Beschreibung
In Artikel 23a des Provinzialgesetzes Nr. 6 vom 13. Dezember 1999 (Provinzialgesetz über Anreize für Unternehmen 1999), geändert durch das Provinzialgesetz Nr. 2 vom 11. Juni 2019 "Maßnahmen zur Vereinfachung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit" und durch das Provinzialgesetz Nr. 10 "Provinzialgesetz über den Agrotourismus 2019" heißt es: "Um ein hohes Qualitätsniveau der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel zu gewährleisten, regelt und fördert die Provinz, auch durch die Tätigkeit der Vertretungsorgane und Subjekte der betroffenen Produktionen, ein Qualitätszeichen, um die Verbraucher über die Eigenschaften der mit dem Zeichen gekennzeichneten Produkte zu informieren, in Übereinstimmung mit den Verordnungen der Europäischen Union über Marken. Der Provinzialrat legt mit einem eigenen Beschluss die allgemeinen Bedingungen für die Erteilung der Lizenz zur Verwendung des Zeichens an Unternehmen, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe, fest, die das Ziel haben, die Typizität und Tradition der landwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion aufzuwerten, die gleichzeitig Qualitätsgarantien für das Produktionssystem, die Verarbeitung oder andere intrinsische Eigenschaften der Rohstoffe auf der Grundlage spezieller, vom Provinzialrat genehmigter Spezifikationen bieten".
Die Provinz hält es für wichtig, den strategischen Charakter des Markeninstruments "Qualità Trentino" für die allgemeine Aufwertung und Förderung der Trentiner Land- und Ernährungswirtschaft zu bekräftigen, um sowohl dem Verbraucher die Versorgung mit Qualitätsprodukten zu garantieren, die mit dem Gebiet verbunden sind, als auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Erzeuger auf einem immer offeneren und wettbewerbsfähigeren Markt zu stärken.
Mit dem Beschluss Nr. 212 vom 14. Februar 2020 genehmigte er das Reglement für die Verwendung der Kollektivmarke "Qualità Trentino" zum Zwecke der Umwandlung der Eintragung der Marke gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 15/2019.
Beschränkungen
Die Qualität der Erzeugnisse oder Kategorien von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln, für die das Gütezeichen "Qualità Trentino" vergeben wird, wird durch die Durchführung eines Kontrollplans für die in der Produktspezifikation enthaltenen Spezifikationen gewährleistet.
Der Kontrollplan, der sich auf jedes Erzeugnis oder jede Erzeugniskategorie bezieht, für das/die das Gütezeichen "Qualità Trentino" beantragt wird, ist das Referenzdokument, in dem die in der Produktspezifikation festgelegten Konformitätsanforderungen und die von jedem Erzeuger zu gewährleistenden allgemeinen Kontrolltätigkeiten aufgeführt sind.
Der Kontrollplan, der von dem in Artikel 8 vorgesehenen Ausschuss genehmigt wird, wird von einer unabhängigen, nach der Norm EN ISO/IEC 17065:2012 akkreditierten Kontrollstelle erstellt, die vom Ministerium für Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaftspolitik ermächtigt oder benannt wurde, um die Kontrollen der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) und der garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln im Bereich des ökologischen Landbaus und, beschränkt auf den Weinsektor, der g.U.-g.g.A. im Weinsektor durchzuführen.
Nach der Genehmigung des Kontrollplans durch den Ausschuss führt die Kontrollstelle eine erste Kontrolle durch und stellt dem Erzeuger die Konformitätsbescheinigung aus. Mit diesem Dokument bescheinigt die Kontrollstelle, dass das Erzeugnis den in der Produktspezifikation festgelegten Anforderungen entspricht.
Nach der Erstkontrolle führt die Kontrollstelle in regelmäßigen Abständen entsprechend der im Kontrollplan festgelegten Häufigkeit weitere Kontrollen durch und meldet der Verwaltungsstelle alle festgestellten Nichtkonformitäten. Die Verwaltungsstelle oder der Inhaber des Gütezeichens "Qualità Trentino" kann die Kontrollstelle auffordern, zusätzlich zu den bereits im Kontrollplan vorgesehenen regelmäßigen Kontrollen weitere Kontrollen durchzuführen, wenn sich dies als notwendig erweist.