Beschreibung
Der Befähigungsnachweis hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und muss auf jeden Fall erneuert werden, wenn die Gültigkeit des Führerscheins, mit dem er verbunden ist, bestätigt wird.
Bei der Erneuerung des Befähigungsnachweises (C.A.P.) müssen zwei Fälle unterschieden werden
- Befähigungsnachweise des Typs KA und KB, die mit einem höheren Führerschein verbunden sind: In diesem Fall wird das Ablaufdatum, das mit dem des Führerscheins übereinstimmt, nicht auf dem Befähigungsnachweis angegeben, und es wird auch kein Duplikat ausgestellt.
- Befähigungsnachweise KA und KB, die mit einem Führerschein der Klasse A oder B verbunden sind: Wenn der Befähigungsnachweis nach dem Führerschein abläuft, wenn die Gültigkeit des Führerscheins bestätigt wird, müssen sowohl der Führerschein als auch der Befähigungsnachweis gleichzeitig bestätigt werden, indem eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, die das Vorliegen der Voraussetzungen für den Befähigungsnachweis bescheinigt; wenn der Befähigungsnachweis vor dem Führerschein abläuft, muss seine Gültigkeit unabhängig vom Führerschein bestätigt werden: Der Benutzer kann jedoch auf Antrag auch den Führerschein im Voraus mit derselben Bescheinigung verlängern. In diesem Fall wird bei der Bestätigung ein Duplikat mit dem neuen Gültigkeitsdatum ausgestellt.