Eröffnung eines Bed and Breakfast

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Wie man ein Bed and Breakfast in der Autonomen Provinz Trient eröffnet und führt

Beschreibung

Bed and Breakfast ist eine Form der touristischen Bewirtung, die gelegentlich von Personen angeboten wird, die ausschließlich im Rahmen einer familiären Organisation einen Teil des Gebäudes, in dem sie wohnen, bis zu maximal vier Zimmern nutzen und dort Unterkunft und Frühstück anbieten.

Die Beherbergung ist auch in dem Gebäude erlaubt, in dem man seinen Wohnsitz gewählt hat, unter der Bedingung, dass der Inhaber der Beherbergung in einer Gemeinde der Provinz Trient wohnt und die Tätigkeit an mindestens 60 Tagen, auch an nicht aufeinanderfolgenden Tagen, im Jahr ausgeübt wird.

Beschränkungen

Die Tätigkeit kann in der Residenz oder dem Wohnsitz des B&B-Managers durchgeführt werden, auf einer gelegentlichen Basis, mit bis zu 4 Zimmern, nur mit der Familienorganisation.

Die zu garantierenden Leistungen sind

  • Zimmer und Frühstück;
  • die tägliche Reinigung der Räumlichkeiten;
  • Bereitstellung und regelmäßiger Wechsel der Wäsche, einschließlich der Handtücher;
  • die Lieferung von Strom, Warmwasser und Heizung der Zimmer;

Für das Frühstück ist das Angebot von manipulierten Lebensmitteln und Getränken (Kuchen, Kekse, Brot und andere vom Verwalter zu Hause zubereitete Lebensmittel) nach den Vorschriften zulässig. In diesem Fall gibt die SCIA an, dass sie an einem Schulungsprogramm für Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln (h.a.c.c.p.) teilgenommen und das entsprechende Zertifikat erhalten haben.

Um ein hohes Verbraucherschutzniveau in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, muss derjenige, der im Rahmen des Frühstücksdienstes zu behandelnde Lebensmittel und Getränke anbietet , den Gast über die Möglichkeit informieren, sich bei der für das Gebiet zuständigen Gemeinde zu beschweren, wenn er im Zusammenhang mit dem Frühstücksdienst mangelhafte hygienische Bedingungen oder gesundheitsgefährdende Situationen im Zusammenhang mit dem Angebot von behandelten Lebensmitteln und Getränken festgestellt hat.

Der Betreiber der Tätigkeit ist an die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen gebunden:

  • Übermittlung der Namen der Gäste an dieBehörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 24 Stunden, ausschließlich über das Portal weballoggitati.it das mit den von der Polizeidirektion Trient zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen zugänglich ist.
  • Online-Eingabe der Touristenpräsenzen (C59-ISTAT-Formulare) in das Tourismussystem der Provinz (STU) für die statistische Erhebung ISTAT.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von Bürgern mit Wohnsitz in der Provinz Trient gestellt werden, die in ihrem Wohnsitz oder ihrer Wohnung ein Bed & Breakfast betreiben.

So geht es

Reichen Sie eine beglaubigte Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) bei der örtlich zuständigen Gemeinde ein.
Die Formulare sind auf dem Portal des Consorzio dei Comuni Trentini verfügbar.

Anträge auf Änderung oder Einstellung der Tätigkeit müssen ebenfalls auf diese Weise eingereicht werden.

Besondere Fälle

Es besteht die Möglichkeit, derVereinigung "Bed and Breakfast di Qualità in Trentino" beizutreten, die von der Provinz und den Berufsverbänden initiiert wurde und die Einhaltung der "Family Hospitality Charter" und die Verwendung des entsprechenden Logos, das bei der Handelskammer Trient registriert ist, voraussetzt.

Die"Charta der familiären Gastfreundschaft" regelt die strukturellen und verwaltungstechnischen Anforderungen des Dienstes, die Verfahren für den Beitritt zum "System" und die Bedingungen für die Dauerhaftigkeit: Der Beitritt zum "System" bringt verschiedene Vorteile mit sich, darunter die Einbeziehung der angeschlossenen B&Bs in die Werbeaktionen von Trentino Marketing und anderen lokalen Werbeakteuren.

Für Informationen: Verein "Bed and Breakfast of Quality in Trentino" c/o ASAT - Tel. 0461/923666 -E-Mail: info@trentinobedandbreakfast.it

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem SCIA müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  1. Fotokopie des gültigen Personalausweises (nur wenn die SCIA nicht im Beisein des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird)
  2. Kopie der gültigen Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger)
  3. Beleg über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr, falls zutreffend.

Zeiten und Fristen

Die zuständige Gemeinde prüft innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung die Erklärungen und teilt etwaige Gründe mit, die der Fortsetzung der Tätigkeit entgegenstehen könnten.
Das Amt für Empfang und touristische Berufe des Dienstes für Tourismus und Sport stellt dem Nutzer die Zugangsdaten zum Tourismusinformationssystem der Provinz(STU) zur Verfügung, um die entsprechenden Registeränderungen zu verwalten und die Anwesenheiten zu statistischen Zwecken zu übermitteln (C59-ISTAT).

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 maggio 2002, n. 7 'Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica'

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Informativa Privacy Sistema Informativo del Turismo (STU)

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Kontakt

Contatti di Ufficio ricettivita' e professioni turistiche

Email - Segreteria:
ufficio.ricettivita.professionitur@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.turismo@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496564

Telefono - Segreteria:
0461.496536

Fax - Segreteria:
0461.496570

Contatti di Servizio turismo e sport

Email - Segreteria:
serv.turismo@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.turismo@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496535

Fax - Segreteria:
0461.496570

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:28

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