Eröffnung eines Albergo Diffuso

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Wie eröffnet und verwaltet man eine Beherbergungseinrichtung, die nicht zum Hotel gehört und aus mindestens sieben Unterkünften besteht, die sich in verschiedenen Gebäuden befinden, aber einheitlich verwaltet werden.

Beschreibung

Der"albergo diffuso " ist eine als Einheit geführte Beherbergungsstruktur ohne Hotelcharakter mit mindestens sieben Unterkunftseinheiten , die sich in verschiedenen Gebäuden befinden, durch zentralisierte Dienstleistungen integriert sind und durch die Aufwertung mehrerer bestehender Gebäude organisiert werden.

Diese Form der Beherbergung ist darauf ausgerichtet, den vorhandenen Gebäudebestand besser zu nutzen und stillgelegte Immobilien wieder nutzbar zu machen, neue Beherbergungsformen zu fördern und den Tourismus in Natur-, Umwelt- und Kulturgütern in ländlichen und städtischen Gebieten aufzuwerten.

Die Gebäude, die für den albergo diffuso genutzt werden sollen, sollten sich vorzugsweise in Gemeinden oder deren Bezirken befinden, die von einer zunehmenden Abwanderung der Bevölkerung betroffen sind oder in denen der Tourismus nur eine geringe Rolle spielt.

Um die Schaffung dieser Art von Unterkünften zu erleichtern, hat die Autonome Provinz Trient in ihren städtebaulichen Vorschriften der Provinz festgelegt , dass eine Nutzungsänderung von einem Wohnhaus zu einem Albergo diffuso keine Nutzungsänderung darstellt, solange die im PRG vorgesehenen Zonenvorschriften eingehalten werden.

Darüber hinaus hat die Provinz, ebenfalls mit demselben Planungsinstrument, in Bezug auf die "Arbeiten von öffentlichem Interesse für die Erteilung der städtebaulichen Ausnahmegenehmigung" auch "die Durchführung von Eingriffen zur Wiederherstellung von Gebäuden, die zu historischen Siedlungen gehören, auch wenn sie verstreut liegen, und von Gebäuden von historischem Interesse, die, wenn auch nur teilweise, für Beherbergungszwecke genutzt werden sollen (mit Ausnahme von Ferienhäusern und -wohnungen), die nicht den Abriss von Umfassungsmauern und keine Vergrößerung des Stadtvolumens zur Folge haben", aufgenommen.

Beschränkungen

Das Albergo diffuso muss einen Frühstücksservice sowie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Speisen und Getränken und andere Nebenleistungen anbieten.

Die Wohneinheiten des Albergo diffuso müssen sich in der Gemeinde befinden, in der sich der Sitz der Rezeption des Albergo diffuso befindet, oder in benachbarten Gemeinden. Die maximale Entfernung zwischen jeder Wohneinheit und den Gebäuden, in denen die zentralen Dienstleistungen erbracht werden, darf 500 Meter nicht überschreiten und wird durch Messung des Fußwegs zwischen den jeweiligen Haupteingängen berechnet. Auf begründeten Antrag kann diese Entfernung von der zuständigen Gemeinde bis zu einer Anzahl von Wohneinheiten, die 50 % nicht überschreitet (innerhalb des 500-Meter-Fußweges), aufgehoben werden.

Vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden städtebaulichen, gesundheitlichen, feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Vorschriften darf das Albergo Diffuso für höchstens 30 % der Betten über Wohneinheiten mit eigener Kücheneinrichtung verfügen.

Der Betriebsleiter hat die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen

  • Beschaffung, Angabe und Aushang der CIN(siehe alle Informationen)
  • Übermittlung der Namen der Gäste an die Behörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 24 Stunden, ausschließlich über das Portal weballoggitati.it, das mit den von der Polizeidirektion Trient zur Verfügung gestellten Anmeldedaten zugänglich ist.
  • Online-Eingabe der Touristenpräsenzen (C59-ISTAT-Formulare) in das Tourismussystem der Provinz (STU) für die statistische Erhebung ISTAT.
  • Entrichtung der von den Gästen erhobenen Kurtaxe über das Portal Pagosemplice innerhalb der festgelegten Fristen. Alle Informationen über die Erhebung der Kurtaxe finden Sie auf der Website der Trentino Riscossioni S.p.a. im Abschnitt über die Kurtaxe.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von Eigentümern oder Besitzern gestellt werden, die über Gebäude und/oder Anlagen verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit geeignet sind

So geht es

Die Baugenehmigung für den Bau eines Albergo diffuso wird von der örtlichen Gemeinde erteilt, nachdem sie sich vergewissert hat, dass die erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind.

Die Eröffnung, Verlegung und Erweiterung der Tätigkeit des Albergo diffuso wird nach Vorlage der SCIA (segnalazione certificata di inizio attività) bei der Gemeinde durch Kontaktaufnahme mit dem Amt für wirtschaftliche und produktive Tätigkeiten oder durch Anmeldung bei Suap/Impresa in un giorno genehmigt .

Besondere Fälle

Im Falle objektiver baulicher Unmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die ursprünglichen und traditionellen architektonischen, typologischen und konstruktiven Merkmale der für den Betrieb des Albergo diffuso vorgesehenen Gebäude zu erhalten, können der allgemeine Bebauungsplan und die Bauvorschriften besondere Bestimmungen in Bezug auf die Innenhöhen, die Belüftungs- und Beleuchtungsverhältnisse und die Mindestmaße der Räume im Verhältnis zu den Bestimmungen der geltenden städtebaulichen Vorschriften der Provinz vorsehen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Dokumentation wird von der örtlich zuständigen Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Zugang zum Service

Übermittlung von Telematikdateien an Gemeinden - Suap

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Electronic IDentification, Authentication and Trust Services (eIDAS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 maggio 2002, n. 7 'Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica'

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Informativa Privacy Sistema Informativo del Turismo (STU)

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

Letzte Änderung: 10.06.2025 08:49

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