Eröffnung eines Gästehauses

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Wie man ein Gästehaus eröffnet und führt

Beschreibung

Gästehäuser sind Beherbergungsbetriebe mit nicht mehr als fünfundzwanzig Gästezimmern, auch wenn sie in mehreren Wohnungen im selben Gebäude oder in verschiedenen, jedoch unmittelbar miteinander verbundenen Gebäuden untergebracht sind, in denen Beherbergungsleistungen sowie etwaige Verpflegungsleistungen nur für die untergebrachten Personen und sonstige Nebenleistungen erbracht werden.

Beschränkungen

Unbeschadet der Einhaltung der geltenden Vorschriften in den Bereichen Städtebau, Gesundheit, Brandschutz und Sicherheit müssen die Gästehäuser folgende strukturelle Mindestanforderungen erfüllen

a) eine Mindestzimmerfläche von mindestens 8 bzw. 12 Quadratmetern für Zimmer, die für ein bzw. zwei Betten zugelassen sind, zuzüglich 6 Quadratmetern für jedes weitere zugelassene Bett; bei der Erreichung der Mindestfläche wird auch der begehbare Kleiderschrank bis zu einer maximalen Größe von 2 Quadratmetern berücksichtigt
b) eine Mindestfläche der Küche und des Wohnzimmers, die als Küche oder Wohnzimmer der Wohnung genutzt werden, von mindestens 2 bzw. 8 Quadratmetern;
(c) eine Mindestfläche der privaten Badezimmer von mindestens 3 Quadratmetern und eine Mindestausstattung mit einem Waschbecken, einer Badewanne oder Dusche und einer Toilette;
(d) eine Mindestanzahl von privaten Badezimmern, die den Wohneinheiten zugeordnet sind, von mindestens 40 % der Gesamtzahl der Zimmer und Wohnungen
e) ein Gemeinschaftsbad für Zimmer ohne eigenes Bad im Umfang von einem Bad für je angefangene acht Betten; das Gemeinschaftsbad muss mit der Mindestfläche und den Anforderungen ausgestattet sein, die in den kommunalen Bauvorschriften für Bäder in Privatwohnungen festgelegt sind

f) eine Mindestzimmerausstattung, die aus einem Kleiderschrank oder einem begehbaren Kleiderschrank, einem Tisch und - für jeden Schlafplatz - einem Bett, einem Stuhl oder Sessel/Sofa und einem Nachttisch oder etwas Gleichwertigem besteht

g) ein oder mehrere Räume für die Verabreichung von Speisen und Getränken mit einer Gesamtfläche von mindestens 0,8 Quadratmetern pro Bett, die in den in Artikel 31 Absatz 3 des Provinzialgesetzes genannten Fällen mit dem Speisesaal von Einrichtungen, die der Öffentlichkeit traditionelle Mahlzeiten servieren, zusammenfallen können; in jedem Fall muss eine Mindestfläche von mindestens 8 Quadratmetern gewährleistet sein

h) mindestens einen Telefonapparat zur gemeinsamen Nutzung.
Das gelegentliche und vorübergehende Aufstellen eines Bettes in jedem Zimmer ist zulässig, wenn die Gäste einen Minderjährigen begleiten; in diesem Fall muss das aufgestellte Bett bei der Abreise des Gastes wieder entfernt werden.

Die folgenden Dienstleistungen müssen gewährleistet sein

  • Empfangsdienst, der mindestens 8 Stunden pro Tag gewährleistet ist
  • Reinigung des Zimmers oder der Wohnung einmal pro Tag;
  • Wechsel der Bettwäsche und der Handtücher mindestens einmal pro Woche und in jedem Fall bei jedem Wechsel des Gastes;
  • Wechsel der Küchenwäsche bei jedem Wechsel der Gäste;
  • ständige Versorgung mit Strom, Warmwasser und Raumheizung.

Der Ausschank von Speisen und Getränken, sofern vorhanden, ist auf die untergebrachten Personen beschränkt.

