Hervorgehobenes
Die Frist für die Einreichung des Sammelantrags – Erntejahr 2026 – wurde offiziell bis zum 30. Juni 2026 verlängert ; die Frist für verspätete Anträge wurde hingegen bis zum25. Juli 2026 verschoben.
Die Frist für die Einreichung der Beihilfeanträge ist abgelaufen
Beantragung der „Direktzahlungen“ im Agrarbereich
Die Frist für die Einreichung des Sammelantrags – Erntejahr 2026 – wurde offiziell bis zum 30. Juni 2026 verlängert ; die Frist für verspätete Anträge wurde hingegen bis zum25. Juli 2026 verschoben.
Der einheitliche Antrag für die Landwirtschaft ist das Instrument, das es Landwirten ermöglicht, die mitden „Direktzahlungen“(EGFL-Fonds, InVeKoS) verbundenen Prämien in Anspruch zu nehmen und neue Beihilferechte zu erhalten.
Um die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vorgesehenen Direktzahlungen in Anspruch nehmen zu können, muss man in dieser Reihenfolge ein aktiver Landwirt im Sinne von Artikel 4 des Ministerialdekrets des MASAF (Prot. Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022) sein, Inhaber einer validierten Betriebsakte zu sein und einen einheitlichen landwirtschaftlichen Antrag gemäß Artikel 11 des Ministerialdekrets des MASAF, Aktenzeichen Nr. 660087 vom 23. Dezember 2022, sowie gegebenenfalls einen Antrag auf Zugang zur nationalen Reserve (DAR) gemäß Artikel 12 desselben Ministerialdekrets, Aktenzeichen Nr. 660087, einreichen.
Der einheitliche Antrag, der ausschließlich auf elektronischem Wege einzureichen ist, kann nach vorheriger Registrierung beim Integrierten Landwirtschaftsinformationssystem der Autonomen Provinz Trient (A4G) selbstständig eingereicht werden, oder über das Landwirtschaftliche Beratungszentrum (CAA), das der Landwirt damit beauftragt hat.
Informationen zum Antrag auf Registrierung und Anweisungen für den Zugang zum Integrierten Landwirtschaftsinformationssystem (A4G) finden Sie in den Abschnitten „Zugang zum Dienst“ und „Dokumente“. Anweisungen zum Ausfüllen des Einheitsantrags in A4G finden Sie im Abschnitt „Dokumente“.
Aktualisierung der Fristen für den Sammelantrag
Ursprünglich hatte das Rundschreiben der AGEA-Koordinierungsstelle mit dem Aktenzeichen Nr. 12953 vom 13. Februar 2026 die Frist für die Einreichung des „Domanda Unica“-Antrags auf den 15. Mai 2026 festgelegt (mit einer Frist für verspätete Anträge bis zum 9. Juni 2026).
Anschließend wurde im Rundschreiben der AGEA mit dem Aktenzeichen Nr. 41793 vom 15. Mai 2026 eine Verlängerung der Fristen angeordnet.
Die neuen Fristen lauten wie folgt:
Ergebnisse und Auszahlung des einheitlichen Antrags
Die Auszahlung der Beihilfen gilt als positiver Ergebnis des vom Begünstigten eingereichten landwirtschaftlichen Sammelantrags. Auf dem Portal „Open Data Trentino“ sind die Einzelheiten zu den von der Landeszahlstelle für das laufende Haushaltsjahr und die beiden vorangegangenen Haushaltsjahre ausgezahlten Beträgen einsehbar (Link).
Die Ablehnungen, sowohl des einheitlichen Antrags für die Landwirtschaft als auch eines eventuellen Antrags auf Zugang zur nationalen Reserve (DAR), werden dem Betroffenen hingegen per PEC-Schreiben (zertifizierte E-Mail) mitgeteilt.
Je nachdem, wer den einheitlichen Antrag für die Landwirtschaft einreicht (der Landwirt selbst oder die CAA in seinem Namen), fallen unterschiedliche Kosten an.
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