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Betriebszuschüsse für Sektionen oder Vereine von Sportlern mit Behinderung (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten von Vereinszweigstellen, Vereinen und Sportvereinen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Förderfähig sind die folgenden Ausgabenarten, die sich auf das Geschäftsjahr beziehen, das im Jahr nach Einreichung des Antrags endet:
a) Miete, Hausnebenkosten und Reinigungskosten für die Räumlichkeiten;
b) Nebenkosten;
c) Bürobedarf;
d) IT-Systeme und -Dienstleistungen;
e) Bank- und Postgebühren;
f) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für Verwaltungsmitarbeiter (sofern diese nicht von Verbänden oder nationalen Einrichtungen finanziert werden) und für technische Mitarbeiter;
g) Miete und Nutzung von Sportanlagen und -ausrüstung;
h) Vergütungen und Spesenerstattungen für Lehrkräfte und Berater;
i) Lehrmaterial.

Die Betriebskosten von Vereinsabteilungen für Menschen mit Behinderungen, die von Sportvereinen oder -verbänden getragen werden, die auch mit Sportlern ohne Behinderung arbeiten, müssen sich ausschließlich auf diese Abteilung beziehen und können auch anteilig verbucht werden, wobei die angewandte Berechnungsmethode anzugeben ist.

Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits, der verfügbaren Mittel und eines Höchstbetrags von 5.000 Euro.

Der Zuschuss für die Betriebskosten einer Vereinsabteilung oder eines Vereins für Menschen mit Behinderungen ist in Artikel 26 Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Für die jährlichen Betriebskosten kann jeder Antragsteller pro Jahr nur einen Antrag stellen.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Landesregierung festgelegt werden, werden alle förderfähigen Anträge finanziert. 

Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um die förderfähigen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der Zuschuss für alle Anträge anteilig neu berechnet.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind, die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie er von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit Sportlern mit Behinderungen arbeitenund die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM), die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind, angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) keine spezifischen Aktivitäten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, die auf die Förderung der Sportart im Jugendbereich ausgerichtet sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Erläuternder Bericht zu den geplanten Aktivitäten.
3. Finanzplan mit Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für jede Art von förderfähigen Ausgaben.
4. Kopie der Satzung, aus der hervorgeht, dass eine Sportabteilung für Menschen mit Behinderungen besteht und der Schwerpunkt der sportlichen Aktivitäten auf Menschen mit Behinderungen liegt, oder aus der hervorgeht, dass der Verein oder Sportverein ausschließlich Menschen mit Behinderungen gewidmet ist.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
6. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag eigenhändig und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf einen Zuschuss mussjedes Jahr zwischen dem 1. und dem 30. November gestellt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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