Beschreibung
Wenn das ADR verloren geht, gestohlen oder zerstört wird, muss es innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei gemeldet werden, die eine Kopie ausstellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt dann das Duplikat aus.
Wie Sie bei Verlust, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung ein Duplikat der ADR-GFP beantragen können.