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Disziplin der tierischen Fortpflanzung

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L.p. 28. Dezember 1984, n.16 Genehmigung zur Durchführung der künstlichen Besamung c/Eigentümer und c/Dritter - Genehmigung zur Führung einer öffentlichen Aufzuchtstation für Stiere/Pferde - Qualifikation der Stiere/Aufzuchtstation - Anforderung von Stieren und Bericht über die Anwesenheit von Stieren.

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Beschreibung

Das Provinzgesetz Nr. 16 vom 28. Dezember 1984 regelt die Fortpflanzung von Tieren mit dem Ziel, die Verbesserung und Entwicklung der Viehzucht in der Autonomen Provinz Trient zu fördern.

Hier sind einige wichtige Aspekte des Gesetzes:

Künstliche Befruchtung:

In der Provinz Trient darf die künstliche Befruchtung bei Pferden nur von Tierärzten durchgeführt werden.

Die künstliche Befruchtung darf nur von Tierärzten oder Praktikern durchgeführt werden, die von der Region zugelassen und in spezielle Listen eingetragen sind.
Praktiker müssen einen Eignungskurs absolviert haben, während Tierärzte in das Berufsregister eingetragen sein müssen.

Alle Befruchtungsvorgänge müssen in ein spezielles Register eingetragen werden.

Für Rindersperma ist das Bulletin beim Provinzverband der Rinderzüchter erhältlich;

Für Pferdesamen fordern die Tierärzte es beim Landwirtschaftsdienst an.

Taurinische Aufzuchtstationen

Private Deckstation: Es handelt sich um einen Stall mit einem zugelassenen Stier, der nur für Kühe auf demselben Betrieb verwendet wird.

Sieist nicht genehmigungspflichtig, aber der Verwalter muss die Anwesenheit des Stiers dem Landwirtschaftsdienst melden, sich vergewissern, dass der Stier zugelassen ist, und die Reittiere in ein Register eintragen lassen.

Der Bulle muss im Herdbuch eingetragen sein und eine vom Landwirtschaftsamt ausgestellte Lizenz für die natürliche Paarung besitzen.

Öffentliches Gestüt:

Ein zugelassener Stall mit einem zugelassenen Stier, der auch für Kühe anderer Züchter genutzt wird. Es gelten die gleichen Regeln wie für das Pferdegestüt.

DasStierzuchtbulletin wird beim Landwirtschaftsdienst beantragt und besteht aus drei Exemplaren. Es dient zur Eintragung des Kalbes in das Herdbuch.

Pferdezuchtstationen:

Züchter, die reinrassige Hengste einsetzen wollen, müssen eine Genehmigung für den Betrieb der Deckstation beantragen und prüfen, ob der Hengst auch in der Provinz Trient zugelassen ist. Die Hengste müssen in das Zuchtbuch eingetragen sein.

Für die natürliche private Pferdezucht gelten die gleichen Regeln wie für die öffentliche Zucht, d.h. es ist eineGenehmigung des Landwirtschaftsamtes und eine Bescheinigung des örtlichen Tierarztes über die Eignung erforderlich.

Der Hengst muss im Besitz dervom Servizio Agricoltura ausgestellten Lizenz für den Natursprung sein (die die Eintragung in das Zuchtbuch und die gesundheitlichen Anforderungen überprüft). Diese Provinzlizenz muss vom Besitzer beantragt und alle fünf Jahre erneuert werden.

Zu Beginn eines jeden Jahres muss der Gestütsleiter dem Landwirtschaftsdienst eine Mitteilung über die Verwendung der Hengste zukommenlassen, der die tierärztliche Bescheinigung und die Rechnungen des Vorjahres beigefügt sind.

Das Bulletin (Fruchtbarkeitsbescheinigung) wird in dreifacher Ausfertigung erstellt und dient der Eintragung des Fohlens in das Zuchtbuch.

An wen es sich richtet

Genehmigung zur künstlichen Besamung von Tieren (für sich selbst oder für Dritte)

Wer kann einen Antrag stellen?

Tierärzte oder Praktiker, die an einem speziellen Kurs teilgenommen, eine Prüfung abgelegt und eine Eignungsbescheinigung erhalten haben.

In der Provinz Trient darf die künstliche Besamung von Pferden nur von Tierärzten durchgeführt werden.

Öffentliche Reitställe in Taurin

Wer kann einen Antrag stellen?

Der Antrag muss gestellt werden vom Stationsleiterder einen zugelassenen Stier einsetzt.

Private Reitstation Taurin (Bericht über die Anwesenheit von Stieren)

Es ist keine Genehmigung erforderlich.
Es ist erforderlich, die Anwesenheit des Stiers im Stall zu melden und das natürliche Zuchtbuch zu beantragen.
Die Genehmigung muss vom Eigentümer des Stiers oder Hengstes mit dem entsprechenden Formular beantragt werden.

Öffentliche Aufzuchtstationen für Pferde
Der Antrag auf Genehmigung ist zu stellen vomZüchter von Pferden, die reinrassige männliche Zuchttiere einsetzen wollen.
Es wird das gleiche Antragsformular wie für öffentliche Taurin-Gestüte verwendet.

Die Genehmigung für öffentliche Gestüte gilt für 5 Jahre und muss erneuert werden.

Antrag für natürliche Reittiere (Stiere/Hengste)

Der Antrag muss vom Leiter des Gestüts (privat oder öffentlich), der auch für das Gestüt verantwortlich ist, unter Verwendung des entsprechenden Formulars gestellt werden.

Zeiten und Fristen

Die Lizenz für Rinderzuchttiere läuft nicht ab, während die Lizenz für Pferdezuchttiere fünf Jahre lang gültig ist und erneuert werden muss.

Wenn der Hengsthalter nicht Inhaber einer Deckstation ist, muss er mitteilen, welche Station er nutzen will.

Die Höchstdauer des Verfahrens beträgt 90 Tage.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione del nuovo regolamento di esecuzione della legge 15 gennaio 1991, n. 30, concernente disciplina della riproduzione animale.

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Disciplina della riproduzione animale in attuazione dell'articolo 15 della legge 28 luglio 2016, n. 154.

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Disciplina della riproduzione animale e modifiche di leggi provinciali in materia di agricoltura

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Testo unico delle disposizioni di cui alla legge provinciale 28 dicembre 1984, n. 16, e successive modificazioni ed integrazioni. Art. 41, III comma, della legge provinciale 20 novembre 1987, n. 27

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Begleitdokumente

modulistica da compilare a allegare alle domande

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 12:21

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