Diese Fazilitäten können zur Unterstützung von Initiativen beantragt werden, die sektorale Marketingprojekte betreffen, die direkt von Einrichtungen oder Körperschaften durchgeführt werden, die die Wirtschaftssektoren der Provinz vertreten, und die darauf abzielen, die Bestätigung der von den Trentiner Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen auf den Märkten zu fördern.
Die förderfähigen Aktivitäten beziehen sich auf Marketingmaßnahmen, die im Bezugsjahr des Antrags durchgeführt werden sollen und die im operativen Plan des Marketingprojekts spezifiziert und beschrieben sind.
| Die zu finanzierenden Marketingmaßnahmen müssen ab dem 1. Januar des Bezugsjahres des Antrags durchgeführt und bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres abgeschlossen werden (es sei denn, es wird eine Verlängerung gewährt).
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Der Beitrag der Provinz wird bis zu einem Höchstbetrag von 50 % der förderfähigen Ausgaben festgelegt.
Die zuschussfähigen Ausgaben sind wie folgt begrenzt
- Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 20.000,00 EUR;
- der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben entspricht 3 % der absetzbaren Bruttoproduktion (in Ermangelung dessen werden die Einnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen als Referenz herangezogen).
| Es obliegt der Diputación Foral, im Falle außergewöhnlicher oder außerordentlicher Umstände Ausnahmen von den oben genannten Beträgen festzulegen.
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Die Befreiung ist inArtikel 23 Absatz 2 der Norma Foral Nr. 6 vom 13. Dezember 1999 "Norma Foral über die Förderung von Unternehmen" vorgesehen.