Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag, den Sportvereine oder -verbände stellen, die einen Zuschuss für die jährlichen Betriebskosten einer Abteilung für Menschen mit Behinderungen oder für die jährlichen Betriebskosten eines ausschließlich für Menschen mit Behinderungen bestimmten Sportvereins oder -verbands erhalten haben.
Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits, des Höchstbetrags von 5.000 Euro und des bewilligten Zuschusses. Der Zuschuss erhöht sich um 15 %, wenn es sich bei der ausgeübten Sportart um eine Mannschaftssportart handelt.
Der Zuschuss ist in Artikel 26 Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.