Das MASAF hat mit dem Ministerialdekret Nr. 323941 vom 14. Juli 2025 dieEinreichungsfrist für den Sammelantrag – für das Wirtschaftsjahr 2025 auf den 31. Juli 2025 festgelegt, während für verspätet eingereichte Anträge die Frist bis zum 25. August 2025 gilt.
Die Auszahlung der Prämien gilt als positiver Prüfungsausgang des vom Begünstigten eingereichten einheitlichen Antrags für die Landwirtschaft. Auf dem Portal „Open Data Trentino“ sind die Einzelheiten zu den von der Landeszahlstelle für das laufende Haushaltsjahr und die beiden vorangegangenen Haushaltsjahre ausgezahlten Beträgen verfügbar (Link).
Umgekehrt werden Ablehnungen sowohl des landwirtschaftlichen Sammelantrags als auch eines eventuellen Antrags auf Zugang zur nationalen Reserve (DAR) per PEC-Schreiben (zertifizierte E-Mail) mitgeteilt.