Beschreibung
Es handelt sich um den Antrag von Verbänden oder Sportvereinen, die einen Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten einer Verbandssektion für Menschen mit Behinderungen oder zu den jährlichen Betriebskosten eines Verbandes oder Sportvereins, der sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen richtet, erhalten haben.
Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, des Höchstbetrags von 5.000 Euro und des gewährten Zuschusses gezahlt. Die Maßnahme wird um 15 % erhöht, wenn es sich bei der ausgeübten Disziplin um einen Mannschaftssport handelt.
Der Beitrag ist in Artikel 26, Absatz 4 des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Antrag auf einen Beitrag gestellt haben, und der Beitrag muss ihm auf Anordnung des Leiters des Dienstes für Tourismus und Sport gewährt worden sein.