Einspruch beim Provinzialrat gegen die Maßnahmen der SubCUP und der CPCs

  • Aktiv

Gegen die Maßnahmen der Unterkommission der Provinzkommission für Raumordnung und Landschaftsplanung (CUP) und der Gemeindekommissionen für Raumordnung und Landschaftsplanung (CPC) können die Betroffenen beim Provinzialrat Beschwerde einlegen.

An wen es sich richtet

Öffentliche und private Parteien, die von den Maßnahmen der CUP-Unterkommission und der CPCs betroffen sind.

So geht es

Der Antrag muss innerhalb von dreißig Tagen nach Bekanntgabe der Maßnahmen eingereicht werden.

Der Antrag, dem alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind und der in den Formularen angegeben ist, muss ausschließlich per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it oder über die Interoperabilität von PiTre bei der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz eingereicht werden.

Der Provinzialrat trifft seine endgültige Entscheidung nach Anhörung der für die Stadtplanung und den Landschaftsschutz zuständigen Provinzialstruktur.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag auf Widerspruch ist mit dem DIGITALEN, bearbeitbaren und speicherbaren PDF-Formular mit erweiterten Funktionen einzureichen.

BEIZUFÜGENDE UNTERLAGEN
in Papierform und auf Datenträger (CD) vorzulegen

  • Nr. 1 Exemplar des Projekts, des Berichts, der Fotos und der technischen Unterlagen, die von der erstinstanzlichen Behörde (CPC, subCUP, andere) geprüft wurden, bestehend aus dem Original oder einer beglaubigten Kopie des nicht genehmigten oder genehmigten Projekts mit Vorschriften
  • Original oder Kopie der Entscheidung der Behörde erster Instanz (CPC, subCUP, andere), mit der die Genehmigung oder die bedingte Genehmigung verweigert wurde
  • jede zusätzliche fotografische Dokumentation auf UNI A4-Karton mit Ausführungsdatum, Stempel und Unterschrift des Planers
  • weitere Unterlagen, die für die Entscheidung über den Einspruch nützlich sind.

Dieses Formular wird durch die neue Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 ergänzt, die dem Antrag zur Kenntnisnahme und Unterschrift beigefügt werden muss.

ACHTUNG: Dem Antrag müssen so viele unterschriebene Exemplare des Merkblatts beigefügt werden, wie Unterzeichner vorhanden sind (Antragsteller, Planer usw. - jede Person unterschreibt nur ein Exemplar).

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Rechtliche Hinweise:

  • L.P. 4 August 2015, Nr. 15 - Art. 70, Abs. 2

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

Weiterlesen

Aggiornamento in versione digitale dei modelli unici e standardizzati in materia edilizia e paesaggistica approvati con deliberazione n. 892 del 25 maggio 2018 e rettifica di alcuni errori materiali contenuti nei modelli edilizi.

Weiterlesen

Approvazione dei modelli unici e standardizzati, della documentazione necessaria e della documentazione ulteriore per il procedimento edilizio, per il rilascio dell'autorizzazione paesaggistica e per altri procedimenti, ai sensi dell'articolo 74, comma 1, lett. j della legge provinciale 4 agosto 2015, n. 15 (legge provinciale per il governo del territorio) e dell'articolo 65 del regolamento urbanistico-edilizio provinciale.

Weiterlesen
Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren