Die mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 2160 vom 23. Dezember 2024 genehmigte Bekanntmachung finanziert Ausbildungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die beruflichen Fähigkeiten der schwächsten und am stärksten benachteiligten Personen zu verbessern, ihren Zugang und ihre qualifizierte Beteiligung am Arbeitsmarkt zu fördern und ihre soziale Eingliederung zu unterstützen.
Interessierte Organisationen, die die in der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen erfüllen, werden aufgefordert, Projektvorschläge mit Ausbildungsinhalten für folgende Maßnahmen einzureichen
- 1A Interventionen zur Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderungen;
- 1B Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Strafgefangenen, Personen, die sich in alternativen Haftformen befinden, und ehemaligen Strafgefangenen;
- 1C Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt für Personen in benachteiligten Verhältnissen oder mit sehr großen Beschäftigungsschwierigkeiten oder für Asylbewerber, Flüchtlinge oder Schutzberechtigte;
- 1D Arbeitsintegrationsmaßnahmen für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind.
Die Projektvorschläge müssen darauf abzielen, die transversalen Fähigkeiten und den Erwerb und/oder die Entwicklung neuer technischer und fachlicher Fähigkeiten der Begünstigten zu verbessern, die auf ihrem Weg der persönlichen und beruflichen Entwicklung begleitet werden, um ihre Beschäftigungsfähigkeit und die Möglichkeit des Zugangs zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern.
Die Ausbildungsaktivitäten werden in Form von theoretisch-praktischer Ausbildung in Gruppen oder individuell in Klassenzimmern oder Labors, Aktivitäten, die die Eingliederung/Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt begleiten, und in möglichen Ausbildungs- und Orientierungspraktika strukturiert; sie können mehr als einen Weg umfassen, auch von unterschiedlicher Dauer, solange sie die Teilnahme von mindestens 4 und höchstens 12 Personen pro Weg vorsehen. Eine Ausnahme bilden die für Operation 1B vorgestellten Maßnahmen, bei denen die Berufsbildungsabschnitte auch die Teilnahme einer einzigen Person vorsehen können.
Der Gesamtbetrag der für die Finanzierung dieser Bekanntmachung zur Verfügung stehenden Mittel beläuft sich auf 3.500.000,00 € (davon sind 1.400.000 € Kofinanzierung durch die Europäische Union - ESF+, was 40 % des Gesamtbetrags entspricht).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Betrag von 50.000,00 Euro (von den oben genannten verfügbaren Gesamtmitteln) für die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben reserviert ist, um die Zugänglichkeit der Interventionen für Teilnehmer mit Behinderungen zu gewährleisten, wie in Ziffer 16 der Bekanntmachung angegeben.
Diese Intervention wird im Rahmen der Priorität 3 "Soziale Eingliederung" des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 der Autonomen Provinz Trient mit einer Kofinanzierung durch die Europäische Union, den italienischen Staat und die Autonome Provinz Trient finanziert.
Zeitrahmen für die Durchführung
Die in dieser Bekanntmachung genannten Maßnahmen müssen innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Entscheidung der Exekutive, mit der sie finanziert wurden, abgeschlossen werden.