Beschreibung
Für die inAnhang IV des Ministerialdekrets 02/09/2021 aufgeführten feuergefährlichen Tätigkeiten müssen die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Notfallmanagement beauftragten Arbeitnehmer das inArtikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 512 vom 01/10/1996 genanntetechnische Eignungszertifikat erhalten, indem sie sich bei der Feuerwehrzentrale zu einer technischen Eignungsprüfung anmelden.
Die Bescheinigung der technischen Eignung ist an das Niveau der Brandschutzausbildung gebunden. Gemäß dem Ministerialerlass vom 2. September 2021 gibt es also eine technische Eignung, die mit dem Ausbildungsniveau 2-FOR (ehemals mittleres Risiko des Ministerialerlasses vom 10. März 1998) verbunden ist, im Gegensatz zum technischen Eignungsniveau 3-FOR (ehemals hohes Risiko des Ministerialerlasses vom 10. März 1998).
Beschränkungen
Die Bescheinigung ist nur für Arbeitnehmer vorgeschrieben, die in feuergefährdeten Tätigkeiten tätig sind, die inAnhang IV des Ministerialerlasses 02/09/2021 aufgeführt sind.