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Durchführung und Berichterstattung PNRR-Fassaden - Palù del Fersina

  • Aktiv

Durchführung von Projekten, die vom PNRR im Rahmen des Projekts "borgo" für die Gemeinde Palù del Fersina finanziert werden - Intervention 27 - Beiträge für die Renovierung von Fassaden oder ganzen Privatgebäuden für die Bewohner

Beschreibung

Wenn Ihr Projekt zu den Projekten gehört, die durch die öffentliche Bekanntmachung für die Sanierung von Fassaden oder ganzer privater Gebäude für die Bewohner finanziert werden, Intervention 27 des borgo-Projekts - Palù del Fersina - die Stärke der Minderheit: Wiedergeburt eines germanischen Dorfes südlich der Alpen im Rahmen der PNRR Mission 1 - Komponente 3 - Investition 2.1 - Aktionslinie A, können Sie

  • gegebenenfalls die Zahlung von Abschlagszahlungen (SAL) bis zu einem Höchstbetrag von 70 % des gewährten Zuschusses beantragen
  • gegebenenfalls Anträge auf Projektänderungen einreichen
  • die Abrechnung der Finanzierung durch Vorlage des Bauberichts beantragen und anschließend die Auszahlung des Zuschusses oder des etwaigen Restbetrags beantragen

Die gesamte Umsetzungsphase wird durch das Vademecum geregelt, das durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1314 vom 5. September 2025 genehmigt wurde.

An wen es sich richtet

Begünstigte, denen der Zuschuss im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung des PNRR für die Renovierung von Fassaden oder ganzen Privatgebäuden für Bewohner der Gemeinde Palù del Fersina gewährt wurde

So geht es

Der vom Antragsteller digital unterzeichnete Antrag ist ausschließlich unter Verwendung der genehmigten Formulare an serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it zu senden.

Besondere Fälle

Die vorgelegten Unterlagen können je nach Fall und technisch-administrativer Untersuchung auf Verlangen der zuständigen Stelle gegebenenfalls ergänzt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für jeden Antrag gibt es ein eigenes Formular:

SAL (State of Works Progress)

  • Anhang 1 - Antrag auf SAL-Zahlung
  • Anhang 3 - Regelmäßiger Bericht
  • Anhang 5 - Pantouflage-Erklärung
  • Anhang 7 - Mitteilung über ein spezielles Girokonto
  • Anhang 8 - Erklärung über die Einhaltung der DNSH
  • Anhang 9 - Erklärung über Interessenkonflikte
  • Anhang 11 - Erklärung über die Aufnahme der Arbeit (falls nicht bereits eingereicht)
  • Anlage 6 - Kontoauszug
  • Anhang 4 - Erklärung über frühere Rechnungen (nur für elektronische Rechnungen, die keine CUP aufweisen)
  • Kopie der in Anhang 6 aufgeführten Rechnungen
  • Fotografische Dokumentation des Arbeitsfortschritts und der Erfüllung der EU-Meldepflichten

Antrag auf Projektänderung

  • Anhang 10 - Antrag auf Projektänderung
  • Vorgeschlagener Änderungsbericht

Arbeitsnachweis und Antrag auf Restzahlung

  • Anhang 2 - Antrag auf Restzahlung
  • Anhang 6 - Rechenschaftsbericht
  • Anhang 3 - Regelmäßiger Bericht
  • Anhang 4 - Erklärung über frühere Rechnungen (nur für elektronische Rechnungen, die keine CUP aufweisen)
  • Anhang 5 - Erklärung Pantouflage
  • Anhang 7 - Erklärung über ein spezielles Girokonto
  • Anhang 9 - Erklärung über Interessenkonflikte
  • Anhang 8 - Erklärung über die Einhaltung der DNSH
  • Anhang 11 - Erklärung über den Beginn der Arbeiten (falls nicht bereits eingereicht)
  • Anlage 12 - Erklärung über das Ende der Arbeiten
  • Kopie der in Anhang 6 aufgeführten Rechnungen
  • Kopie der regulären Ausführungsnachweise
  • Fotodokumentation über das Ende der Arbeiten und die Erfüllung der EU-Meldepflichten

Formulare

Zeiten und Fristen

 

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 30-Tage-Frist beginnt mit der Einreichung des Antrags. Bei Konstruktionsänderungen wird die Genehmigung oder Ablehnung innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der Unterlagen mitgeteilt.

Kosten

KOSTENLOS

Kontakt

Contatti di Ufficio politiche di incentivazione per la valorizzaz. paesaggistica

Email - Segreteria:
serv.urbanistica@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492712

Telefono - Segreteria:
0461.497044

Fax - Segreteria:
0461.497079

Mo.
09.00, 12.00
Di.
09.00, 12.00
Mi.
09.00, 12.00
Do.
09.00, 12.00
Fr.
09.00, 12.00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2024

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