Beschreibung
Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des C.A.P. muss dieser innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei gemeldet werden, die eine Rückgabebescheinigung ausstellt. Das Provinzbüro des M.C.T.C. stellt dann das Duplikat aus.
Wie Sie bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung ein Duplikat der Postleitzahl beantragen können.