Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Erleichterungen für den Blumenzuchtbereich - Ankündigung 2025

  • Aktiv

Erleichterungen für Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben im Blumenzuchtsektor gemäß Artikel 48b Absatz 5 "Erleichterungen für den Blumenzuchtsektor" der Norma Foral 4/2003

© sconosciuto - Licenza sconosciuta

Beschreibung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die von der Autonomen Provinz Trient gefördert wird, bietet finanzielle Unterstützung für Investitionen im Blumenzuchtsektor in Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien über staatliche Beihilfen.

Ziel ist es, die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der Betriebe zu verbessern, die Produktionskosten zu senken, die Umweltstandards und die Energieeffizienz zu verbessern und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören der Bau oder die Modernisierung von Strukturen und Einrichtungen sowie der Kauf von spezieller Management-Hardware und -Software für den Blumenzuchtsektor.

Das Gesamtbudget für 2025 beträgt 800.000,00 EUR.

Die Beihilfehöchstintensität ist unterschiedlich: 40 % für die Verbesserung von Immobilien und den Bau fester Anlagen und 30 % für den Erwerb neuer Maschinen oder mobiler Ausrüstung. Wenn Sie ein junger Begünstigter einer Start-up-Prämie sind (oder einen Antrag gestellt haben und dieser noch nicht abgeschlossen ist), können Sie einen Bonus von +10% erhalten.

Die förderfähigen Mindestausgaben pro Antrag betragen 10.000,00 EUR (ohne MwSt.), die Höchstgrenze liegt bei 150.000,00 EUR (ohne MwSt.).

Nicht förderfähig sind Ausgaben wie Mehrwertsteuer, Zinsen, laufende Instandhaltung, Erwerb von Grundstücken und Leasinginvestitionen.

An wen es sich richtet

Der Aufruf richtet sich an landwirtschaftliche Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, die im Bereich der Blumenzucht im Trentino tätig sind.

Förderfähig sind sowohl einzelne landwirtschaftliche Betriebe als auch Unternehmen, die zur Führung solcher Betriebe gegründet wurden.

Voraussetzung ist, dass die Blumenzucht mindestens 70 % der Tätigkeit des Unternehmens ausmacht.

Die Antragsteller müssen über ein gültiges elektronisches Unternehmensregister verfügen, im Besitz geeigneter Eigentumsurkunden für die von den Maßnahmen betroffenen Parzellen sein und eine PEC- und landwirtschaftliche Mehrwertsteuernummer besitzen. Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen mit ausstehenden Einziehungsanordnungen sind nicht förderfähig.

So geht es

Um teilzunehmen, müssen Sie Ihren Antrag online über das Portal der Provinz SRTrento einreichen.

Sie müssen ein registriertes Konto haben und den Antrag digital unterschreiben.

Der Antrag muss detaillierte Informationen über die Projektinitiative enthalten, einschließlich einer Beschreibung der Maßnahmen, ihres Zwecks und der Verbesserungsaspekte sowie der Art und Weise, wie Sie die Ziele der Aufforderung erreichen wollen.

Außerdem müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen, z. B. genehmigte Pläne, geschätzte metrische Berechnungen und bei Anschaffungen mindestens drei Kostenvoranschläge von verschiedenen und konkurrierenden Anbietern.

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter folgender Adresse eingereicht werden https://srt.infotn.itdas auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/von Montag, den 28. Juli bis Montag, den 15. September 2025 gemäß den im Verfahrenshandbuch für Kontrollen und Sanktionen der Zahlstelle APPAG festgelegten Verfahren.

Der Zugang zum reservierten Bereich der SR Trient ist nur registrierten Benutzern gestattet; daher muss sich jeder Benutzer zunächst gemäß den im Handbuch auf der Homepage der SRTrento-Website angegebenen Verfahren akkreditieren. Die eingereichten Anträge müssen digital signiert sein. Für jegliche Unterstützung beim Zugang und der Aktivierung des Portals wenden Sie sich bitte an die E-Mail helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Zeiten und Fristen

Für das Jahr 2025 können die Bewerbungen vom 28. Juli bis zum 15. September 2025 eingereicht werden.

Die Verdienstrangliste wird innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge genehmigt. Die Bewilligung oder Ablehnung des Beitrags erfolgt innerhalb von 70 Tagen nach der Genehmigung der Rangliste.

Über die finanzierten Initiativen muss innerhalb von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses Rechenschaft abgelegt werden, wobei nur ein begründeter Antrag auf Verlängerung um höchstens weitere 24 Monate zulässig ist.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri generali e modalità attuative per la concessione dei contributi previsti dall''art. 48 ter, comma 5: "Agevolazioni per la floricoltura" della legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 e successive modificazioni ed integrazioni (legge provinciale in materia di agricoltura), e contestuale apertura del bando per l''annualità 2025.

Weiterlesen

Legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 art. 48 ter, 5° comma: 'Agevolazioni per la floricoltura' Approvazione della graduatoria di merito delle domande presentate ai sensi della delibera attuativa della Giunta provinciale n. 1080 di data 25 luglio 2025. Capitolo 500550.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 20.10.2025 19:33

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren