Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Erlangung des Befähigungsnachweises für Feuerwehrleute

  • Aktiv

Verfahren zur Anmeldung zur Prüfung und zur Beantragung des Befähigungsnachweises für Feuerwehrleute, die die Ausbildung abgeschlossen haben

Beschreibung

Für die inAnhang IV des Ministerialdekrets 02/09/2021 aufgeführten feuergefährlichen Tätigkeiten müssen die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Notfallmanagement beauftragten Arbeitnehmer das inArtikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 512 vom 01/10/1996 genanntetechnische Eignungszertifikat erhalten, indem sie sich bei der Feuerwehrzentrale zu einer technischen Eignungsprüfung anmelden.

Die Bescheinigung der technischen Eignung ist an das Niveau der Brandschutzausbildung gebunden. Gemäß dem Ministerialerlass vom 2. September 2021 gibt es also eine technische Eignung, die mit dem Ausbildungsniveau 2-FOR (ehemals mittleres Risiko des Ministerialerlasses vom 10. März 1998) verbunden ist, im Gegensatz zum technischen Eignungsniveau 3-FOR (ehemals hohes Risiko des Ministerialerlasses vom 10. März 1998).

Beschränkungen

Die Bescheinigung ist nur für Arbeitnehmer vorgeschrieben, die in feuergefährdeten Tätigkeiten tätig sind, die inAnhang IV des Ministerialerlasses 02/09/2021 aufgeführt sind.

An wen es sich richtet

Empfänger der Dienstleistung sind Unternehmen, Einrichtungen oder Selbstständige, die Personal qualifizieren müssen, das für die Rolle des Brandschutzbeauftragten in Betrieben mit Tätigkeiten gemäß der Liste inAnhang IV des Ministerialerlasses vom 2. September 2021 bestimmt ist.

Die Voraussetzungen für das identifizierte Personal, das an der Prüfung teilnimmt, sind:

  • Besitz der psychophysischen Eignung für die Durchführung der Prüfung;
  • Sie müssen in Betrieben arbeiten, die sich in der Autonomen Provinz Trient befinden;
  • über einen Versicherungsschutz für mögliche Unfälle während der geplanten praktischen Prüfungen verfügen;
  • im Besitz der Ausbildung sein, die in den geltenden technischen Vorschriften für die Betreiber von Feuerwehren gemäß dem Ministerialerlass 02/09/2021 vorgesehen ist (obligatorische Aktualisierung mindestens alle fünf Jahre). Im Einzelnen muss die registrierte Person dem Antrag die Bescheinigungen beifügen, die belegen, dass sie über eine gültige Feuerwehrausbildung der Stufe 2 oder 3 (Erstausbildung oder Aktualisierung) verfügt (das Datum auf der Bescheinigung gilt als Nachweis).

So geht es

DerAntrag auf Einschreibung in die feuerwehrtechnische Eignungsprüfung wird elektronisch vom Arbeitgeber oder von der natürlichen Person selbst gestellt, indem sie den Antrag online über den Bürgersaal ausfüllt und absendet, der durch Anklicken der Schaltfläche auf dieser Seite (Zugang zum Servicebereich) erreicht werden kann, nachdem sie sich über SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), CIE (Carta d'Identità Elettronica), CNS (Carta Nazionale dei Servizi) oder CPS (Carta Provinciale dei Servizi) identifiziert hat.

Nach bestandener Prüfung kann die Ausstellung des Zertifikats auf elektronischem Wege beantragt werden, indem der Antrag online über den Bürgersaal ausgefüllt und abgeschickt wird, der über die Schaltfläche auf dieser Seite (im Abschnitt Zugang zu den Diensten) erreichbar ist.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag ist eine Kopie derBescheinigung über die Teilnahme an der Schulung beizufügen, aus der die Daten hervorgehen, an denen die Schulung stattgefunden hat, sowie die verbindlichen Vorschriften, auf deren Grundlage die Schulung durchgeführt wurde.

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

Die Prüfungen finden in der Regel von März bis Juni und von September bis November statt.

Nach Eingang des Antrags prüft die Verwaltung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (Prüfung der eingereichten Unterlagen und der Zahlung) und schickt das Einberufungsschreiben mit dem Prüfungsdatum.

Nach Abschluss der Prüfung wird dem Antragsteller das Ergebnis mitgeteilt. Nach dieser Mitteilung können die erfolgreichen Kandidaten die Ausstellung des Zertifikats auf elektronischem Wege beantragen. Jedes Zertifikat wird mit einer 16,00-Euro-Briefmarke versehen.

Ein Kandidat, der die Prüfung nicht besteht, kann nach einer Frist von mindestens zwei Wochen zu einer neuen Prüfung angemeldet werden. Bei einem erneuten Nichtbestehen muss der Kandidat einen neuen Lehrgang besuchen.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle unter der Telefonnummer 0461.492469 (nur vormittags) oder an das Sekretariat der Landesfeuerwehrschule 0461.492450 oder senden Sie eine E-Mail an spa.vvf@provincia.tn.it.

Kosten

Prüfungsgebühr
58,00 Euro

pro registrierte Person

Steuerstempel
2,00 Euro

für Rechnungen über 77,47€

Stempelmarke
16,00 Euro

für die Anmeldung

Stempelmarke
16,00 Euro

für die Ausstellung der einzelnen Zertifikate

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss die juristische oder natürliche Person, die den Antrag stellt, die Prüfungsgebühr entrichten.

Die Zahlung des fälligen Betrages muss ausschließlich über das PagoPA erfolgen, wie in der Mitteilung beim Ausfüllen der Online-Anmeldung angegeben.

Die Zahlung kann direkt online vom Bürgersaal aus erfolgen oder durch Befolgung der Anweisungen auf www.pagopa.provincia.tn.it.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni urgenti concernenti l'incremento e il ripianamento di organico dei ruoli del Corpo nazionale dei vigili del fuoco e misure di razionalizzazione per l'impiego del personale nei servizi d'istituto.

Weiterlesen

Criteri generali di sicurezza antincendio e per la gestione dell'emergenza nei luoghi di lavoro.

Weiterlesen

Criteri per la gestione dei luoghi di lavoro in esercizio ed in emergenza e caratteristiche dello specifico servizio di prevenzione e protezione antincendio, ai sensi dell'articolo 46, comma 3, lettera a), punto 4 e lettera b) del decreto legislativo 9 aprile 2008, n. 81.

Weiterlesen

Begleitdokumente

Informativa privacy – Servizio Antincendio e Protezione civile - Dicembre2023

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.05.2026 12:21

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren