Eröffnung einer Filiale eines Reise- und Tourismusbüros

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Beantragung der Genehmigung für die Eröffnung einer Reise- und Tourismusfiliale einer Agentur, die bereits in der Autonomen Provinz Trient oder in einer anderen Region/Provinz zugelassen ist.

Beschreibung

Beschränkungen

Die Eröffnung einer oder mehrerer Zweigstellen von Reise- und Tourismusagenturen in der Provinz ist zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind

  1. das Reise- und Tourismusbüro, das die Zweigstelle beherbergt, hat eine ordnungsgemäße Zulassung;
  2. die Versicherungspolice des Reise- und Tourismusbüros, in dem die Zweigstelle ihren Sitz hat, wird auch auf die Zweigstelle ausgedehnt
  3. die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten, die von anderen Aktivitäten innerhalb der Zweigstelle unabhängig sind und diese ausschließen, ist gewährleistet
  4. die Zweigstelle verfügt über einen technischen Leiter, der die Anforderungen an Professionalität und Leumund erfüllt; dieser Leiter kann auch für mehrere Zweigstellen gemeinsam sein.

Die Nichterfüllung der Anforderungen hat die Schließung der Zweigniederlassung zur Folge, bis die Anforderungen erfüllt sind, während die Nichtübermittlung der Mitteilung eine Verwaltungssanktion in Form der Zahlung eines Betrags zwischen 500,00 und 1.500,00 EUR nach sich zieht.

An wen es sich richtet

Reisebüros

Der Antrag kann vom Inhaber eines Reise- und Fremdenverkehrsbüros auf italienischem Staatsgebiet eingereicht werden

So geht es

Reichen Sie den Antrag über PEC mit dem beigefügten Formular bei der zuständigen Stelle des Tourismusdienstes ein.

Zeiten und Fristen

Nach der Einreichung der Vorabmitteilung für die Eröffnung einer Zweigstelle erhalten Sie eine Bescheinigung des für den Tourismus zuständigen Provinzdirektors, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle agenzie di viaggio e turismo

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Codice della normativa statale in tema di ordinamento e mercato del turismo, a norma dell’articolo 14 della legge 28 novembre 2005, n. 246, nonché attuazione della direttiva 2008/122/CE, relativa ai contratti di multiproprietà, contratti relativi ai prodotti per le vacanze di lungo termine, contratti di rivendita e di scambio.

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Individuazione dei requisiti di onorabilità di cui all'articolo 3, comma 2, lettera b), della legge provinciale 17 marzo 1988, n. 9

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Leitung einer Reise- und Tourismusagentur

Die Betreiber von Reise- und Tourismusbüros müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die von der Autonomen Provinz Trient festgelegt wurden.

Letzte Änderung: 21.10.2025 18:27

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