Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag von Verbänden oder Sportvereinen, die einen Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten einer Verbandssektion für Menschen mit Behinderungen oder zu den jährlichen Betriebskosten eines Verbandes oder Sportvereins, der sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen richtet, erhalten haben.
Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, des Höchstbetrags von 5.000 Euro und des gewährten Zuschusses gezahlt. Die Maßnahme wird um 15 % erhöht, wenn es sich bei der ausgeübten Disziplin um einen Mannschaftssport handelt.
Der Beitrag ist in Artikel 26, Absatz 4 des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Beschränkungen
Der Zuschussantrag muss - sofern in der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses nicht anders angegeben - bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschussantrag gestellt wurde.
Der Antragsteller muss den Zuschuss zuvor beantragt haben und der Zuschuss muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes Tourismus und Sport gewährt worden sein.