gebiet zulässig.
Unbeschadet der Einhaltung der geltenden städtebaulichen, gesundheitlichen, feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Vorschriften müssen die ländlichen Betriebe die in den Durchführungsbestimmungen festgelegten baulichen Mindestanforderungen erfüllen.
Die folgenden Mindestanforderungen an die Dienstleistungen müssen in ländlichen Betrieben gewährleistet sein
- ein Empfangsdienst, der mindestens 8 Stunden pro Tag gewährleistet ist
- Zimmer- oder Wohnungsreinigung einmal pro Tag;
- Wechsel der Zimmer- oder Badwäsche mindestens zweimal wöchentlich, in jedem Fall aber bei jedem Wechsel der Gäste;
- Wechsel der Küchenwäsche bei jedem Wechsel der Gäste.
Der Betriebsleiter ist an folgende Verpflichtungen gebunden
- Übermittlung der Namen der Gäste an dieBehörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 24 Stunden, ausschließlich über die Website weballoggitati.it die mit den von der Polizeidirektion Trient zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen zugänglich ist.
- Online-Eingabe der touristischen Anwesenheiten (C59-ISTAT-Formulare) in das Tourismus-System der Provinz (STU) für die statistische Erhebung ISTAT.
- Entrichtung der von den Gästen erhobenenKurtaxe über das Portal Pagosemplice innerhalb der festgelegten Fristen. Alle Informationen über die Erhebung der Kurtaxe finden Sie auf der Website der Trentino Riscossioni S.p.a. im Abschnitt über die Kurtaxe.
Das Amt für Beherbergung und Fremdenverkehr des Dienstes für Tourismus und Sport stellt dem Benutzer die Zugangsdaten zum Tourismusinformationssystem der Provinz(STU) zur Verfügung, um die entsprechenden Änderungen der persönlichen Daten zu verwalten und die Besucherzahlen zu statistischen Zwecken zu übermitteln (C59-ISTAT).