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Betriebszuschüsse für Sektionen oder Vereine von Sportlern mit Behinderung (Auszahlung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Beschreibung

Es handelt sich um den Antrag, den Sportvereine oder -verbände stellen, die einen Zuschuss für die jährlichen Betriebskosten einer Abteilung für Menschen mit Behinderungen oder für die jährlichen Betriebskosten eines ausschließlich für Menschen mit Behinderungen bestimmten Sportvereins oder -verbands erhalten haben.

Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits, des Höchstbetrags von 5.000 Euro und des bewilligten Zuschusses. Der Zuschuss erhöht sich um 15 %, wenn es sich bei der ausgeübten Sportart um eine Mannschaftssportart handelt.

Der Zuschuss ist in Artikel 26 Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des für Sport zuständigen Leiters der zuständigen Landesbehörde bewilligt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Ein datierter und unterschriebener Bericht über die Abrechnung.
3. Abrechnung der getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen, datiert und unterschrieben.
4. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation, datiert und unterschrieben.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit eigenhändiger Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Auszahlung muss – sofern in der Bewilligungsentscheidung nichts anderes angegeben ist – bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr der Einreichung des Förderantrags folgt.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des eingereichten Abrechnungsberichts durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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