Der Betreiber der Aktivität ist an folgende Verpflichtungen gebunden

  • Beschaffung, Angabe und Aushang der CIN(siehe alle Informationen)
  • Übermittlung der Namen der Gäste an dieBehörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 24 Stunden, ausschließlich über das Portal weballoggitati.it das mit den von der Polizeidirektion Trient zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen zugänglich ist.
  • Online-Eingabe der Touristenpräsenzen (C59-ISTAT-Formulare) in das Tourismussystem der Provinz (STU) für die statistische Erhebung ISTAT.
  • Entrichtung der von den Gästen erhobenenKurtaxe über das Portal Pagosemplice innerhalb der festgelegten Fristen. Alle Informationen über die Erhebung der Kurtaxe finden Sie auf der Website der Trentino Riscossioni S.p.a. im Abschnitt über die Kurtaxe.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden, die die Tätigkeit der Zimmervermietung in unternehmerischer Form ausüben wollen.

So geht es

Reichen Sie die SCIA - segnalazione certificata di inizio attività (zertifizierte Inbetriebnahmemeldung) für Gästehäuser bei der zuständigen Gemeinde über den Einheitlichen Telematikdienst für produktive Tätigkeiten (SUAP) der Trentiner Gemeinden ein, der unter folgendem Link zugänglich ist: www.impresainungiorno.gov.it nach Authentifizierung mit SPID, CIE oder CNS.

Es ist möglich, mit dementsprechenden Formular dieZuweisung der Qualitätsstufe der Struktur mit dem Symbol "Sonne" zu beantragen, wenn die Anforderungen erfüllt sind.

Die gewählte Methode bezieht sich auf die Verwendung des "Sonnensymbols". Insbesondere gibt es die Vergabe von 1, 2, 3 oder 4 Sonnen in Bezug auf die angebotenen Struktur- und Leistungsparameter.

Auch Anträge auf Änderung oder Beendigung müssen auf die gleiche Weise eingereicht werden.

Besondere Fälle

Falls der Vermieter in demselben Gebäudekomplex traditionelle Mahlzeiten an die Öffentlichkeit ausgibt, kann die Ausgabe von Speisen und Getränken auch an Personen erfolgen, die nicht in den Räumlichkeiten des Vermieters untergebracht sind.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem bei der Stadtverwaltung einzureichenden SCIA müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  1. Fotokopie des gültigen Personalausweises (nur wenn die SCIA nicht im Beisein des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)
  2. Kopie der gültigen Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger)
  3. Quittung über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr, falls zutreffend.

Zeiten und Fristen

Die zuständige Gemeinde prüft innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung die Erklärungen und teilt etwaige Gründe mit, die der Fortsetzung der Tätigkeit entgegenstehen.
Das Amt für Beherbergung und touristische Berufe des Dienstes für Tourismus und Sport stellt dem Nutzer die Zugangsdaten zum Tourismusinformationssystem der Provinz(STU) zur Verfügung, um die entsprechenden Registeränderungen zu verwalten und die Anwesenheiten zu statistischen Zwecken zu übermitteln (C59-ISTAT).

Das Büro für Beherbergungs- und Tourismusberufe übermittelt den neuen Inhabern auch das Muster für die Zuweisung des Qualitätsniveaus gemäß Beschluss Nr. 1575 vom 25. Juni 2009, geändert durch Beschluss Nr. 659 vom 26. März 2010, für die Anerkennung der verschiedenen Qualitätsstufen, die den Beherbergungsbetrieben in der Provinz Trient gemäß Artikel 31, Absatz 1 bis des Provinzgesetzes 7/2002 zuerkannt werden.

Zugang zum Service

Übermittlung von Telematikdateien an Gemeinden - Suap

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Electronic IDentification, Authentication and Trust Services (eIDAS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 maggio 2002, n. 7 'Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica'

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Informativa Privacy Sistema Informativo del Turismo (STU)

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:21

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